Tarif 4

Leistung bis Faktor 5,0 der GOZ

100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung

Moderner zukunftsorientierter Versicherungsschutz

Der Tarif zeichnet sich vor allen Dingen durch die finanzielle Begleitung von Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) aus.

Gut zu wissen:
Es handelt sich um einen Rundumschutz für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigungen.

Bei den professionellen Zahnreinigungen gibt es keine Begrenzung auf die Anzahl der Reinigungen pro Jahr.

Beitragstabelle

Alter
Beitrag*
0-20 Jahre
15,50 €
21-30 Jahre
20,12 €
31-35 Jahre
26,68 €
36-40 Jahre
30,10 €
41-45 Jahre
34,54 €
46-50 Jahre
38,20 €
51-55 Jahre
43,49 €
56-60 Jahre
48,12 €
ab 61 Jahre
51,06 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.

Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 4,00 € pro fehlenden Zahn hinzu.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

*Beiträge nach Beitragserhöhung zum 01.07.2026

Für wen lohnt sich der Tarif 4 als Zahnzusatzversicherung finanziell?

Für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen zu 100% und für Zahnersatz und Knirscherschienen bis zu 80% erstattet bekommen wollen.

Welche Zahnleistungen deckt Tarif 4 ab?

Zahnreinigungen sind ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 19 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.

Ab wann leistet Tarif 4 und gibt es Wartezeiten?

Beim Tarif 4 besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit.

Der Versicherungsbeginn kann zum nächsten Monatsersten beantragt werden.

Was zahlt Tarif 4 für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz

Professionelle Zahnreinigungen (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.

Zahnbehandlungen sind mit 100% abgesichert. Zahnersatz und Schienentherapien sind mit 80% Leistung abgesichert. 

Kosmetische Leistungen für Bleaching sind bis max. 100 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren abgesichert, ab dem dritten Kalenderjahr mit maximal 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Die Leistungen werden bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) übernommen. Die prozentualen Leistungen stehen immer inkl. Vorleistung der gesetzlichen zur Verfügung. Diese müssen immer zuerst in Anspruch genommen werden.

Wenn bei kassenzahnärztlichen Behandlungen keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, werden fiktiv 40 % Vorleistung angerechnet, die nicht übernommen werden

Wer kann Tarif 4 abschließen?

Jeder, der die Antragsfragen entsprechend den Annahmerichtlinien beantworten kann.
Es gibt kein Höchstaufnahmealter.

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Tarif 4 Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

100% 

Hochwertige Kompositfüllungen

100%

Wurzelbehandlungen

100%

Parodontitisbehandlungen

100%

Schienenbehandlungen

80%

Bleaching

Bis zu 250 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren*

Kieferorthopädie ab Alter 21

ab Alter 19 nur unfallbedingt

Zahnersatzleistungen

bis 80%

Bis Faktor 5,0 der GOZ

für Zahnbehandlung und Zahnersatz

Gesundheitsfragen

2 einfache Fragen

Keine Wartezeiten

Sofortiger Leistungsanspruch

Versicherungbeginn

zum nächsten Monatsersten möglich

*Bleaching: In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 100 EUR Erstattung

Wichtige Details zum Tarif 4

Dieser Tarif besteht aus zwei Tarifbausteinen

Der erste Tarifbaustein umfasst Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz und enthält zudem die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) im Jahr.

Der ergänzende Tarifbaustein erweitert den Schutz um die unbegrenzte Anzahl an PZR pro Jahr sowie zusätzliche Leistungen wie schmerzlindernde Maßnahmen und Bleaching.

Behandlung
Leistung
PZR und Prophylaxe
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Knirscherschienen / Aufbissschienen*
Wurzelbehandlungen
Parodontititsbehandlungen
Kieferorthopädie bei Unfall*
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
Zahn-Bleaching*
Zahnersatzleistungen
Erstattung für Implantate
Knochenaufbau
Keramikverblendschalen/Veneers
Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ

Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:

Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr.

*Schienentherapie

Die Schienentherapie läuft bei diesem Tarif unter dem Bereich Zahnersatz.  Der Bereich Zahnersatz ist im Tarif 4 mit 80 % abgesichert, somit erstattet der Tarif auch nur 80 % für die Schienentherapie.

