Zahnreinigung
Finanzielle Therapiefreiheit für Professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung
Bereits ab zwei professionellen Zahnreinigungen pro Jahr kann sich ein entsprechender Tarif lohnen!
(Bereits angeratene Zahnreinigungen sind abgesichert!)
Darüber hinaus sind Sie für zukünftige Zahnbehandlungen bestmöglich abgesichert!
(Bereits angeratene Zahnbehandlungen sind NICHT abgesichert!)
Wir empfehlen für die Schwerpunktabsicherung Zahnreinigung und Zahnbehandlung
drei ausgewählte und geprüfte Tarife.
Tarif 1 Plus
Heute noch versichern
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Zahnreinigungs-Flatrate
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100% Zahnbehandlung
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80% für den Zahnersatz
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Bleaching bis 200 EUR
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keine Wartezeiten
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Mit Gesundheitsfragen
Tarif 2
Kinder und junge Leute
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Zahnreinigung bis 310 EUR im Jahr
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100% Zahnbehandlung
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100% Inlays und Onlays
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Auch ab Alter 21* Jahre möglich
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keine Wartezeiten
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keine Gesundheitsfragen
*Beitrag 14,70 EUR ab 21 Jahre
Tarif 3
Premiumpaket Zahnbehandlung
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Zahnreinigungs-Flatrate
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100% Zahnbehandlung
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Bestmögliche Kostenübernahme
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keine nominalen Obergrenzen
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keine Wartezeiten
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keine Gesundheitsfragen
Tarifvergleich
Tarif 1
Plus
Tarif 2
Tarif 3
Bereits angeratene Zahnbehandlungen, ausser professionelle Zahnreinigung, sind NICHT abgesichert!
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
und Prophylaxeleistungen wie z. B. Fissuren- versiegelung, Fluoridierung …
Unbegrenzt
in Anzahl und Höhe versichert
Bis zu 310,00 EUR pro Jahr versichert
Versicherungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Täglich möglich
noch am Tag VOR der Behandlung
Zum nächsten Monatsersten
Zum nächsten Monatsersten
Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert
Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen
Bis Faktor 3,5 GOZ
Bis Faktor 3,5 GOZ
Bis Faktor 5,0 GOZ
Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodon- titisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen
Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen
Bleaching beim Zahnarzt
(ab Vollendung 18. Lebensjahr *)
nominal limitiert
nominal limitiert
Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodon- titisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen
Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate)
80 % inkl. Vorleistung GKV
Keine Wartezeiten
Vor Antragstellung angeratene PZR versichert
Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen
versichert *
(Ausnahme: Bleaching ist versichert, auch wenn angeraten)
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) versichert
Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn
KEINE für PZR und Prophylaxe und Zahn- behandlung
nur für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
In den ersten 48 Monaten max. 500 EUR pro Jahr, differenziert nach Leistungen
KEINE in allen Bereichen
Mindestvertragslaufzeit
12 Monate – danach tgl. kündbar
1 Monat – danach mtl. kündbar
1 Monat – danach mtl. kündbar
Fragen zur Tarifauswahl
NEIN ausser die professionelle Zahnreinigung (PZR)!
Angeraten bedeutet, dass Ihre Zahnarztpraxis Sie bereits über bevorstehende Behandlungen beraten oder informiert hat, und es dazu schon Einträge in Ihrer Patientenakte gibt, oder Röntgenaufnahmen erstellt sind, die auf eine Behandlungsnotwendigkeit hinweisen. Es genügt schon, dass es Eintragungen gibt, dass z.B. ein Zahn „unter Beobachtung“ steht. ALLE diese Behandlungen sind über eine „normale“ Zahnzusatzversicherung NICHT versichert.
Versicherungen, die bei Antragsstellung KEINE Gesundheitsfragen stellen. Hier ist die Behandlung automatisch nicht versichert. Auch ist der Ersatz von bereits bei Antragsstellung fehlenden Zähnen NICHT versichert. Dies ist z.B. bei den Zahnreinigungstarifen Tarif 2 und 3 der Fall.
Versicherungen, die bei Antragsstellung Gesundheitsfragen stellen, die nicht richtig beantwortet werden, können versicherten Patienten auch noch Jahre nach Versicherungsbeginn den Vertrag kündigen und eine Leistungsauszahlung verweigern, wenn im Leistungsfall durch den Versicherer ermittelt wird, dass bei Beantwortung der Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht wurden. Selbst der Beitrag wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet. Dies ist z.B. bei dem Zahnreinigungstarif Tarif 1 Plus der Fall.
Nur bei den von uns dargestellten Spezialtarifen können ggf. angeratene Behandlungen finanziell mit abgesichert werden.
Wenn Sie angeratene Maßnahmen im oben beschriebenen Sinne haben, und NICHT Tarif 2 oder 3 wählen, kommen Sie bitte mit dem Kontaktformular auf uns zu. Wir begleiten Sie dann individuell.
Die Zahnarztpraxis berät, empfiehlt eine Behandlung (z.B. Zahnersatzbehandlung, Wurzelbehandlung, Parodontitisbehandlung) und macht diesbezüglich Eintragungen in der Patientenakte oder erstellt Röntgenbilder die erkennbar Behandlungsnotwendigkeiten in sich tragen.
