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Zahnreinigung ​

Finanzielle Therapiefreiheit für Professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung

Bereits ab zwei professionellen Zahnreinigungen pro Jahr kann sich ein entsprechender Tarif lohnen!
(Bereits angeratene Zahnreinigungen sind abgesichert!)

Darüber hinaus sind Sie für zukünftige Zahnbehandlungen bestmöglich abgesichert!
(Bereits angeratene Zahnbehandlungen sind NICHT abgesichert!)

Wir empfehlen für die Schwerpunktabsicherung Zahnreinigung und Zahnbehandlung
drei ausgewählte und geprüfte Tarife.

1

Tarif 1 Plus
Heute noch versichern

  • Zahnreinigungs-Flatrate

  • 100% Zahnbehandlung

  • 80% für den Zahnersatz

  • Bleaching bis 200 EUR

  • keine Wartezeiten

  • Mit Gesundheitsfragen

Tarif 1 Plus

16,35 Monatlich
  • für alle zwischen 21 und 30 Jahren
Allrounder

2

Tarif 2
Kinder und junge Leute

  • Zahnreinigung bis 310 EUR im Jahr

  • 100% Zahnbehandlung

  • 100% Inlays und Onlays

  • Auch ab Alter 21* Jahre möglich

  • keine Wartezeiten

  • keine Gesundheitsfragen

Tarif 2

5,70 Monatlich
  • für alle zwischen 0 und 20 Jahren
Starter
*Beitrag 14,70 EUR ab 21 Jahre

3

Tarif 3
Premiumpaket Zahnbehandlung

  • Zahnreinigungs-Flatrate

  • 100% Zahnbehandlung

  • Bestmögliche Kostenübernahme

  • keine nominalen Obergrenzen

  • keine Wartezeiten

  • keine Gesundheitsfragen

Tarif 3

15,80 Monatlich
  • für alle ab 21 bis 100 Jahre
Premium
Detailvergleich

Tarifvergleich

Tarif 1
Plus

Tarif 2

Tarif 3

Bereits angeratene Zahnbehandlungen, ausser professionelle Zahnreinigung, sind NICHT abgesichert!

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

und Prophylaxeleistungen wie z. B. Fissuren- versiegelung, Fluoridierung …

Unbegrenzt
in Anzahl und Höhe versichert

Bis zu 310,00 EUR pro Jahr versichert

Versicherungsbeginn

WICHTIG:
Vertrag muss
VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!

Täglich möglich
noch am Tag VOR der Behandlung

Zum nächsten Monatsersten

Zum nächsten Monatsersten

Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert

Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen

Bis Faktor 3,5 GOZ

Bis Faktor 3,5 GOZ

Bis Faktor 5,0 GOZ

Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodon- titisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen

Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen

Bleaching beim Zahnarzt
(ab Vollendung 18. Lebensjahr *)

nominal limitiert

nominal limitiert

Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodon- titisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen

Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate)

80 % inkl. Vorleistung GKV

Keine Wartezeiten

Vor Antragstellung angeratene PZR versichert

Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen
versichert *
(Ausnahme: Bleaching ist versichert, auch wenn angeraten)

Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) versichert

Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn

KEINE für PZR und Prophylaxe und Zahn- behandlung

nur für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

In den ersten 48 Monaten max. 500 EUR pro Jahr, differenziert nach Leistungen

KEINE in allen Bereichen

Mindestvertragslaufzeit

12 Monate – danach tgl. kündbar

1 Monat – danach mtl. kündbar

1 Monat – danach mtl. kündbar

Fragen zur Tarifauswahl

1. Sind angeratene Behandlungen abgesichert?

NEIN ausser die professionelle Zahnreinigung (PZR)!

