Tarif 1

Heute noch versichern

100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung

Sie haben die Möglichkeit Ihre HEUTE stattfindende professionelle Zahnreinigung zu versichern!
Ohne Wartezeit mit sofortigem Leistungsanspruch!

Sie möchten für Ihre Zahngesundheit kostengünstig vorsorgen?
Mit unserem Tarif 1 sichern Sie sich Leistungen für medizinisch verordnete professionelle Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen – für ein rundum sauberes und gesundes Zahngefühl.

Auch bei größeren Eingriffen sind Sie geschützt:
Zahnersatz wie Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate sind mit 75 % Kostenübernahme mitversichert. Und für ein strahlendes Lächeln übernimmt der Tarif zusätzlich für Bleaching bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren. 

Gut zu wissen:
Dank fairer Beiträge ist dieser Tarif für jedes Alter attraktiv – speziell für Vorsorge und eine Basisabsicherung für Zahnersatz.

Bitte beachten Sie:
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre stehen Ihnen die Leistungen im Rahmen eines vorgegebenen finanziellen Budgets zur Verfügung. Ab dem vierten Kalenderjahr ohne nominale Begrenzung.

Der Tarif begleitet Sie bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte, das ist der Faktor 3,5 der GOZ.

Zur Antragsstellung werden wenige kurze Fragen gestellt.
Bei entsprechendem Zahnbefund und wenn keine abgefragten Behandlungen angeraten sind, können Sie sich Ihren Leistungsanspruch noch heute sichern.

Alter
Beitrag*
0 - 20 Jahre
8,43 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
ab 61 Jahre
30,64 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Die Flex Option für mehr Leistung

Für die maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung

Tarif 1 - Flex Optionen

Die Optionen für bis zu 100% Leistungserstattung

Wenn Sie eine 90% oder 100% Absicherung für Zahnersatz wünschen

Beim Tarif 1 können Sie unter mehreren Optionen wählen.

Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung. Sie unterscheiden sich jedoch prozentual im Bereich Zahnersatz.

Beitragsvergleich Flex Optionen

Alter
Beitrag*
Tarif 1 MZ 75
Beitrag*
Tarif 1 MZ 90
Beitrag*
Tarif 1 MZ 100
0 - 20 Jahre
8,43 €
13,15 €
17,47 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
15,89 €
18,77 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
23,58 €
29,88 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
31,56 €
41,73 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
41,89 €
56,93 €
ab 61 Jahre
30,64 €
48,04 €
65,63 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Leistungsbeispiele

Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.

Beispielrechnungen ansehen

Hier sehen Sie anhand von Beispielrechnungen eine Übersicht der Vorteile der unterschiedlichen Tarifvarianten. 

Alter
Tarif 1 MZ 75
Tarif 1 MZ 90
Tarif 1 MZ 100
0 - 20 Jahre
8,43 €
13,15 €
17,47 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
15,89 €
18,77 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
23,58 €
29,88 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
31,56 €
41,73 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
41,89 €
56,93 €
ab 61 Jahre
30,64 €
48,04 €
65,63 €

Professionelle
Zahnreinigung

Gesamtkosten:
150 €

GKV Zuschuss:
0 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Dreiflächige
Kompositfüllung

Gesamtkosten:
138,19 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung

Gesamtkosten:
450,59 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen

Gesamtkosten:
722,23 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Dreiflächiges
Keramikinlay

Gesamtkosten:
1000 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 236,09 €94,44 €0 €

Keramikkrone
(Verblendbereich)

Gesamtkosten:
1300 €

GKV Zuschuss:
399,98 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 225,16 €90,06 €0 €

Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn

Gesamtkosten:
2800 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 469,19 €187,68 €0 €

Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone

Gesamtkosten:
4500 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 927,37 €370,95 €0 €

Hinweis zu Beispielrechnungen

Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt. Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

100% ohne Anzahlbegrenzung 

Hochwertige Kompositfüllungen

100%

Wurzelbehandlungen

100%

Parodontitisbehandlungen

100%

Schienenbehandlungen

100%

Bleaching

Bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren

Kieferorthopädie ab Alter 21 nur Unfall- und Krankheitsbedingt

75%

Zahnersatzleistungen

bis 75%

Flex Optionen für Zahnersatz

auch mit 90% oder 100% möglich

Gesundheitsfragen

2 einfache Fragen

Keine Wartezeiten

Sofortiger Leistungsanspruch ab Antragsdatum

Taggenauer Antrag

Versicherungbeginn rückwirkend zum Monatsersten möglich

Wichtige Details zum Tarif 1

Der Tarif beinhaltet Leistung für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen,
Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.

Die wichtigsten Leistungen in der Kurzübersicht

Behandlung
Leistung
PZR und Prophylaxe
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Knirscherschienen / Aufbissschienen
Wurzelbehandlungen
Parodontititsbehandlungen
Kieferorthopädie bei Unfall*
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
Zahn-Bleaching*
Zahnersatzleistungen
Erstattung für Implantate
Knochenaufbau
Keramikverblendschalen/Veneers
Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ

*Kieferorthopädie bei Unfall

Ab Alter 21 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf 75% begrenzt.

bis zum 21. Geburtstag:
75% der Aufwendungen, 50% beim Privatarzt bis maximal 2.000,00 Euro je Versicherungsfall.

ab dem 21. Geburtstag:
75 % nur aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung, sofern kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgisch behandelt wird

*Zahn-Bleaching

Maximal 100% bis insgesamt 150 Euro innerhalb 2 Kalenderjahren

Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:

Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr.

