Tarif 1 Plus

Tarif 1 Plus - Heute noch versichern

Sie haben die Möglichkeit Ihre HEUTE stattfindende professionelle Zahnreinigung zu versichern!
Ohne Wartezeit mit sofortigem Leistungsanspruch!

100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung

Sie möchten für Ihre Zahngesundheit kostengünstig vorsorgen?
Mit unserem Tarif 1 Plus sichern Sie sich beliebig viele professionelle Zahnreinigungen – für ein rundum sauberes und gesundes Zahngefühl.

Auch bei größeren Eingriffen sind Sie geschützt:
Zahnersatz wie Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate sind mit 75 % Kostenübernahme mitversichert. Und für ein strahlendes Lächeln übernimmt der Tarif zusätzlich für Bleaching bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren. 

Gut zu wissen:
Dank fairer Beiträge ist dieser Tarif für jedes Alter attraktiv – speziell für Vorsorge und eine Basisabsicherung für Zahnersatz.

Bitte beachten Sie:
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre stehen Ihnen die Leistungen im Rahmen eines vorgegebenen finanziellen Budgets zur Verfügung. Ab dem vierten Kalenderjahr ohne nominale Begrenzung.

Der Tarif begleitet Sie bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte, das ist der Faktor 3,5 der GOZ.

Zur Antragsstellung werden wenige kurze Fragen gestellt.
Bei entsprechendem Zahnbefund und wenn keine abgefragten Behandlungen angeraten sind, können Sie sich Ihren Leistungsanspruch noch heute sichern.

Alter
Beitrag*
0 - 20 Jahre
8,43 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
ab 61 Jahre
30,64 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.

Bei fehlenden Zähnen kommt ein Aufschlag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

100% ohne Anzahlbegrenzung 

Hochwertige Kompositfüllungen

100%

Wurzelbehandlungen

100%

Parodontitisbehandlungen

100%

Schienenbehandlungen

100%

Bleaching

Bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren

Kieferorthopädie ab Alter 21 nur Unfall- und Krankheitsbedingt

75%

Zahnersatzleistungen

bis 75%

Flex Optionen für Zahnersatz

auch mit 90% oder 100% möglich

Gesundheitsfragen

2 einfache Fragen

Keine Wartezeiten

Sofortiger Leistungsanspruch ab Antragsdatum

Taggenauer Antrag

Versicherungbeginn rückwirkend zum Monatsersten möglich

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus

Einschätzung

Hinweis 1

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen

Hinweis 2

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 Plus nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar. Der Zuschlag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Die Flex Option für mehr Leistung

Der angebotene Tarif 1 Plus bietet flexible Optionen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Zahnersatzleistung und der nominalen Obergrenzen.

Tarifoptionen ansehen

Beitrags- und Leistungsunterschiede

Alter
Tarif MZ 75
Tarif MZ 90
Tarif MZ 100
0 - 20 Jahre
8,43 €
13,15 €
17,47 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
15,89 €
18,77 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
23,58 €
29,88 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
31,56 €
41,73 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
41,89 €
56,93 €
ab 61 Jahre
30,64 €
48,04 €
65,63 €

Hier sehen Sie anhand von Beispielrechnungen eine Übersicht der Vorteile der unterschiedlichen Tarifvariationen. 

Professionelle Zahnreinigung

Gesamtkosten:
120 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
120 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Wurzelbehandlung

Gesamtkosten:
520 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
520 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Kompositfüllung dreiflächig

Gesamtkosten:
77 €
Eigenanteil ohne Tarif MZ:
77 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Goldinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
810 €
Eigenanteil ohne Tarif MZ:
770 €

  • Mit MZ 75: 202,50 €
  • Mit MZ 90: 81 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Keramikinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
900 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
860 €

  • Mit MZ 75: 225 €
  • Mit MZ 90: 90 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Keramikinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
900 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
680 €

  • Mit MZ 75: 225 €
  • Mit MZ 90: 90 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Vollverblendete Metallkeramikbrücke

Gesamtkosten:
1890 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ: 
1382 €

  • Mit MZ 75: 472,5 €
  • Mit MZ 90: 189 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramik-Krone

Gesamtkosten:
2820 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
2239 €

  • Mit MZ 75: 705 €
  • Mit MZ 90: 282 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Unser Hinweis zu Tarifen mit Alterungsrückstellung

Tarif 1 Plus kann in allen Varianten (MZ75, MZ90, MZ100) der Flex Option, ab Alter 21 optional mit Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.
Alle Tarife mit und ohne Alterungsrückstellung haben identische Leistungen.

Die Beiträge bei Tarifen mit Alterungsrückstellung sind jedoch wesentlich höher. Dies hängt mit der Kalkulation der Tarife zusammen. Der Beitrag erhöht sich bei steigendem Alter während der Vertragslaufzeit nicht.

Da jedoch auch diese Tarife im (im Sinne der inflationären Beitragsanpassungen) steigen könnten, empfehlen wir Tarife ohne Alterungsrückstellung.

Unser Tipp

Wenn Sie die Leistungen sofort möglichst hoch absichern wollen, dann empfehlen wir die 90% oder 100% Flex Option.

Ein Wechsel innerhalb der Tarifvarianten von der höheren zu niedrigeren Option ist ohne Gesundheitsfragen möglich.
Umgekehrt ist der Wechsel nur mit Gesundheitsfragen möglich.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 1 Plus

1. Für wen lohnt sich der Tarif 1 Plus finanziell?

Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz bis zu 75% erstattet bekommen wollen.

2. Gibt es Begrenzung der Erstattung für die professionelle Zahnreinigung?

Nein. Die Anzahl der Zahnreinigungen sollte zahnmedizinisch nachvollziehbar sein.
Ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr sind Standard.