Angeraten bedeutet, dass Ihre Zahnarztpraxis Sie bereits über bevorstehende Behandlungen beraten oder informiert hat, und es dazu schon Einträge in Ihrer Patientenakte gibt, oder Röntgenaufnahmen erstellt sind, die auf eine Behandlungsnotwendigkeit hinweisen. Es genügt schon, dass es Eintragungen gibt, dass z.B. ein Zahn „unter Beobachtung“ steht. ALLE diese Behandlungen sind über eine „normale“ Zahnzusatzversicherung NICHT versichert.

Versicherungen, die bei Antragsstellung KEINE Gesundheitsfragen stellen. Hier ist die Behandlung automatisch nicht versichert. Auch ist der Ersatz von bereits bei Antragsstellung fehlenden Zähnen NICHT versichert. Dies ist z.B. bei den Zahnreinigungstarifen Tarif 2 und 3 der Fall.

Versicherungen, die bei Antragsstellung Gesundheitsfragen stellen, die nicht richtig beantwortet werden, können versicherten Patienten auch noch Jahre nach Versicherungsbeginn den Vertrag kündigen und eine Leistungsauszahlung verweigern, wenn im Leistungsfall durch den Versicherer ermittelt wird, dass bei Beantwortung der Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht wurden. Selbst der Beitrag wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet. Dies ist z.B. bei dem Zahnreinigungstarif Tarif 1 Plus der Fall.

Nur bei den von uns dargestellten Spezialtarifen können ggf. angeratene Behandlungen finanziell mit abgesichert werden.

Wenn Sie angeratene Maßnahmen im oben beschriebenen Sinne haben, und NICHT Tarif 2 oder 3 wählen, kommen Sie bitte mit dem Kontaktformular auf uns zu. Wir begleiten Sie dann individuell.

2. Ab welchem Zeitpunkt sind Behandlungen abgesichert?

Die Zahnarztpraxis berät, empfiehlt eine Behandlung (z.B. Zahnersatzbehandlung, Wurzelbehandlung, Parodontitisbehandlung) und macht diesbezüglich Eintragungen in der Patientenakte oder erstellt Röntgenbilder die erkennbar Behandlungsnotwendigkeiten in sich tragen.

Ab wann sind diese bei Tarif 1 Plus, Tarif 2 und 3 abgesichert?

Bei Tarif 1 Plus ab Zeitpunkt der Antragsannahme durch den Versicherer, auch wenn der tatsächliche Versicherungsbeginn noch in der Zukunft liegt.

Bei Tarif 2 und 3 ab dem tatsächlichen Versicherungsbeginn, unabhängig vom Datum der Antragsstellung und Antragsannahme durch den Versicherer.

3. Werden alle zahnmedizinischen Leistungen finanziell übernommen?

Voraussetzung für die Kostenübernahme von Behandlungen ist immer die zahnmedizinische Notwendigkeit. So werden z.B. Leistungen die nur einen kosmetischen Hintergrund haben nicht übernommen.

In der Tat definieren unterschiedliche Versicherer bestimmte in den Zahnarztpraxen eingesetzte Behandlungen unterschiedlich. Teilweise sind bestimmte Behandlungen, die zwar erfolgreich sind, aus Sicht der Versicherer „wissenschaftlich“ nicht anerkannt. Der Tarif 3 übernimmt aus unserer Erfahrung heraus zwar auch nicht alle eingesetzten Zahnbehandlungsleistungen, bietet jedoch die derzeit umfangreichsten und bestmöglichen Leistungen an.

4. Ab wann lohnen sich die Tarife aus Patientensicht finanziell?
Alleine schon für zwei professionellen Zahnreinigungen die Sie im Jahr finanziell selbst tragen, lohnt sich in der Regel finanziell schon jeder der angebotenen Tarife.


Bei Patienten zwischen Alter 0 und 20 die den Tarif 2 wählen, schon ab einer professionellen Zahnreinigung die diese finanziell selbst tragen.

5. Ab wann kann der jeweilige Tarif beginnen?

Tarif 1 Plus kann Tag genau beginnen, also noch HEUTE.

