Zahnzusatzversicherung

Einleitung

Zahnarztpraxen dürfen aus standesrechtlichen Gründen insbesondere zu versicherungsfachlichen Themen keine Stellungnahme abgeben. Daher werden nur allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt, die Patienten unterstützen ihre eigene Bedarfssituation besser einzuschätzen.

Die Zahnarztpraxis kann auf Wunsch des Patienten den zahnmedizinischen Befund darstellen. Aus diesem kann sich ein möglicher Bedarf ableiten, der wiederum mit Kosten verbunden sein kann. Diese Kosten können selbst getragen oder ausgelagert werden - zum Beispiel auf Zahnzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherungen

Wenn die Kosten der von Ihnen benötigten zahnmedizinischen Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt werden, kann eine Zahnzusatzversicherung große Teile der bei Ihnen verbleibenden Eigenbeteiligung übernehmen. Die Wahl der richtigen Versicherung ist von Ihrem Zahnbefund, ihrem möglichen Behandlungsbedarf und den Behandlungskosten abhängig.

Mit Hilfe einer kompetenten finanziellen Begleitung, kann Ihnen die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung ermöglicht werden. So können, wenn vorausschauend geplant wird, die bei Ihnen verbleibende Eigenbeteiligung halbiert oder sogar gedrittelt werden.

 

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert?

Für professionelle Zahnreinigungen (PZR) zur Gesunderhaltung der Zähne und des Mundraums

Wenn viele Zähne bereits stark gefüllt sind und zu erwarten ist,
dass Füllungen ausgetauscht werden müssen oder langfristig Zahnersatz benötigt wird

Bei Zahnfleischentzündungen und Parodontose (Knochen- und Zahnfleischschwund)
die vermehrt regelmäßige professionelle Zahnreinigungen notwendig machen

Wenn bereits Zahnersatz eingegliedert ist, der langfristig erneuert werden muss

Bei Parodontose, weil zu befürchten ist, dass im Laufe der Zeit Zähne verloren gehen und ersetzt werden müssen

Wenn bereits Zähne fehlen, die ersetzt werden sollen

Wenn bereits ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz vorliegt und sich die gesetzliche Krankenversicherung
zwar umfangreich, jedoch nicht ausreichend an den Kosten beteiligt

Speziell für Kinder, wenn abzusehen ist, dass in der Zukunft eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnregulierung) benötigt wird.
Eine Behandlung und/oder eine Zahnfehlstellung darf jedoch noch nicht angeraten bzw. diagnostiziert sein.

Das Behandlungsziel ist das Erreichen eines bestmöglichen zahnmedizinischen Ergebnisses.
Dazu gehört üblicherweise eine vorausschauende Zeitplanung und die Einbindung möglicher Kostenträger.

 

In Bezug auf die finanzielle Begleitung zur Realisierung möglicher zahnmedizinischen Behandlungen wählen Patienten in der Regel zwischen den folgenden Möglichkeiten:

 

a. Patienten wünschen ausnahmsweise keine finanzielle Begleitung und entsprechende Hinweise

Die finanzielle Begleitung ist für die Patienten kostenlos und ohne Verpflichtungen (siehe unten Punkt d.). Patienten die diesen Weg wählen

- haben entweder zahnmedizinisch keinen Bedarf
- sind finanziell unabhängig und bereit hohe Kosten selbst zu tragen obwohl auch hier hohe Sparpotentiale möglich sind
- haben zwar einen Bedarf, sind sich jedoch nicht bewusst, dass die richtige private Zahnzusatzversicherung einen finanziellen Vorteil für sie bedeutet

b. Patienten recherchieren selbstständig im Internet

Aufgrund fehlender Kenntnisse in Bezug auf den eigenen Befund und tatsächlich benötigtem Bedarf, werden bei der Wahl des Versicherungsschutzes nachweislich sehr oft Fehler gemacht. Die irrtümlich gemachten, nicht korrekten Angaben im Versicherungsantrag, oder der irrtümliche Glaube, dass Versicherungen die keine Gesundheitsfragen stellen einen umfassenden Versicherungsschutz bieten, führen dazu, dass der Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht greift, oder der Versicherer im Leistungsfall trotz jahrelanger Zahlung der Beiträge vom Versicherungsvertrag zurücktritt.

Die Folge: Beiträge sind umsonst bezahlt, es wird keine Leistung übernommen, der Patient kann seinen Versicherungsschutz verlieren und kann sich aufgrund der angeratenen Maßnahme für den Leistungsfall nicht mehr versichern.

c. Patienten gehen selbst auf einen Versicherer ihrer Wahl zu

Patienten gehen oftmals auf ihren bisherigen Versicherungsvertreter zu. Versicherungsvertreter sind an die Produkte der von Ihnen vertreten Gesellschaft gebunden und damit auch in der Produktwahl eingeschränkt. Damit ist es erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen möglich, auf den Befund und Bedarf des Patienten eingehen zu können.

d. Patienten wünschen kostenlose Informationen anhand ihres individuellen Zahnbefundes und konkrete Lösungsvorschläge durch einen spezialisierten Ansprechpartner

Das Team der VPS ist, dank fundierter Ausbildung in den Bereichen der Zahntechnik, Zahnmedizin und Versicherung, bestmöglich ausgebildet und kann auf Erfahrungen in der Beratung und Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen seit 1981 zurückblicken.

Der Vorteil für den Patienten: Dank der professionellen Beratung, die Gewissheit den richtigen Versicherungstarif abgeschlossen zu haben.

Die Patienten sparen Zeit, Nerven und Energie, die bei einer eigenständigen Recherche entstehen. Das Ziel der maßgeschneiderten finanziellen Begleitung ist die Minimierung der Eigenbeteiligung für hochwertige Zahnbehandlungen, sowie eine Begleitung der Patienten im Leistungsfall.

Auch wenn sich Patienten schon für einen privaten Zahnzusatzversicherungsschutz entschieden haben, können Sie den Service nutzen, diesen überprüfen und an den aktuellen Befund und Bedarf anpassen lassen.

Die Dienstleistung ist von Seiten der VPS für den Patienten kostenfrei und unverbindlich.

 

Patienten, die sich für d. und die professionelle Beratung entscheiden, finden nützliche Informationen zu unterschiedlichen Versicherungslösungen unter diesen Links:

 

Lückenschluss – Ersatz von bis zu drei fehlenden oder zerstörten Zähnen

Zahnzusatzversicherung - Verbraucherorientierter Versicherungs-Service RB e.K.