Patienten mit Zahnfleischproblemen erhalten in der Regel drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet.

Der finanzielle Aufwand dafür wird übernommen.

3. Ab wann besteht der Leistungsanspruch?

Bei Onlineabschluss ab dem Datum der Antragsstellung. Auch bei rückwirkendem Versicherungsbeginn zählt immer das Antragsdatum. 

Sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit. Auf diese Weise sind Sie “ab HEUTE” versichert. 

4. Welche Leistungen sind enthalten?

Professionelle Zahnreinigung (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.

Schmerzlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung sowie Vollnarkose in Bezug auf die versicherten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen.

Kosmetische Leistungen für Bleaching bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dazu werden die Leistungen für Zahnbehandlung bis zum Faktor 3,5 der GOZ zu 100% erstattet.
Das sind z.B.:

  • Konservierende Behandlungen mit hochwertigen Kunststoff-, Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Behandlungen des Parodontiums und der Mundschleimhaut, inkl. Knochenaufbau
  • Prophylaxeleistungen im Allgemeinen – auch z.B. Fissurenversiegelungen oder Versiegelungen generell
  • Zahnersatzmaßnahmen, die in der weiteren Frage detaillierter dargestellt sind.
5. Sind über die Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen auch Zahnersatzmaßnahmen abgesichert?

Ja.
Der Tarif 1 Plus sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 75% der Gesamtkosten ab.

Es bleiben in diesem Tarif also mindestens 25 % der Gesamtkosten bei Ihnen.

Unter Zahnersatz sind z.B. folgende Maßnahmen zu verstehen:

  • Inlays, Onlays
  • Teilkronen
  • Veneers
  • Kronen
  • Brücken
  • herausnehmbarer Zahnersatz.

Eine höhere prozentuale Absicherung kann über den Flex Option Abschluss gewählt werden.

Es stehen wahlweise 75%, 90% oder 100 % Leistung für Zahnersatzleistungen inkl. Vorleistung der (GKV) zur Wahl. Der Beitrag verändert sich entsprechend der gewählten prozentualen Leistung.

Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.

6. Welche nominale Obergrenzen hat der Tarif 1 Plus

Tarif 1 Plus (MeinZahnschutz (MZ)75)

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 2.000 EUR

Hier alle weiteren nominalen Obergrenzen der FLEX Optionen

MeinZahnschutz (MZ)90

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

MeinZahnschutz (MZ)100

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 4.000 EUR

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen bei allen angebotenen Tarifoptionen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.

7. Gibt es sonstige Limitierungen?

Ja.
Die Limitierung bezüglich des Faktors der Gebührenordnung

Eingereichte Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, dem Faktor 3,5, übernommen. Den Anteil der Rechnungen der über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, muss von Ihnen übernommen werden.

Tarife die über den Höchstsatz der Gebührenordnung leisten finden Sie hier.

8. Kann dieser Tarif mit anderen eventuell bereits bestehenden Zahnzusatzversicherungstarifen kombiniert werden?

Nein.
Eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

9. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann dann monatlich gekündigt werden.

Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zu einem 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.

10. Was ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beachten?

Für die Antragsstellung des Tarifes müssen zwei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Lesen Sie diese bitte genau durch und halten bei Unsicherheit nochmals mit Ihrer Zahnarztpraxis oder mit uns Rücksprache.

11. Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt zu einer Knirscherschiene, ist der Tarif 1 Plus nicht abschließbar.

In einem solchen Fall nutzen Sie am besten unseren speziellen Prüfbogen .

Hier können Sie Ihre Daten eintragen, auf Ihre Zahnarztpraxis zugehen und die zahnmedizinischen Antworten und Befunde eintragen lassen und uns übersenden. Wir kommen dann umgehend auf Sie zu.

Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

12. Kann Tarif 1 Plus trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

13. Was sind Retainer und welche Regelungen gelten bei Retainern?

Viele unserer Kundinnen und Kunden tragen nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung noch einen sogenannten Retainer. Dieser Draht an der Innenseite der Zähne sorgt dafür, dass die Zahnstellung sich auch nach dem Entfernen einer festen Zahnspange nicht wieder verändert.

Für den Abschluss des Tarifes 1 Plus bedeutet das:
Mit dem Einsatz des Retainers gilt die kieferorthopädische Behandlung als beendet.

Somit muss dieser nicht als laufende Behandlung angegeben werden. Kunden mit einem gesetzten Retainer können den Vertrag ohne Erschwernisse abschließen. Für Patienten, bei denen ein nötiger Retainer noch nicht abschließend eingesetzt ist, gilt die Behandlung als angeraten bzw. laufend und für einen Abschluss muss der Einsatz des Retainers abgewartet werden.

14. Wer kann sich in diesem Tarif versichern?

Alle Menschen, die Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge sind.

Hinweis:
Privatversicherte und/oder Menschen die bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben, können keinen Antrag stellen.

In diesem Fall können Sie gerne unser Kontaktformular zur individuellen Beratung nutzen.

15. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?

Der schnellste Weg zur Erstattung ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden. 

Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechungen für Sie erstellt.

HIER GEHTS ZUR SERVICE SEITE

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus

Einschätzung

Hinweis 1

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen

Hinweis 2

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 Plus nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar. Der Zuschlag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, müssen Sie den Versicherungsbeginn auf den ersten des aktuellen Monats zurückdatiert auswählen.

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus Flex

Einschätzung

Hinweis 1

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen

Hinweis 2

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 Plus nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar. Der Zuschlag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, müssen Sie den Versicherungsbeginn auf den ersten des aktuellen Monats zurückdatiert auswählen.