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Tarifabschluss - Tarif 4 Flex
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Erstinformation und Datenschutz

Erstinformation

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Wichtige Hinweise zu Tarif 4

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen) sowie die Abfrage möglicher fehlende Zähne.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis/Parodontose, ist nicht die Frage ob eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt über „2“ liegt, muss die Frage mit „ja“ beantwortet werden.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Wer in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung, außer der Durchführung von Zahnreinigungen und Vorsorgeuntersuchungen, behandlungsfrei war, hat nur in den ersten beiden Kalenderjahren eine nominale Obergrenze vereinbart, ab dem dritten Kalenderjahr keine nominale Begrenzung der Leistungen mehr.

 

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages pro fehlenden Zahn versicherbar. Der Mehrbeitrag für den Tarif 4 beträgt pro Zahn 4,00 EUR mtl. Für die Flex Optionen mit höherer Leistung für Zahnersatz liegen die Mehrbeiträge höher.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist. Selbst dann wenn der Mehrbeitrag für mehr als einen fehlenden Zahn entrichtet wird, ist im Leistungsfall nur der Ersatz eines fehlenden Zahnes versichert.