Tarif 3
Unser Geheimtipp – auch bei bestehender Parodontitis
90% Kostenübernahme für alle versicherten Bereiche
Warum Geheimtipp?
Weil dieser Tarif Patienten mit Parodontitisdiagnose versichert und in den Antragsfragen nur den aktuellen Befund und den der letzten 24 Monate abfragt. Alle zuvor im Raum stehenden angeratenen Maßnahmen und der Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen können damit wieder abgesichert werden. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal.
Bis zum Alter 59 zeichnet sich der Tarif durch ein geniales Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Gut zu wissen:
Die Leistungen für die Zahnreinigungen belasten das Budget für die sonstigen Zahnbehandlungen nicht, sondern werden zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Schon ab dem vierten Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen.
Eine großartige Absicherungsmöglichkeit für eine spezielle Befundsituation, wenn die Antragsfragen entsprechend beantwortet werden können.
Beitragstabelle
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Alter
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Beitrag*
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|---|---|
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0-19 Jahre
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17,16 €
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20-29 Jahre
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16,94 €
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30-39 Jahre
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22,77 €
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40-49 Jahre
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34,46 €
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50-59 Jahre
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45,89 €
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ab 60 Jahre
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66,91 €
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*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 9,00 € pro fehlenden Zahn hinzu.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz bis zu 90% erstattet bekommen wollen.
Zahnreinigungen sind ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 20 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.
Beim Tarif 3 besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit.
Der Versicherungsbeginn kann zum nächsten Monatsersten beantragt werden.
Professionelle Zahnreinigungen (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.
Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen werden zu 90% erstattet.
Kosmetische Leistungen für Bleaching 90 % bis max. 180 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Die Leistungen werden bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung (GOZ) übernommen.
Die prozentualen Leistungen stehen immer inkl. Vorleistung der gesetzlichen zur Verfügung. Diese müssen immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Wenn bei kassenzahnärztlichen Behandlungen keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, stockt der Tarif auf die vereinbarten prozentualen Tarifleistungen auf.
Jeder, der die Antragsfragen entsprechend den Annahmerichtlinien beantworten kann.
Es gibt kein Höchstaufnahmealter.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Tarif 3 Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
90% ohne Anzahlbegrenzung
Hochwertige Kompositfüllungen
90%
Wurzelbehandlungen
90%
Parodontitisbehandlungen
90%
Schienenbehandlungen
90%
Bleaching
90% bis insgesamt 180€ in 2 Kalenderjahren
Kieferorthopädie ab Alter 20
90% Unfall- und Krankheitsbedingt
Zahnersatzleistungen
bis 90%
Plus Option möglich
Leistungen bis 100%
Gesundheitsfragen
3 einfache Fragen
Keine Wartezeiten
Sofortiger Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn
zum nächsten Monatsersten
Wichtige Details zum Tarif 3
Der Tarif beinhaltet Leistung für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen,
Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.
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Behandlung
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Leistung
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|---|---|
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PZR und Prophylaxe
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Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
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Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
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Knirscherschienen / Aufbissschienen
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Wurzelbehandlungen
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Parodontititsbehandlungen
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Kieferorthopädie bei Unfall*
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Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
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Zahn-Bleaching*
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Zahnersatzleistungen
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Erstattung für Implantate
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Knochenaufbau
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Keramikverblendschalen/Veneers
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Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ |
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Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:
Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr.
*Kieferorthopädie bei Unfall
Ab Alter 20 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 5.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
*Zahn-Bleaching
Maximal 90% bis insgesamt 180 Euro in 2 Kalenderjahren
Der Tarif zahlt ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen.
Ja, zu 100 % bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Anspruch zu nehmen.
Die Zahnprophylaxe-Leistungen die nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden können. Zum Beispiel Fissurenversiegelungen.
Ja, wenn diese Diagnose und die Behandlungsnotwendigkeit bei Antragsstellung noch nicht vorhanden ist.
Ja. Es gibt dann jedoch einen Leistungsausschluss für die Behandlung dieser Diagnose.
Ja, der Tarif 3 kann auch bei aktiv getragener Knirscherschiene abgeschlossen werden.
Ja, die Leistungen werden zu 90 % übernommen, z.B. für:
- hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Wurzelbehandlungen
- Parodontititsbehandlungen
- Knirscherschienen / Aufbissschienen
Ja, die Leistungen werden zu 90 % übernommen
Ja, die Leistungen werden zu 90 % übernommen, z.B. für:
- Teilkronen
- Implantate
- Veneers
- Kronen
- Brücken
- herausnehmbarer Zahnersatz
Ja, Schienen und Knirscherschienen ohne Altersbegrenzung.
Retainer im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum Alter 19.
