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Tarif 2

Tarif 2 - Empfehlenswert für Patienten bis Alter 20

Ein Zahnbehandlungstarif mit bis zu 310 EUR Leistung
für die professionelle Zahnreinigung im Zeitraum von 12 Monaten

Speziell abgestimmter Tarif für junge Leute

Wenn Sie unter 20 Jahre alt sind und einmal im Jahr zur Zahnreinigung gehen, haben Sie bei diesem Tarif schon einen finanziellen Vorteil.

Wenn Sie 21 Jahre und älter sind, zusätzlich Keramik Inlays und Onlays versichert haben wollen, ist dieser Tarif auch für Sie von Vorteil.

Die Erstattungen für alle Leistungen im ersten bis vierten Versicherungjahr sind auf maximal 500 Eur pro Versicherungsjahr begrenzt.

Behandlungen die bereits angeraten sind, können NICHT mehr abgesichert werden. Außer der angeratenen Zahnreinigung!

Alter
Beitrag*
0 - 20 Jahre
5,70 €
ab 21 Jahre
14,70 €
*Der monatliche Beitrag ist gleichbleibend ab Alter 21.

Mehr Details

Tarifdetails

 

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Ergo Krankenversicherung AG angeboten

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigung bis zu 310 EUR in 12 Monaten

Hochwertige Kompositfüllungen

Wurzelbehandlungen

Parodontitisbehandlungen

Schienenbehandlungen

Inlays und Onlays

Keine Gesundheitsfragen

Sofortiger Versicherungsschutz

Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten

Wichtige Details und Hinweise zu Tarif 2

Der Tarif 2 kombiniert zwei Bausteine zu einem Tarif. Den Baustein ZBB und den Baustein ZBE.

Dabei übernehmen die einzelnen Bausteine unterschiedliche Leistungen.
Zur veranschaulichung die folgende Tabelle:

Tarif 2 = Kombination
Baustein ZBB
Baustein ZBE
1. VJ max. 500 EUR
1. VJ max. 250 EUR
1. VJ max. 250 EUR
1.-2. VJ max. 1000 EUR
1.-2. VJ max. 500 EUR
1.-2. VJ max. 500 EUR
1.-3. VJ max. 1.500 EUR
1.-3. VJ max. 750 EUR
1.-3. VJ max. 750 EUR
1.-4. VJ max. 2.000 EUR
1.-4. VJ max. 1.000 EUR
1.-4. VJ max. 1.000 EUR
100% Leistung der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen
im Rahmen der oben aufgeführten Beträge

Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:

Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Baustein ZBB bis zu 60 EUR der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr. Den Rest übernimmt der Baustein ZBE.

Somit ergeben sich aus der Kombination ZBB und ZBE für Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
inklusive professioneller Zahnreinigung (PZR) folgende Leistungen:

  • im 1. VJ max. 310 EUR
  • im 1.-2. VJ max. 620 EUR
  • im 1.-3. VJ max. 930 EUR
  • im 1.-4. VJ max. 1.240 EUR

Die einzelnen Bausteine übernehmen unterschiedliche Leistungen und ergänzen sich.

Behandlung
Leistung
Baustein ZBB
Leistung
Baustein ZBE
PZR und Prophylaxe
60 EUR
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Knirscherschienen
Wurzelbehandlungen
Parodontititsbehandlungen

Aufbauzeit und Leistungseinschränkungen:

Wenn die nominalen Obergrenzen für einen Baustein ausgeschöpft sind, bleiben in diesem Baustein für die anderen Behandlungen im laufenden Versicherungsjahr, keine Leistungen mehr übrig.

In den ersten 48 Monaten werden die jeweiligen Bausteine alle 12 Monate mit jeweils 250 EUR befüllt.

Alles was nicht genutzt wird, bleibt in dem jeweiligen Baustein bestehen und wird in das Folgejahr übernommen.

Ab dem 49. Monat entfallen die Obergrenzen und die versicherten Tarifleistungen stehen ohne nominale Begrenzung zur Verfügung.

Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen hierfür die summenmäßigen Begrenzungen der ersten vier Versicherungsjahre. Werden in einem solchen Fall Leistungen erbracht, werden diese nicht auf die summenmäßigen Begrenzungen angerechnet.

VJ = Versicherungsjahr
Beispiel: 1. Versicherungsjahr
Beginn 01.09.2024
Ende 31.08.2025
Versicherungsjahr ist NICHT gleich Kalenderjahr.

Videobotschaft zu Tarif 2

Fragen und Antworten zu Tarif 2

1. Für wen lohnt sich der Tarif 2 finanziell?

Für alle Patienten, bei denen nach Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung, der Eigenbehalt für die professionelle Zahnreinigung höher ist, als die Summe der in 12 Monaten bezahlten Beiträge für den Tarif 2.