Prozentuale Unterschiede der Flex Optionen:

Bei den alternativen Tarifen mit 90% und 100% Leistung, gelten für die Leistungsbereiche die entsprechenden Prozentzahlen. Weitere Details sind unter Fragen und Antworten erklärt.

Leistungsstaffel für Tarif 1

Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen

  • Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
  • Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
  • Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.

Die Leistungsstaffel in der Kurzübersicht

Zeitraum
Bereich Prophylaxe
Bereich Zahnbehandlung
Bereich Zahnersatz
Im ersten Kalenderjahr
unbegrenzt
100%
bis 1000 €
75%
bis 1000 €
Im ersten und zweiten Kalenderjahr
unbegrenzt
100%
bis 1500 €
75%
bis 1500 €
In den ersten drei Kalenderjahren
unbegrenzt
100%
bis 2000 €
75%
bis 2000 €
Ab dem 4.Kalenderjahr
unbegrenzt
100%
unbegrenzt
75%
unbegrenzt

Wenn Sie eine 90% oder 100 % Absicherung für den Bereich Zahnersatz wünschen dann wählen Sie eine der Flex Optionen

Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung, jedoch sind die Leistungen für Zahnersatz je nach Auswahl entsprechend höher. Die nominalen Obergrenzen der Leistungsstaffel pro Jahr erhöhen sich bei den angebotenen Flex Optionen. Die Leistungsstaffeln finden Sie auch bei Fragen und Antworten weiter unten auf dieser Seite.

Hier alle Unterschiede der Flex Optionen betrachten

Erstattungsbeispiele

Zwei einfache Rechenbeispiele zur Veranschaulichung

Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung)
Bleaching
Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
150 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
50 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
100 €
Erstattung durch den Tarif 1
150 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €
Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung)
Rechnungsbetrag für die Füllungen:
350 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
120 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
230 €
Erstattung durch den Tarif 1
230 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €

Besonderheit zu Tarif 1

Der Tarif 1 wir mit und ohne die sogenannten „Alterungsrückstellungen“ beim Online-Abschluss angeboten.

Unser Fazit zum Tarif 1:

Der Tarif ist in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle Altersgruppen aussergewöhnlich attraktiv.

Wenn Sie die speziellen Vorteile des Tarifes nutzen wollen, also keine Anzahlbegrenzung für Zahnreinigungen, 100 % für den Bereich Zahnbehandlung und eine solide Grundabsicherung mit 75 % für Zahnersatz wünschen, begleitet Sie dieser Tarif bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung.

Wenn keine Zähne fehlen, aktuell keine Behandlungen angeraten sind, keine Knirscherschiene getragen wird, keine Parodontitisdiagnose besteht, eine absolute Top Empfehlung.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 1

1. Für wen lohnt sich der Tarif 1 finanziell?

Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz bis zu 75% erstattet bekommen wollen.

2. In welchem Bereich liegt der Schwerpunkt der Leistungen?

Es handelt sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 21 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.

Bemerkenswert ist die Absicherung von Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen.

3. Ab wann besteht der Leistungsanspruch?

Bei Onlineabschluss ab dem Datum der Antragsstellung. Auch bei rückwirkendem Versicherungsbeginn zählt immer das Antragsdatum. 

Sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit. Auf diese Weise sind Sie “ab HEUTE” versichert. 

4. Welche Leistungen sind enthalten?

Professionelle Zahnreinigung (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.

Schmerzlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung sowie Vollnarkose in Bezug auf die versicherten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen.

Kosmetische Leistungen für Bleaching bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dazu werden die Leistungen für Zahnbehandlung bis zum Faktor 3,5 der GOZ zu 100% erstattet.
Das sind z.B.:

  • Konservierende Behandlungen mit hochwertigen Kunststoff-, Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Behandlungen des Parodontiums und der Mundschleimhaut, inkl. Knochenaufbau
  • Prophylaxeleistungen im Allgemeinen – auch z.B. Fissurenversiegelungen oder Versiegelungen generell
  • Zahnersatzmaßnahmen, die in der weiteren Frage detaillierter dargestellt sind.
5. Sind über die Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen auch Zahnersatzmaßnahmen abgesichert?

Ja.
Der Tarif 1 sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 75% der Gesamtkosten ab.

Es bleiben in diesem Tarif also mindestens 25 % der Gesamtkosten bei Ihnen.

Unter Zahnersatz sind z.B. folgende Maßnahmen zu verstehen:

  • Inlays, Onlays
  • Teilkronen
  • Veneers
  • Kronen
  • Brücken
  • herausnehmbarer Zahnersatz.

Eine höhere prozentuale Absicherung kann über die Flex Optionen gewählt werden.