*Kieferorthopädie bei Unfall

Ab Alter 19 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.

*Zahn-Bleaching

Maximal 100 Euro innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre. Ab dem dritten Kalenderjahr maximal 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Wie oft zahlt die Zahnzusatzversicherung eine professionelle Zahnreinigung?

Der Tarif zahlt ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen.

Wird die professionelle Zahnreinigung vollständig erstattet?

Ja, zu 100 % bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Anspruch zu nehmen.

Welche Zahnprophylaxe-Leistungen sind zusätzlich zur Zahnreinigung versichert?

Die Zahnprophylaxe-Leistungen die nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden können. Zum Beispiel Fissurenversiegelungen.

Zahlt der Tarif bei Parodontose oder Parodontitis?

Ja, wenn diese Diagnose und die Behandlungsnotwendigkeit bei Antragsstellung noch nicht vorhanden ist.

Kann ich den Tarif trotz bestehender Parodontose oder Parodontitis abschließen?

Nein, eine Antragsstellung ist bei bestehender Parodontose oder Parodontitis nicht möglich. 

Kann ich den Tarif abschließen wenn ich eine Knirscherschiene trage?

Nein. Wird aktuell eine Aufbiss- oder Knirscherschiene getragen, ist das Tragen angeraten oder beabsichtigt (z.B. bei konkretem Termin für diese Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans), ist der Tarif 4 nicht abschließbar.

Werden Zahnbehandlungen erstattet?

Ja, die Leistungen werden zu 100 % übernommen, z.B. für:

  •  hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontititsbehandlungen
  • Knirscherschienen / Aufbissschienen
Werden Inlays, Onlays und Overlays übernommen?

Ja, die Leistungen werden zu 80 % übernommen

Zahlt der Tarif für Zahnersatz wie Implantate, Kronen oder Brücken?

Ja, die Leistungen werden zu 80 % übernommen, z.B. für:

  • Teilkronen
  • Implantate
  • Veneers
  • Kronen
  • Brücken
  • herausnehmbarer Zahnersatz
Sind Schienen, Knirscherschienen oder Retainer versichert?

Ja, Schienen und Knirscherschienen ohne Altersbegrenzung zu 80 %.
Retainer im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung bis Alter 19.

Leistungsstaffel für Tarif 4

Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen

  • Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
  • Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
  • Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Zeitraum
Bereich Prophylaxe
Bereich Zahnbehandlung
Bereich Zahnersatz
Leistung
1. Kalenderjahr
100%
100%
80%
bis 1000 €
Leistung
1. und 2. Kalenderjahr
100%
100%
80%
bis 1500 €
Leistung
1. bis 3. Kalenderjahr
100%
100%
80%
bis 2000 €
Leistung
ab dem 4.Kalenderjahr
100%
100%
80%
unbegrenzt
Erstattungbeispiele anzeigen
Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung)
Bleaching
Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
150 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
50 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
100 €
Erstattung durch den Tarif 4
150 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €
Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung)
Rechnungsbetrag für die Füllungen:
350 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
120 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
230 €
Erstattung durch den Tarif 4
230 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €

Der PZR Rechnungsablauf im Überblick

Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss VOR Inanspruchnahme der Zusatzversicherung berücksichtigt werden.

  • 1

    Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen

  • 2

    Erstattungsmitteilung abwarten

  • 3

    Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der DKV einreichen

  • 4

    Erstattung erhalten

Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.

Es gibt dann zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.

Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.

Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.

Warum muss ich die Rechung der Zahnreinigung (PZR) erst bei meiner gesetzlichen Krankenvericherung einreichen?

Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.

Ist Bleaching oder Zahnaufhellung versichert?

Ja, maximal 100 Euro innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre.
Ab dem dritten Kalenderjahr maximal 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Ja, bis Alter 19.

Ab dem 20. Geburtstag nur aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung. Die Leistungen werden im Rahmen von nominalen Obergrenzen bis zu 100 % übernommen

Werden angeratene, geplante oder begonnene Zahnbehandlungen übernommen?

Nein, eine Antragsstellung ist dann gar nicht möglich.

