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Tarif 3

Tarif 3 - Empfehlenswert für Patienten ab Alter 21

Sie tragen mehr als 189,90 EUR an jährlichem finanziellem Eigenaufwand für die professionelle Zahnreinigung und wollen gleichzeitig den Bereich der Zahnbehandlung für kommende Behandlungen hochwertig versichert haben?

Ein Zahnbehandlungstarif mit unbegrenzter Leistung für die PZR, wie Tarif 1 Plus, jedoch darüber hinaus mit bestmöglichen Leistungen für sonstige Zahnbehandlungen und der Besonderheit, das auch höher abgerechnete Leistungen für Zahnbehandlungen bis Faktor 5,0 übernommen werden.

Aktuell der leistungsstärkste Tarif für den Bereich Zahnbehandlungen.
Zahnersatz ist nicht mit abgesichert – kann optional ergänzt werden.

Tarif 3 kann immer zum nächsten Monatsersten über den hier eingebundenen Onlinerechner abgesichert werden.

Wenn Sie einen früheren Beginn wünschen als dies über den Onlinerechner möglich ist, nutzen Sie bitte hierfür unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter 0711 / 46 99 99 – 0. Wir können den Tarif dann gemeinsam telefonisch online über unseren internen Zugang realisieren, oder Sie erhalten die Antragsunterlagen zur Unterschrift vorbereitet zugemailt. Eine Rückwärtsversicherung ist allerdings nicht möglich. Der Versicherungsbeginn kann immer nur zum 01. des Folgemonats vereinbart werden.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Ergo Krankenversicherung AG angeboten

Oft gestellte Fragen

1. Für wen lohnt sich der Tarif 3 finanziell?

Für alle Patienten ab Alter 21, deren Eigenanteil für die professionelle Zahnreinigung, einen möglichen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigend, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten höher ist als 189,90 EUR (Beitrag Patienten ab Alter 21 pro Jahr 15,80 EUR x 12 Monate = 189,90 EUR)

2. Gibt es ein finanzielles „Risiko“?

Wenn die Eigenkosten alleine nur für die professionelle Zahnreinigung über 189,90 EUR innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten liegen, haben Patienten einen finanziellen Vorteil.

3. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag kann MONATLICH gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

4. Gibt es eine Begrenzung der Erstattung in Bezug auf Höhe und Anzahl der Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Nein

Voraussetzung, die Anzahl der Zahnreinigungen sind medizinisch nachvollziehbar. In der Regel werden Patienten ein, besser zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Patienten mit Herausforderungen mit dem Zahnfleisch, erhalten in der Regel drei bis vier Zahnreinigungen pro verordnet. Die Kosten auch dafür werden übernommen.

Die Zahnarztpraxis rechnet die Ziffer für die Zahnreinigung bis zum maximal 3,5 fachen Faktor der Gebührenordnung ab. Dies ist bisher bei allen uns bekannten Rechnungen der Fall.

5. Sind sonstige Leistungen für die Zahnvorsorge, die Prophylaxe versichert?

Ja.
Zum Beispiel das Versiegeln von Zahnoberflächen zum Schutz der Zähne.
Diese Leistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung der Zahnärzte bis Faktor 5,0 versichert.

6. Gibt es eine generelle Limitierung bei den Tarifen?

Ja.

Die Rechnungen werden allerdings sogar über den Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte übernommen. Die Leistung wird bis Faktor 5,0 übernommen – was außergewöhnlich gut ist. Generell müssen alle medizinischen Maßnahmen für die Kosten übernommen werden sollen medizinisch notwendig sein.

Einfaches Beispiel: Wenn die Zahnreinigung 12 x im Jahr durchgeführt werden müsste, ist dies medizinisch nicht nachvollziehbar.

7. Gibt es sonstige Begrenzungen was die Tarifleistungen angeht?

Ja.
Über die Zahnreinigungen hinaus sind weitere Zahnbehandlungsleistungen versichert.
Für bereits vor Antragsstellung angeratenen (in der Patientenakte fixierte oder aus vorhandenen Röntgenaufnahmen ersichtliche Behandlungen) weiteren versicherten Zahnbehandlungsleistungen besteht kein Versicherungsschutz.

Bei den weiteren versicherten Zahnbehandlungsleistungen handelt es sich um:

  • Hochwertige Kompositfüllungen

  • Wurzelbehandlungen

  • Parodontitisbehandlungen

  • Schienenbehandlungen (Knirscher‐ und Aufbissschienen)

  • Bleachingleistungen, Schnarcherschienen ‐ nominal limitiert

Wir verweisen bezüglich nominalen Obergrenzen und weiteren Details auf das Bedingungswerk.

8. Ist Zahnersatz, Gold‐Keramik‐Inlays, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz mitversichert?

Nein.
Der Bereich Zahnersatz kann jedoch nach Beratung hinzuversichert werden.

Kommen Sie rechtzeitig und bei Bedarf auf uns zu. Zahnersatzmaßnahmen dürfen lt. Patientenakte und lt. Befunden vorhandener Röntgenaufnahmen vor Antragsstellung noch nicht angeraten sein.
Bitte fordern Sie bei Bedarf gerne unseren speziellen Prüfbogen an.