Leistungsstaffel für Tarif 3
Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen
- Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
- Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
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Zeitraum
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Bereich Prophylaxe
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Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz
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|---|---|---|
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Leistung
1. Kalenderjahr |
90% Leistung
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90% bis 1000 €
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Leistung
1. und 2. Kalenderjahr |
90% Leistung
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90% bis 3000 €
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Leistung
1. bis 3. Kalenderjahr |
90% Leistung
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90% bis 6000 €
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Leistung
Ab dem 4.Kalenderjahr |
90% Leistung
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90% unbegrenzt
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Beispiel „Zahnreinigung"
(90% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
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150 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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50 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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100 €
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Erstattung durch den Tarif 3
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85 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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15 €
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Beispiel „Füllung"
(90% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für die Füllungen:
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350 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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120 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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230 €
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Erstattung durch den Tarif 3
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195 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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35 €
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Der PZR Rechnungsablauf im Überblick
Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss VOR Inanspruchnahme der Zusatzversicherung berücksichtigt werden.
-
1
Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen
-
2
Erstattungsmitteilung abwarten
-
3
Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der VKB einreichen
-
4
Erstattung erhalten
Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.
Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.
Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.
Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.
Ja, maximal 90 % bis 180 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Ja, bis Alter 19.
Ab dem 20. Geburtstag nur aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung
Nein, eine Antragsstellung ist dann gar nicht möglich.
Ausnahme:
Bei Antragsstellung dürfen nur professionelle Zahnreinigungen angeraten sein. Nur die angeratenen professionellen Zahnreinigungen sind mit abgesichert.
Ja, es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einem Risikozuschlag versicherbar.
Dieser wird pro fehlendem Zahn erhoben. Der Mehrbeitrag pro Zahn liegt bei monatlich 9,00 EUR.
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen im Tarif 3 insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 3.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 6.000 EUR
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Ausnahme:
90 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 5.000 EUR Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit im Rahmen der Obergrenzen.
Bleaching wird mit 90 % der Aufwendungen bis max. 180 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.
Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
Eine Besonderheit:
Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit in Bezug auf die Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.
Der Tarif zahlt bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Alle Behandlungen, die vor Antragsstellung angeraten wurden.
Unser Fazit zum Tarif 3:
Der Tarif ist eine großartige Lösung für alle, die einen preisgünstigen Rundumschutz mit einem umfassenden Paket für Zahnreinigungen wünschen. Beantragbar für Patienten, die aktuell und in den letzten 24 Monaten außer der Zahnreinigung, Prophylaxe und Parodontitisbehandlungen keine Maßnahmen angeraten haben
Obwohl Gesundheitsfragen gestellt werden, kann mit Ausschluss der Kostenübernahme von Parodontitis versichert werden.
Einzigartig: Diagnosen, angeratene Behandlungen, vorliegende Heil- und Kostenpläne, die vor diesen 24 Monaten relevant waren und aktuell nicht mehr im Raum stehen, spielen keine Rolle. Damit werden viele Patienten wieder für zukünftige Leistungen versicherbar.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Die Plus Option für mehr Leistung
Maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung
Wenn Sie die Leistungen sofort möglichst hoch absichern wollen, dann empfehlen wir die Plus Option auszuwählen. Die Plus Option beinhaltet 100% Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Die nominalen Obergrenzen der Leistungsstaffel pro Jahr bleiben identisch zum Tarif 3.
Tarif 3 - Plus
Die Optionen für bis zu 100% Leistungserstattung
Wenn Sie eine 100 % Absicherung wünschen
Der Tarif 3 Plus beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Tarif 3, begleitet mit einer Erstattung von 100 % bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), dem Faktor 3,5.
Je nach Alter und Bedarf eine Frage der Kalkulation, ob sich Tarif 3 oder Tarif 3 Plus besser rechnet.
Beitragsvergleich Plus Option
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Alter
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Beitrag
Tarif 3* |
Beitrag
Tarif 3 Plus* |
|---|---|---|
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0-19 Jahre
|
17,16 €
|
20,73 €
|
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20-29 Jahre
|
16,94 €
|
21,55 €
|
|
30-39 Jahre
|
22,77 €
|
30,05 €
|
|
40-49 Jahre
|
34,46 €
|
45,69 €
|
|
50-59 Jahre
|
45,89 €
|
59,31 €
|
|
ab 60 Jahre
|
66,91 €
|
84,14 €
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*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 10,90 € pro fehlenden Zahn hinzu.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Wichtige Hinweise zu Tarif 3 Plus
Hinweis 1
Zu Befund und Gesundheitsfragen
Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.
Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), die Abfrage nach einer Parodontitis, sowie möglicher fehlender Zähne.
