Widerruf

Widerrufsfunktion bei Online-Antragsstellung

Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion für die Online-Antragsstellung von Versicherungsverträgen.

Das Wichtigste vorab

Als Ihr Versicherungsmakler begleiten wir Sie zu Ihrem Versicherungsvertrag. Wenn Sie den Antrag beim Versicherer Online stellen, können Sie diesen mit einem Widerrufsbutton, den wir Ihnen hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellen, fristgerecht widerrufen.  Wenn Sie den Vertag beim Versicherer widerrufen, endet automatisch ohne weitere Bestätigung unser Vermittlungs- und Betreuungsauftrag.

Online-Widerruf Versicherungsvertrag

Der Online-Widerruf für Ihren abgeschlossenen Versicherungsvertrag realisieren Sie bei Bedarf fristgerecht auf der Webseite des entsprechenden Versicherers. Dafür stellen wir Ihnen die Links zu den Webseiten der jeweiligen Versicherer, für die wir auf unserer Webseite die Online-Antragsstellungportale anbieten, zur Verfügung.

Hinweis: 
Falls einer der angebenen Direktlinks nicht funktionieren sollte, finden Sie diesen auf der verlinkten Seite zu den Versicherern
unter „Vertrag widerrufen“.

Gesetzliche Krankenversicherung

Aktualität dieser Seite

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