Ausnahme:
Bei Antragsstellung dürfen nur professionelle Zahnreinigungen angeraten sein. Nur die angeratenen professionellen Zahnreinigungen sind mit abgesichert.

Kann ich den Tarif 4 mit fehlenden Zähnen abschließen?

Ja.
Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einem Risikozuschlag versicherbar.

Dieser wird pro fehlendem Zahn erhoben. Der Mehrbeitrag liegt je nach beantragtem Tarif pro Zahn bei monatlich 4,00, 6,00 oder 10,00 EUR.

Welche Leistungsstaffel gilt in den ersten Jahren?

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen für alle Bereiche insgesamt auf folgende Beträge limitiert:

1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

Ausnahme:
In den ersten drei Kalenderjahren sind die 100 % Leistungen für Kieferorthopädie auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 500 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 1.500 EUR

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.

Eine Besonderheit:
Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit in Bezug auf die Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.

Bis zu welchem GOZ-Faktor werden Zahnarztrechnungen erstattet?

Der Tarif zahlt bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Alle Behandlungen, die vor Antragsstellung angeraten wurden. Wenn Behandlungen angeraten sind, kann der Tarif nicht beantragt werden.

Unser Fazit zum Tarif 4:

Einer der wenigen zukunftsorientierten Tarife, der sowohl im Bereich professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte begleiten.

Gleichzeitig sind die Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.

Wenn Sie die Annahmekriterien erfüllen, z.B. keine Zähne fehlen, kein herausnehmbarer Zahnersatz getragen wird, aktuell und in den letzten drei Jahren keine Behandlungen angeraten sind und wurden, auch keine Parodontitisdiagnose besteht, ist dieser Tarif eine klare Empfehlung um in Zukunft für hochwertige Versorgungen bestmöglich abgesichert zu sein.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten

Die Flex Option für mehr Leistung

Für die maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung

Unser Tipp

Wenn Sie die Leistungen sofort möglichst hoch absichern wollen, dann empfehlen wir eine der Flex Optionen auszuwählen. Die Flex Optionen bieten je nach Auswahl höherere Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. 

Die nominalen Obergrenzen der Leistungsstaffel pro Jahr bleiben dabei identisch zum Tarif 4.

Tarif 4 - Flex Optionen

Die Optionen für bis zu 100% Leistungserstattung

Prozentuale Unterschiede der Flex Optionen

Wenn Sie eine 90% oder 100% Absicherung für Zahnersatz und Schienentherapien wünschen

Beim Tarif 4 können Sie unter mehreren Optionen wählen.

Die Flex Optionen beinhalten alle die gleichen Leistungen für Zahnbehandlungen, unterscheiden sich jedoch prozentual im Bereich Zahnersatz und Schienentherapien

Beitragsvergleich der Flex Optionen

Alter
Beitrag*
Tarif 4 Z80
Beitrag*
Tarif 4 Z90
Beitrag*
Tarif 4 Z100
0-20 Jahre
15,50 €
15,92 €
16,76 €
21-30 Jahre
20,12 €
22,93 €
32,22 €
31-35 Jahre
26,68 €
32,22 €
46,66 €
36-40 Jahre
30,10 €
37,45 €
56,23 €
41-45 Jahre
34,54 €
44,20 €
65,49 €
46-50 Jahre
38,20 €
50,20 €
80,81 €
51-55 Jahre
43,49 €
58,73 €
98,29 €
56-60 Jahre
48,12 €
66,20 €
113,10 €
ab 61 Jahre
51,06 €
71,33 €
124,33 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.

Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

*Beiträge nach Beitragserhöhung zum 01.07.2026

Onlineabschluss Tarif 4 Flex Optionen

Wichtige Hinweise zu Tarif 4 Flex

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage nach fehlenden Zähnen.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist eine Annahme des Antrags nicht möglich.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscher oder Aufbisschiene wegen der Diagnose Knirschen und Pressen tragen, die auch regelmäßig angepasst und erneuert werden muss, können den Tarif 4 nicht beantragen.

Patienten die eine Knirscher- oder Aufbisschiene nur wegen Kiefergelenksproblemen tragen und ein Austausch der Schiene nicht vorgesehen ist, können den Tarif 4 beantragen.

Besonderheit

Hinweis 3

Zu einer weiteren Besonderheit

Wer in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung, außer der Durchführung von Zahnreinigungen und Vorsorgeuntersuchungen, behandlungsfrei war, hat nur in den ersten beiden Kalenderjahren eine nominale Obergrenze vereinbart, ab dem dritten Kalenderjahr keine nominale Begrenzung der Leistungen mehr.

Zahnlücken

Hinweis 4

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages pro fehlendem Zahn versicherbar. Der Mehrbeitrag für den Tarif 4 mit Flex Optionen mit höherer Leistung für Zahnersatz und Schienentherapie beträgt:

  • bei 90% Leistung 6,00 Euro Zuschlag pro fehlendem Zahn
  • bei 100% Leistung 10,00 Euro Zuschlag pro fehlendem Zahn

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist. Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten

Leistungsbeispiele der Flex Optionen

Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.

Beispielrechnungen Flex Optionen

Beispielrechnungen aus der Praxis

Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt.
Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.

Professionelle
Zahnreinigung

Gesamtkosten:
150 €

GKV Zuschuss:
0 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 0 €0 €0 €

Dreiflächige
Kompositfüllung

Gesamtkosten:
138,19 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung

Gesamtkosten:
450,59 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen

Gesamtkosten:
722,23 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 0 €0 €0 €

Dreiflächiges
Keramikinlay

Gesamtkosten:
1000 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 0 €0 €0 €

Keramikkrone
(Verblendbereich)

Gesamtkosten:
1300 €

GKV Zuschuss:
399,98 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 180,12 €90,06 €0 €

Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn

Gesamtkosten:
2800 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
 375,35 €187,68 €0 €

Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone

Gesamtkosten:
4500 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 4 Z80Tarif 4 Z90Tarif 4 Z100
741,89 €370,95 €0 €
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Flex-Optionen?

Der Tarif 4 – Z80/PLS leistet für Zahnersatz- und Schienentherapie 80 %.

Der Tarif 4 Flex Option Z90/PLS leistet für Zahnersatz- und Schienentherapie 90 %.

Der Tarif 4 Flex Option Z100/PLS leistet für Zahnersatz- und Schienentherapie 100 %.

Ansonsten gilt für alle Optionen:
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

Ausnahme:
In den ersten drei Kalenderjahren sind die 100 % Leistungen für Kieferorthopädie auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 500 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 1.500 EUR

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.

Eine Besonderheit:
Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich zur Verfügung, ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit für Prophylaxemaßnahmen.

Die Leistungen werden bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) übernommen. Die prozentualen Leistungen stehen immer inkl. Vorleistung der gesetzlichen zur Verfügung. Diese müssen immer zuerst in Anspruch genommen werden.

Wenn bei kassenzahnärztlichen Behandlungen keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, werden fiktiv 40 % Vorleistung angerechnet, die nicht übernommen werden.

Welche Gesundheitsfragen muss ich beim Abschluss beantworten?

Diese sind im Onlinerechner detailliert aufgeführt und werden dort abgefragt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Kann dieser Tarif mit anderen Zahnzusatzversicherungen kombiniert werden?

Nein.
Dieser Tarif ist mit weiteren evetuell schon vorhandenen Zahnzusatztarifen nicht kombinierbar.

Eine weitere parallele Versicherung würde in der Regel eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

Ändert sich der Beitrag mit dem Alter oder während der Vertragslaufzeit?

Ja, beim Erreichen der nächsthöheren Altersstufe. Siehe Beitragstabelle auf der Homepage.

Welche Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gelten?

Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann danach immer jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. gekündigt werden.

Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.

Was ist beim Onlineabschluss noch zu beachten ?

Für die Antragsstellung des Tarifes müssen zwei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sie werden nach Klicken auf den Onlineabschlusslink einfach durchgeführt und begleitet.

Wie reiche ich Zahnarztrechnungen oder Heil- und Kostenpläne ein?

Der schnellste Weg zur Erstattung oder Einreichung von Dokumenten ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden. 

Wir haben eine eigene Unterseite speziell zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.

HIER GEHTS ZUR SERVICE SEITE

Zahlt die Versicherung direkt an die Zahnarztpraxis?

Nein, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung laufen die Zahlungsströme immer über Ihr Konto. Sie erhalten die versicherte Tarifleistung auf Ihr Konto überwiesen und entrichten gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem eingeschalteten Abrechnungsinstitut den kompletten Rechnungsbetrag.

Onlineabschluss Tarif 4

Wichtige Hinweise zu Tarif 4

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage nach fehlenden Zähnen.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist eine Annahme des Antrags nicht möglich.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscher oder Aufbisschiene wegen der Diagnose Knirschen und Pressen tragen, die auch regelmäßig angepasst und erneuert werden muss, können den Tarif 4 nicht beantragen.

Patienten die eine Knirscher- oder Aufbisschiene nur wegen Kiefergelenksproblemen tragen und ein Austausch der Schiene nicht vorgesehen ist, können den Tarif 4 beantragen.

Besonderheit

Hinweis 3

Zu einer weiteren Besonderheit

Wer in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung, außer der Durchführung von Zahnreinigungen und Vorsorgeuntersuchungen, behandlungsfrei war, hat nur in den ersten beiden Kalenderjahren eine nominale Obergrenze vereinbart, ab dem dritten Kalenderjahr keine nominale Begrenzung der Leistungen mehr.

Zahnlücken

Hinweis 4

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages pro fehlendem Zahn versicherbar. Der Mehrbeitrag für den Tarif 4 beträgt pro Zahn 4,00 EUR mtl.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist. Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten

Wichtige Hinweise zu Tarif 4 Flex

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage nach fehlenden Zähnen.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist eine Annahme des Antrags nicht möglich.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscher oder Aufbisschiene wegen der Diagnose Knirschen und Pressen tragen, die auch regelmäßig angepasst und erneuert werden muss, können den Tarif 4 nicht beantragen.

Patienten die eine Knirscher- oder Aufbisschiene nur wegen Kiefergelenksproblemen tragen und ein Austausch der Schiene nicht vorgesehen ist, können den Tarif 4 beantragen.

Besonderheit

Hinweis 3

Zu einer weiteren Besonderheit

Wer in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung, außer der Durchführung von Zahnreinigungen und Vorsorgeuntersuchungen, behandlungsfrei war, hat nur in den ersten beiden Kalenderjahren eine nominale Obergrenze vereinbart, ab dem dritten Kalenderjahr keine nominale Begrenzung der Leistungen mehr.

Zahnlücken

Hinweis 4

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages pro fehlendem Zahn versicherbar. Der Mehrbeitrag für den Tarif 4 mit Flex Optionen mit höherer Leistung für Zahnersatz und Schienentherapie beträgt:

  • bei 90% Leistung 6,00 Euro Zuschlag pro fehlendem Zahn
  • bei 100% Leistung 10,00 Euro Zuschlag pro fehlendem Zahn

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist. Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.

Wichtige Hinweise zu Tarif 4

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage nach fehlenden Zähnen.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist eine Annahme des Antrags nicht möglich.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscher oder Aufbisschiene wegen der Diagnose Knirschen und Pressen tragen, die auch regelmäßig angepasst und erneuert werden muss, können den Tarif 4 nicht beantragen.

Patienten die eine Knirscher- oder Aufbisschiene nur wegen Kiefergelenksproblemen tragen und ein Austausch der Schiene nicht vorgesehen ist, können den Tarif 4 beantragen.

Besonderheit

Hinweis 3

Zu einer weiteren Besonderheit

Wer in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung, außer der Durchführung von Zahnreinigungen und Vorsorgeuntersuchungen, behandlungsfrei war, hat nur in den ersten beiden Kalenderjahren eine nominale Obergrenze vereinbart, ab dem dritten Kalenderjahr keine nominale Begrenzung der Leistungen mehr.

Zahnlücken

Hinweis 4

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages pro fehlendem Zahn versicherbar. Der Mehrbeitrag für den Tarif 4 beträgt pro Zahn 4,00 EUR mtl.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist. Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.