Beispiel für Patienten bis Alter 20:
5,70 EUR x 12 (Monate) = 68,40 EUR

Beispiel für Patienten ab Alter 21:
14,70 EUR x 12 (Monate) = 176,40 EUR

Das bedeutet nach unserer Erfahrung:
Alle Patienten bis Alter 20 die mindestens eine professionelle Zahnreinigung innerhalb von 12 Monaten in Anspruch nehmen.

Alle Patienten ab Alter 21 die mindestens zwei professionelle Zahnreinigung innerhalb von 12 Monaten in Anspruch nehmen.

2. Gibt es ein finanzielles „Risiko“?

Wenn die Eigenkosten nur für die professionelle Zahnreinigung über 68,40 EUR bzw. 176,40 EUR innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten liegen, haben Patienten einen finanziellen Vorteil und durch die monatlichen Kündigungsfristen kein Risiko.

3. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag kann MONATLICH gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

4. Gibt es eine Begrenzung der Erstattung in Bezug auf Höhe der Kosten und Anzahl für die professionelle Zahnreinigung?

Ja, in den ersten 48 Monaten der Vertragslaufzeit sind grundsätzlich die oben aufgeführten wichtigen Details und Hinweise zu den nominalen Obergrenzen zu beachten.

Weiter ist zu beachten, dass die Rechnungen von der Zahnarztpraxis bis Faktor 3,5 der GOZ übernommen werden.

Pro 12 Monate stehen für die Zahnreinigung maximal 310 EUR aus beiden Bausteinen (ZBB und ZBE) zur Verfügung.

Ab dem 49. Monat bestehen keine Obergrenzen mehr.

5. Sind sonstige Leistungen für die Zahnvorsorge, die Prophylaxe versichert?

Ja.
Zum Beispiel das Versiegeln von Zahnoberflächen zum Schutz der Zähne.

6. Gibt es eine generelle Limitierung beim Tarif?

Ja.
Die Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ) übernommen.

Das ist der Faktor 3,5, den die Zahnarztpraxis mit einer medizinischen Begründung in Rechnung stellen kann. Die Differenz die über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, verbleibt beim Patienten.

Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen medizinisch nachvollziehbar sein.

7. Gibt es sonstige Begrenzungen was die Tarifleistungen angeht?

Ja.
Für bereits vor Antragsstellung angeratene, in der Patientenakte fixierte oder aus vorhandenen Röntgenaufnahmen ersichtliche, weitere Behandlungen, besteht kein Versicherungsschutz.

Beispiele für angeratene Behandlungen:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlunge
  • Parodontititsbehandlungen
8. Ist Zahnersatz, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz mitversichert?

Nein.
Der Bereich Zahnersatz kann jedoch nach Beratung hinzuversichert werden.

Kommen Sie rechtzeitig und Bedarf auf uns zu, denn auch Zahnersatzmaßnahmen dürfen
vor Antragsstellung noch nicht angeraten sein.

Bitte nutzen Sie dazu unseren speziellen Prüfbogen .

9. Sind Gold‐Keramik Inlays und Onlays mitversichert?

Ja.
Für einen Tarif der seinen Schwerpunkt im Bereich Zahnbehandlung hat, eine außergewöhnliche Leistung. Der finanzielle Aufwand für Inlays und Onlays liegt in der Regel bei 600 bis 1.000 EUR pro Inlay / Onlay.

Die finanzielle Begleitung für diese Versorgung, ist für den monatlichen Beitrag ausgesprochen günstig. Die nominalen Obergrenzen entfallen nach 48 Monaten Vertragslaufzeit. Daher stehen die Leistungen für diesen Bereich ohne nominale Begrenzung erst ab dem 49. Monat zur Verfügung.

Pro 12 Monate Versicherungsdauer stehen dafür 190 EUR zur Verfügung.
Wenn diese nicht genutzt werden, addieren sich die 190 EUR entsprechend auf.

Als Beispiel stehen damit ab dem 37. Monat bereits 760 EUR zur Verfügung.

10. Wer ist der Versicherungspartner und wer ist generell der Ansprechpartner?

Der Versicherungsschutz wird durch die ERGO Krankenversicherung AG als Versicherungsträger und Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

Vermittler und Betreuer des Vertrages ist der
Verbraucherorientierte Versicherungs Service RB e.K. (VVS).

VVS steht den Versicherten zu allen Rückfragen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Dienstleistung von VVS und VPS ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Aus gesetzlichen Gründen bitten wir Sie den Erhalt
der nachfolgenden Unterlagen zu bestätigen

TARIF 3

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