Hinweis 2
Zu zwei Besonderheiten
Auch wenn in den letzten zwei Jahren eine Parodontitis zahnärztlich festgestellt, behandelt oder angeraten war, kann der Antrag gestellt werden. Nur die Leistungen für eine Parodonitisbehandlung ist ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsfrage dazu mit “JA” beantwortet werden muss.
Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist nur die Leistung für die Parodontitisbehandlung ausgeschlossen. Ein Antrag kann dennoch gestellt werden.
Das Einzigartige an diesem Tarif: Die Gesundheitsfragen betreffen nur einen Zeitraum von 24 Monaten vor Antragsstellung. Damit sind nur Behandlungen und Diagnosen die aktuell und in den letzten 24 Monaten im Raum standen relevant.
Hinweis 3
Zu fehlenden Zähnen
Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages möglich. Der Mehrbeitrag für den Tarif 3 Plus beträgt pro fehlendem Zahn 10,90 EUR mtl.
Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Leistungsbeispiele
Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.
Beispielrechnungen aus der Praxis
Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt.
Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.
Professionelle
Zahnreinigung
Gesamtkosten:
150 €
GKV Zuschuss:
0 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 15 € | 0 € |
Dreiflächige
Kompositfüllung
Gesamtkosten:
138,19 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 13,82 € | 0€ |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung
Gesamtkosten:
450,59 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 45,06 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen
Gesamtkosten:
722,23 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 72,22 € | 0 € |
Dreiflächiges
Keramikinlay
Gesamtkosten:
1000 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 95 € | 0 € |
Keramikkrone
(Verblendbereich)
Gesamtkosten:
1300 €
GKV Zuschuss:
399,98 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 130 € | 0 € |
Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn
Gesamtkosten:
2800 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 280 € | 0 € |
Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone
Gesamtkosten:
4500 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 450 € | 0 € |
Der Tarif 3 – Zahn Privat 90 leistet durchgängig für alle versicherten Leistungen inkl. Vorleistung der GKV 90 %.
Der Tarif 3Plus – Zahn Privat 100 leistet durchgängig für alle versicherten Leistungen inkl. Vorleistung der GKV 100 %.
Ansonsten gilt für beide Varianten:
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
- Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 3.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 6.000 EUR
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Ausnahme:
Leistungen für Kieferorthopädie,
max. 5.000 EUR Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit im Rahmen der Obergrenzen.
Bleaching wird bis max. 180 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.
Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
Eine Besonderheit: Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit in Bezug auf die Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.
Diese sind im Onlinerechner detailliert aufgeführt und werden dort abgefragt.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Nein.
Dieser Tarif ist mit weiteren evetuell schon vorhandenen Zahnzusatztarifen nicht kombinierbar.
Eine weitere parallele Versicherung würde in der Regel eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.
Ja, beim Erreichen der nächsthöheren Altersstufe. Siehe Beitragstabelle auf der Homepage.
Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann danach immer jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. gekündigt werden.
Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.
Für die Antragsstellung des Tarifes müssen drei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sie werden nach Klicken auf den Onlineabschlusslink einfach durchgeführt und begleitet.
Der schnellste Weg zur Erstattung oder Einreichung von Dokumenten ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine eigene Unterseite speziell zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.
Nein, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung laufen die Zahlungsströme immer über Ihr Konto. Sie erhalten die versicherte Tarifleistung auf Ihr Konto überwiesen und entrichten gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem eingeschalteten Abrechnungsinstitut den kompletten Rechnungsbetrag.
Wichtige Hinweise zu Tarif 3
Hinweis 1
Zu Befund und Gesundheitsfragen
Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.
Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), die Abfrage nach einer Parodontitis, sowie möglicher fehlender Zähne.
Hinweis 2
Zu zwei Besonderheiten
Auch wenn in den letzten zwei Jahren eine Parodontitis zahnärztlich festgestellt, behandelt oder angeraten war, kann der Antrag gestellt werden. Nur die Leistungen für eine Parodonitisbehandlung ist ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsfrage dazu mit “JA” beantwortet werden muss.
Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist nur die Leistung für die Parodontitisbehandlung ausgeschlossen. Ein Antrag kann dennoch gestellt werden.
Das Einzigartige an diesem Tarif: Die Gesundheitsfragen betreffen nur einen Zeitraum von 24 Monaten vor Antragsstellung. Damit sind nur Behandlungen und Diagnosen die aktuell und in den letzten 24 Monaten im Raum standen relevant.
Hinweis 3
Zu fehlenden Zähnen
Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages möglich. Der Mehrbeitrag für den Tarif 3 beträgt pro fehlendem Zahn 9,00 EUR mtl.
Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.