Nichtanlagen

Wenn bei Kindern ein bleibender Zahn fehlt oder nicht nachkommt

Nichtanlagen bleibender Zähne bei Kindern und Jugendlichen

Ihr Kind ist aktuell 14 Jahre oder jünger und es wurde festgestellt, dass einzelne Zähne fehlen oder bleibende Zähne nicht angelegt sind. Im letzteren Fall spricht man von einer Nichtanlage.

Diese Diagnose darf bei unserem Spezialtarif bereits bekannt sein. Entscheidend ist nicht, wie viele Zähne fehlen oder nicht angelegt sind. Entscheidend ist ausschließlich, ob der Ersatz dieser Zähne bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde.

Je nach Situation kann bei Nichtanlagen eine kieferorthopädische Begleitung sinnvoll sein. In manchen Fällen wird später auch ein Ersatz der fehlenden Zähne notwendig, zum Beispiel durch hochwertigen Zahnersatz oder Implantate. Solche Behandlungen können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Unser Spezialtarif kann diese Kosten im Rahmen der Tarifleistungen absichern.

Versicherungsschutz für eine konkrete Behandlung ist nur dann nicht mehr möglich, wenn diese Behandlung aktuell oder innerhalb der letzten 24 Monate bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde.

Wichtig: Alle Gesundheits- und Antragsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Maßgeblich sind vorhandene Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder sowie Einträge in den Patientenakten der besuchten Zahnarztpraxen oder kieferorthopädischen Praxen.

Erst prüfen und beantragen. Dann die Zahnarztpraxis aufsuchen.

Die besondere Stärke unseres Spezialtarifes:

Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre wird nicht nach der Anzahl der nicht angelegten oder fehlenden Zähne gefragt.

Auch kieferorthopädische Leistungen können mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass noch keine Zahnfehlstellung festgestellt wurde und keine kieferorthopädische Maßnahme angeraten, geplant oder begonnen wurde.

Mit unserem Spezialtarif gut vorbereitet

Zu der Situation Ihres Kindes stellen wir Ihnen zwei Fragen. Anhand Ihrer Antworten erhalten Sie eine erste Einschätzung, welcher nächste Schritt möglich ist.

So funktioniert es:

  1. Zwei Fragen beantworten
    Sie prüfen in wenigen Augenblicken, ob unser Spezialtarif für die Ausgangssituation Ihres Kindes infrage kommen kann.

  2. Erste Einschätzung erhalten
    Bei passender Ausgangslage gelangen Sie direkt zur Informations- und Antragsseite des Spezialtarifs.
  1. Tarif online beantragen oder beraten lassen
    Sie können sich dort ausführlich informieren und den Tarif online beantragen.

Sollte unser Spezialtarif für die Situation Ihres Kindes nicht passen oder sollten Sie unsicher sein, gelangen Sie zu einem Kontaktformular. Wir kommen dann per E-Mail oder telefonisch auf Sie zu und prüfen gemeinsam, welche Lösung möglich ist

Nutzen Sie Ihre Chance und sparen Sie bares Geld!

1. Ist Ihr Kind aktuell 15 Jahre oder älter?
2. Wurde bei Ihrem Kind aktuell oder innerhalb der letzten 24 Monate eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten, geplant oder begonnen?
Nicht gemeint ist die reine Feststellung einer Nichtanlage, zum Beispiel durch Untersuchung, Röntgenbild oder Eintrag in der Patientenakte.

Ebenfalls nicht gemeint sind Empfehlungen zur professionellen Zahnreinigung, Parodontitisbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen.