Widerruf
Widerrufsfunktion bei Online-Antragsstellung
Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion für die Online-Antragsstellung von Versicherungsverträgen.
Das Wichtigste vorab
Als Ihr Versicherungsmakler begleiten wir Sie zu Ihrem Versicherungsvertrag. Wenn Sie den Antrag beim Versicherer Online stellen, können Sie diesen mit einem Widerrufsbutton, den wir Ihnen hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellen, fristgerecht widerrufen.
Dies gilt auch für den durch Klicken während des Antragsprozesses zugestimmten Makler-Einzelauftrag.
Online-Widerruf Versicherungsvertrag
Der Online-Widerruf für Ihren abgeschlossenen Versicherungsvertrag realisieren Sie bei Bedarf fristgerecht auf der Webseite des entsprechenden Versicherers. Dafür stellen wir Ihnen die Links zu den Webseiten der jeweiligen Versicherer, für die wir auf unserer Webseite die Online-Antragsstellungportale anbieten, zur Verfügung.
Hinweis:
Falls der Link nicht funktionieren sollte, finden Sie diesen auf der verlinkten Seite zu den Versicherern
unter “Vertrag widerrufen”.
Online-Widerruf für den Makler-EinzelauftragOnline-Widerruf Makler-Einzelauftrag
Wenn Sie den Onlineantrag beim Versicherer bei Bedarf fristgerecht widerrufen haben, können Sie auch den Makler-Einzelauftrag, dem Sie durch Klicken während des Antragsprozesses zugestimmt haben, widerrufen.
Dies durch Eingabe Ihrer Nachfolgenden Daten in den Textfeldern.
Wir bestätigen Ihnen dann den Widerruf des Makler-Einzelauftrages
Aktualität dieser Seite
Wir halten diese Unterseite stets aktuell, damit Sie immer die richtigen Links zur entsprechenden Versicherungsgesellschaft haben.
Sie haben Ihre Gesellschaft nicht gefunden?
Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft nicht aufgeführt ist, kommen Sie gerne auf uns zu.
Letzte Aktualisierung
- 18. Juni 2026
- 16:51