Ab wann sind diese bei Tarif 1 Plus, Tarif 2 und 3 abgesichert?
Bei Tarif 1 Plus ab Zeitpunkt der Antragsannahme durch den Versicherer, auch wenn der tatsächliche Versicherungsbeginn noch in der Zukunft liegt.
Bei Tarif 2 und 3 ab dem tatsächlichen Versicherungsbeginn, unabhängig vom Datum der Antragsstellung und Antragsannahme durch den Versicherer.
Voraussetzung für die Kostenübernahme von Behandlungen ist immer die zahnmedizinische Notwendigkeit. So werden z.B. Leistungen die nur einen kosmetischen Hintergrund haben nicht übernommen.
In der Tat definieren unterschiedliche Versicherer bestimmte in den Zahnarztpraxen eingesetzte Behandlungen unterschiedlich. Teilweise sind bestimmte Behandlungen, die zwar erfolgreich sind, aus Sicht der Versicherer „wissenschaftlich“ nicht anerkannt. Der Tarif 3 übernimmt aus unserer Erfahrung heraus zwar auch nicht alle eingesetzten Zahnbehandlungsleistungen, bietet jedoch die derzeit umfangreichsten und bestmöglichen Leistungen an.
Bei Patienten zwischen Alter 0 und 20 die den Tarif 2 wählen, schon ab einer professionellen Zahnreinigung die diese finanziell selbst tragen.
Tarif 1 Plus kann Tag genau beginnen, also noch HEUTE.
Tarif 2 und Tarif 3 können immer zum nächsten Monatsersten über den Onlineabschluss abgesichert werden. Wenn Sie einen früheren Versicherungsbeginn wünschen, nutzen Sie die jeweiligen Kontaktformulare, dann begleiten wir Sie individuell. Sie finden diese in den jeweiligen Einzelseiten der Tarife. Bereits realisierte und angeratene Behandlungen können nicht mehr abgesichert werden.
Sie erhalten von Seiten der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut der Zahnarztpraxis die Rechnung. Diese reichen Sie, auch wenn noch nicht bezahlt, an den Versicherer per Post, Mail oder über eine App ein. Die Kontaktdaten stellen wir Ihnen nach Antragsstellung zur Verfügung. Der Versicherer überweist die Tarifleistungen auf IHR Konto, dem Konto, von welchem auch der Beitrag eingezogen wird. Sie überweisen dann im Rahmen des Zahlungsziels den Rechnungsbetrag auf das Konto Ihrer Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut. Die Geldflüsse laufen also immer über IHR Konto.
Leistungen für ZahnErsatz-Behandlungen, z.B. Veneers, Teilkronen, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz sind bei diesen drei Tarifen nur in Tarif 1 Plus versichert.
Wenn Sie z.B. Tarif 2 oder 3 wählen oder gewählt haben und zusätzlich eine Absicherung für den Bereich Zahnersatz wünschen, beraten wir Sie dazu gerne.
Für eine seriöse Beratung benötigen wir Ihren aktuellen Zahnbefund, Ihren möglichen Bedarf und gezielte Informationen zu möglichen Behandlungen und Empfehlungen auch aus bisherigen
Dazu nutzen Sie am besten unseren speziellen Mehr_Geld_Prüfbogen.
Hier können Sie Ihre Daten eintragen, auf Ihre Zahnarztpraxis zugehen und die zahnmedizinischen Antworten und Befunde eintragen lassen und uns übersenden. Wir kommen dann umgehend auf Sie zu.
Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter Telefon 0711 / 46 99 99 – 0
VVS ist als Versicherungsmakler mit ausschließlich Beratung im Bereich Zahnzusatz-versicherung spezialisiert. VPS ist die Prüfstelle, vorgeschaltet zu VPS, die prüft, ob eine finanzielle Begleitung für die Patienten aus deren Sicht sinnvoll und empfehlenswert ist.
VVS und VPS stellt keine eigenen Versicherungsprodukte zur Verfügung, sondern vermittelt diese Versicherungstarife an die Kunden. VVS und VPS berät, vermittelt und begleitet die Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit und nimmt dabei die Interessen der Kunden wahr.
Bei der Empfehlung der Tarife, die naturgemäß alle Vor- und Nachteile in sich tragen, weist VVS und VPS genau darauf hin, macht die Leistungen transparent und achtet im Sinne der Kunden, unabhängig von den Interessen der Produktgeber darauf, dass der Versicherungsschutz bedarfsgerecht und tragfähig zustande kommt und im Leistungsfall ein reibungsloser Ablauf geschaffen wird.
Der Beitrag für die von VVS und VPS vermittelten Versicherungstarife sind für die Kunden identisch mit den Beiträgen die sie auch bei den Versicherern direkt erhalten. Der Vorteil der Kunden ist jedoch die vorgeschaltete neutrale Beratung und auch Begleitung im Sinne der Kundeninteressen.
Zudem wird gerade bei der Vermittlung Zahnersatzversicherungen durch den Einsatz der speziellen Prüfbögen dafür gesorgt, dass die Kunden sicher und tragfähig versichert sind, bei Antragsstellung KEINE Fehler passieren, die den Versicherungsschutz gefährden