Tarif 2 und Tarif 3 können immer zum nächsten Monatsersten über den Onlineabschluss abgesichert werden. Wenn Sie einen früheren Versicherungsbeginn wünschen, nutzen Sie die jeweiligen Kontaktformulare, dann begleiten wir Sie individuell. Sie finden diese in den jeweiligen Einzelseiten der Tarife. Bereits realisierte und angeratene Behandlungen können nicht mehr abgesichert werden.

6. Wie funktioniert die Leistungsabwicklung?

Sie erhalten von Seiten der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut der Zahnarztpraxis die Rechnung. Diese reichen Sie, auch wenn noch nicht bezahlt, an den Versicherer per Post, Mail oder über eine App ein. Die Kontaktdaten stellen wir Ihnen nach Antragsstellung zur Verfügung. Der Versicherer überweist die Tarifleistungen auf IHR Konto, dem Konto, von welchem auch der Beitrag eingezogen wird. Sie überweisen dann im Rahmen des Zahlungsziels den Rechnungsbetrag auf das Konto Ihrer Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut. Die Geldflüsse laufen also immer über IHR Konto.

7. Ist auch der Bereich Zahnersatz versichert?

Leistungen für ZahnErsatz-Behandlungen, z.B. Veneers, Teilkronen, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz sind bei diesen drei Tarifen nur in Tarif 1 Plus versichert.

Wenn Sie z.B. Tarif 2 oder 3 wählen oder gewählt haben und zusätzlich eine Absicherung für den Bereich Zahnersatz wünschen, beraten wir Sie dazu gerne.
Für eine seriöse Beratung benötigen wir Ihren aktuellen Zahnbefund, Ihren möglichen Bedarf und gezielte Informationen zu möglichen Behandlungen und Empfehlungen auch aus bisherigen

Dazu nutzen Sie am besten unseren speziellen Mehr_Geld_Prüfbogen.
Hier können Sie Ihre Daten eintragen, auf Ihre Zahnarztpraxis zugehen und die zahnmedizinischen Antworten und Befunde eintragen lassen und uns übersenden. Wir kommen dann umgehend auf Sie zu.

Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter Telefon 0711 / 46 99 99 – 0

8. Welche Rolle spielt VVS und VPS bei der Beratung, Vermittlung und Betreuung?

VVS ist als Versicherungsmakler mit ausschließlich Beratung im Bereich Zahnzusatz-versicherung spezialisiert. VPS ist die Prüfstelle, vorgeschaltet zu VPS, die prüft, ob eine finanzielle Begleitung für die Patienten aus deren Sicht sinnvoll und empfehlenswert ist.

VVS und VPS stellt keine eigenen Versicherungsprodukte zur Verfügung, sondern vermittelt diese Versicherungstarife an die Kunden. VVS und VPS berät, vermittelt und begleitet die Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit und nimmt dabei die Interessen der Kunden wahr.

Bei der Empfehlung der Tarife, die naturgemäß alle Vor- und Nachteile in sich tragen, weist VVS und VPS genau darauf hin, macht die Leistungen transparent und achtet im Sinne der Kunden, unabhängig von den Interessen der Produktgeber darauf, dass der Versicherungsschutz bedarfsgerecht und tragfähig zustande kommt und im Leistungsfall ein reibungsloser Ablauf geschaffen wird.

Der Beitrag für die von VVS und VPS vermittelten Versicherungstarife sind für die Kunden identisch mit den Beiträgen die sie auch bei den Versicherern direkt erhalten. Der Vorteil der Kunden ist jedoch die vorgeschaltete neutrale Beratung und auch Begleitung im Sinne der Kundeninteressen.

Zudem wird gerade bei der Vermittlung Zahnersatzversicherungen durch den Einsatz der speziellen Prüfbögen dafür gesorgt, dass die Kunden sicher und tragfähig versichert sind, bei Antragsstellung KEINE Fehler passieren, die den Versicherungsschutz gefährden