Tarif 3

Tarif 3 - Empfehlenswert für Patienten ab Alter 21

Ein Zahnbehandlungstarif mit 100% Leistung
für die professionelle Zahnreinigung und bestmöglichen Leistungen
für in der Zukunft liegende Zahnbehandlungen.

Speziell abgestimmter Tarif für Leute ab 21 Jahre

Sie sind über 20 Jahre alt und gehen zweimal im Jahr zur Zahnreinigung, schon dann haben Sie bei diesem Tarif einen finanziellen Vorteil.

Aktuell der leistungsstärkste Tarif für den Bereich Zahnbehandlungen.

Behandlungen die bereits angeraten sind, außer der angeratenen Zahnreinigung, können NICHT mehr abgesichert werden.

Alter
Beitrag*
0 - 10 Jahre
5,10 €
11 - 20 Jahre
20,70 €
ab 21 Jahre
15,80 €
*Der monatliche Beitrag ist gleichbleibend ab Alter 21.

Mehr Details

Tarifdetails

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Ergo Krankenversicherung AG angeboten

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

Hochwertige Kompositfüllungen

Wurzelbehandlungen

Parodontitisbehandlungen

Schienenbehandlungen

Bleaching

Kieferorthopädie unfallbedingt

Zahnersatz optional dazu buchbar

Bis Faktor 5,0 der GOZ

Keine Gesundheitsfragen

Keine Wartezeiten

Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten

Videobotschaft zu Tarif 3

Fragen und Antworten zu Tarif 3

1. Für wen lohnt sich der Tarif 3 finanziell?

Für alle Patienten ab Alter 21, deren Eigenanteil für die professionelle Zahnreinigung, einen möglichen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigend, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten höher ist als 189,90 EUR (Beitrag Patienten ab Alter 21 pro Jahr 15,80 EUR x 12 Monate = 189,90 EUR)

2. Gibt es ein finanzielles „Risiko“?

Wenn die Eigenkosten alleine nur für die professionelle Zahnreinigung über 189,90 EUR innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten liegen, haben Patienten einen finanziellen Vorteil.

3. Welche weiteren Zahnbehandlungsleistungen sind versichert?

Über die Zahnreinigungen hinaus sind weitere Zahnbehandlungsleistungen versichert.
Bei den weiteren versicherten Zahnbehandlungsleistungen handelt es sich um:

  • Hochwertige Kompositfüllungen

  • Wurzelbehandlungen

  • Parodontitisbehandlungen

  • Schienenbehandlungen (Knirscher‐ und Aufbissschienen)

  • Bleachingleistungen, Schnarcherschienen ‐ nominal limitiert

 

4. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag kann MONATLICH gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

5. Gibt es eine Begrenzung der Erstattung in Bezug auf Höhe und Anzahl der Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Nein

Voraussetzung, die Anzahl der Zahnreinigungen sind medizinisch nachvollziehbar. In der Regel werden Patienten ein, besser zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Patienten die Herausforderungen mit dem Zahnfleisch haben, erhalten in der Regel drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Die Kosten dafür werden von der Versicherung übernommen.

Die Zahnarztpraxis rechnet die Ziffer für die Zahnreinigung bis zum maximal 3,5 fachen Faktor der Gebührenordnung ab. Dies ist bisher bei allen uns bekannten Rechnungen der Fall.

6. Sind sonstige Leistungen für die Zahnvorsorge, die Prophylaxe versichert?

Ja.
Zum Beispiel das Versiegeln von Zahnoberflächen zum Schutz der Zähne.
Diese Leistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung der Zahnärzte bis Faktor 5,0 versichert.

7. Gibt es eine generelle Limitierung bei diesem Tarif?

Ja.

Die Rechnungen werden allerdings sogar über den Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte übernommen. Die Leistung wird bis Faktor 5,0 übernommen – was außergewöhnlich gut ist. Generell müssen alle medizinischen Maßnahmen für die Kosten übernommen werden sollen medizinisch notwendig sein.

Einfaches Beispiel: Wenn die Zahnreinigung 12 x im Jahr durchgeführt werden müsste, ist dies medizinisch nicht nachvollziehbar.

8. Gibt es sonstige Begrenzungen was die Tarifleistungen angeht?

Ja.
Für bereits vor Antragsstellung angeratenen (in der Patientenakte fixierte oder aus vorhandenen Röntgenaufnahmen ersichtliche Behandlungen) weiteren versicherten Zahnbehandlungsleistungen besteht kein Versicherungsschutz.

9. Ist Zahnersatz, Gold‐Keramik‐Inlays, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz mitversichert?

Nein.
Der Bereich Zahnersatz kann jedoch nach Beratung hinzuversichert werden.

Kommen Sie rechtzeitig und bei Bedarf auf uns zu. Zahnersatzmaßnahmen dürfen laut Patientenakte und laut Befunden vorhandener Röntgenaufnahmen vor Antragsstellung noch nicht angeraten sein.
Bitte laden Sie bei Bedarf gerne unseren speziellen Prüfbogen herunter und lassen Sie uns diesen vollständig ausgefüllt zukommen.