Es stehen beim Flex Abschluss wahlweise 90% oder 100 % Leistung für Zahnersatzleistungen inkl. Vorleistung der (GKV) zur Wahl. Der Beitrag verändert sich entsprechend der gewählten prozentualen Leistung.

Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.

6. Welche nominale Obergrenzen hat der Tarif 1?

Tarif 1  (MZ 75)

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 2.000 EUR

75 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen

Hier alle weiteren nominalen Obergrenzen der FLEX Optionen

Tarif 1 Flex Variante (MZ 90)

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

90 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.500 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen

Tarif 1 Flex Variante (MZ 100)

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 4.000 EUR

100 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 3.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen bei allen angebotenen Tarifoptionen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.

7. Gibt es sonstige Limitierungen?

Ja.
Die Limitierung bezüglich des Faktors der Gebührenordnung

Eingereichte Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, dem Faktor 3,5, übernommen. Den Anteil der Rechnungen der über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, muss von Ihnen übernommen werden.

Eine detailliertere Beschreibung der Gebührenordnung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

8. Kann dieser Tarif mit anderen eventuell bereits bestehenden Zahnzusatzversicherungstarifen kombiniert werden?

Nein.
Eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

9. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann dann monatlich gekündigt werden.

Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.

10. Was ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beachten?

Für die Antragsstellung des Tarifes müssen zwei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Lesen Sie diese bitte genau durch und halten bei Unsicherheit nochmals mit Ihrer Zahnarztpraxis oder mit uns Rücksprache.

11. Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder ist eine Knirscherschiene beabsichtigt, ist der Tarif 1 nicht abschließbar.

In einem solchen Fall oder wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen unseren digitalen Prüfbogen zu nutzen.

Mit den Angaben realisieren wir dann Ihren individuellen Zahnsparplan und kommen dann umgehend auf Sie zu.

Mit den Angaben realisieren wir dann Ihren individuellen Zahnsparplan.

12. Kann Tarif 1 trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einem Risikozuschlag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

13. Tarif 1 mit oder ohne Alterungsstellung wählen?

Der Tarif 1 wird beim Onlineabschluss mit und ohne die sogenannten „Alterungsrückstellungen“ angeboten.

Unsere klare Empfehlung:
Wählen Sie bei Zahnzusatzversicherung Tarife ohne Alterungsrückstellung.

Hier die Begründung aus unserer Erfahrung:
Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung erhöht sich der Beitrag automatisch bei Erreichen bestimmter Altersstufen. Bei beiden Varianten, mit oder ohne Alterungsrückstellung, können sich jedoch auch unabhängig davon die Beiträge erhöhen. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer, einfach ausgedrückt, mehr Ausgaben als Einnahmen in diesem Tarif verzeichnet.

Dies ist bei hochwertigen Tarifen schon bedingt durch den medizinischen Fortschritt und aus inflationären Gründen in der Regel immer der Fall. Die medizinische Versorgung wird teurer – die Tarife beinhalten eine feste Leistungszusage die eingehalten werden muss. Die höheren Kosten dafür müssen auf die Beiträge umgelegt werden.

Da der Beitragsunterschied der Tarife mit Alterungsrückstellungen vor allen Dingen für Menschen bis Alter 40 / 50 erheblich teurer als die ohne Alterungsrückstellungen sind, empfehlen wir Tarife ohne Alterungsrückstellung.

Nur für Menschen die lebenslang im gleichen Zahntarif verbleiben und gleichzeitig auch ein hohes Alter erreichen, können sich Tarife mit Alterungsrückstellungen auf lange Sicht finanziell rechnen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Befund- und Bedarfsbezogen oftmals Tarife und Versicherer gewechselt werden. In so einem Falle würden die zu viel entrichteten Beiträge und die Alterungsrückstellungen verloren gehen.

14. Was sind Retainer und welche Regelungen gelten bei Retainern?

Viele unserer Kundinnen und Kunden tragen nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung noch einen sogenannten Retainer. Dieser Draht an der Innenseite der Zähne sorgt dafür, dass die Zahnstellung sich auch nach dem Entfernen einer festen Zahnspange nicht wieder verändert.

Für den Abschluss des Tarifes 1 bedeutet das:
Mit dem Einsatz des Retainers gilt die kieferorthopädische Behandlung als beendet.

Somit muss dieser nicht als laufende Behandlung angegeben werden. Kunden mit einem gesetzten Retainer können den Vertrag ohne Erschwernisse abschließen. Für Patienten denen ein nötiger Retainer noch nicht abschließend eingesetzt ist, gilt die Behandlung als angeraten bzw. laufend und für einen Abschluss muss der Einsatz des Retainers abgewartet werden.

15. Wer kann diesen Tarif beantragen?

Das Höchsteintrittsalter ist 64 Jahre.

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.

16. Über welchen Weg können Heil- und Kostenpläne sowie Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?

Der schnellste Weg zur Erstattung ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden. 

Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechnungen für Sie erstellt.

HIER GEHTS ZUR SERVICE SEITE

Wichtige Hinweise zu Tarif 1

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Flex

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.