Tarif 1 Plus

Tarif 1 Plus - Empfehlenswert für Patienten sich sofort absichern wollen

Sie haben die Möglichkeit Ihre HEUTE stattfindende professionelle Zahnreinigung zu versichern!
Ohne Wartezeit mit sofortigem Leistungsanspruch!

100% ihrer Kosten für die PZR werden übernommen

Sie wollen sich absichern und wünschen keine Begrenzung auf eine Anzahl von PZR. Weiter Zahnbehandlungen sind zusätzlich mit einem 90 % Baustein für Zahnersatz (z.B. Inlays, Teilkronen, Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbarer Zahnersatz) abgesichert? Dazu kommen innerhalb von zwei Kalenderjahren Bleachingleistungen bis 150 EUR.

Aufgrund der günstigen Konditionen, kann der Tarif für jede Altersgruppe interessant sein.

Behandlungen die bereits angeraten sind, außer der angeratenen Zahnreinigung, der Prophylaxe und dem Bleaching, können NICHT mehr abgesichert werden!

Bei der Antragstellung für Tarif 1 Plus werden Fragen zum Zahnbefund/Gesundheitsfragen gestellt. Nur wenn diese entsprechend beantwortet werden können, ist der Versicherungsschutz möglich.

Alter
Beitrag*
0 - 20 Jahre
13,15 €
21 - 30 Jahre
15,89 €
31 - 40 Jahre
23,58 €
41 - 50 Jahre
31,56 €
51 - 60 Jahre
41,89 €
ab 61 Jahre
48,04 €
*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter. Bei fehlenden Zähnen kommt ein Aufschlag von 25% des Beitrages pro fehlendem Zahn.
Auch für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Beitrages.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

Hochwertige Kompositfüllungen

Wurzelbehandlungen

Parodontitisbehandlungen

Schienenbehandlungen

Bleaching

Kieferorthopädie Unfall- und Krankheitsbedingt ab Alter 21

Zahnersatz bis 90%

Flex Option Zahnersatz auch mit 75% oder 100% möglich

Gesundheitsfragen

Keine Wartezeiten

Taggenauer Antrag
Versicherungbeginn zum Monatsersten

Flex Option

Der angebotene Tarif 1 Plus bietet flexible Optionen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistungen.

In Bezug auf das Preis-/Leistungsverhältnis empfehlen wir mit Tarif 1 Plus die 90% Absicherung.

 

Tarifoptionen ansehen

Beitrags- und Leistungsunterschiede

Alter
Tarif MZ 75
Tarif MZ 90
Tarif MZ 100
0 - 20 Jahre
8,43 €
13,15 €
17,47 €
21 - 30 Jahre
12,94 €
15,89 €
18,77 €
31 - 40 Jahre
17,39 €
23,58 €
29,88 €
41 - 50 Jahre
21,55 €
31,56 €
41,73 €
51 - 60 Jahre
27,10 €
41,89 €
56,93 €
ab 61 Jahre
30,64 €
48,04 €
65,63 €

Hier sehen Sie eine Übersicht der einzelnen Leistungsunterschiede
bei den Tarif 1 Plus Variationen.

Professionelle Zahnreinigung

Gesamtkosten:
120 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
120 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Wurzelbehandlung

Gesamtkosten:
520 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
520 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Kompositfüllung dreiflächig

Gesamtkosten:
77 €
Eigenanteil ohne Tarif MZ:
77 €

  • Mit MZ 75: 0 €
  • Mit MZ 90: 0 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Goldinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
810 €
Eigenanteil ohne Tarif MZ:
770 €

  • Mit MZ 75: 202,50 €
  • Mit MZ 90: 81 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Keramikinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
900 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
860 €

  • Mit MZ 75: 225 €
  • Mit MZ 90: 90 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Keramikinlay zweiflächig

Gesamtkosten:
900 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
680 €

  • Mit MZ 75: 225 €
  • Mit MZ 90: 90 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Vollverblendete Metallkeramikbrücke

Gesamtkosten:
1890 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ: 
1382 €

  • Mit MZ 75: 472,5 €
  • Mit MZ 90: 189 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramik-Krone

Gesamtkosten:
2820 €

Eigenanteil ohne Tarif MZ:
2239 €

  • Mit MZ 75: 705 €
  • Mit MZ 90: 282 €
  • Mit MZ 100: 0 €

Unser Tipp

Sie wünschen die Zahnreinigung und die Zahnbehandlung möglichst  günstig abzusichern? Dann empfehlen wir die 75 % Option. 
Sie wünschen den Zahnersatz möglichst hoch abzusichern? Dann empfehlen wir die 100 % Option. 

Ein Wechsel innerhalb der Tarifvarianten von der höheren zu niedrigeren Option ist ohne Gesundheitsfragen möglich.

Umgekehrt ist der Wechsel nur mit Gesundheitsfragen möglich.

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus

Einschätzung
Hinweis 1

Zu
Gesundheitsfragen

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung beim Tarif 1 Plus erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen
Hinweis 2

Zu
Knirscherschienen

Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Was bedeutet „aktives Tragen“ der Knirscherschiene? Wann ist die Gesundheitsfrage mit nein zu beantworten?

Die Gesundheitsfrage, ob die Sie aktuell wegen des Tragens einer Schiene in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sind, diese angeraten oder beabsichtigt ist, ist mit „Nein“ zu beantworten, sobald Sie diese Knirscherschiene nicht mehr aktiv tragen.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt zu einer Knirscherschiene, ist der Tarif 1 Plus nicht abschließbar.

In einem solchen Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Spezialfälle!

Zahnlücken
Hinweis 3

Zu
fehlenden Zähnen

Kann Tarif 1 Plus trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Bei fehlenden Zähnen empfehlen wir unsere Lückenschluss Tarife!

Beitrag
Hinweis 4

Zu
Altersrückstellungen

Tarif mit Altersrückstellung abschließen? Was bedeutet das?

Tarif 1 Plus kann in allen Varianten (MZ75, MZ90, MZ100) ab Alter 21 optional mit Altersrückstellung abgeschlossen werden. Tarife mit und ohne Altersrückstellungen haben identische Leistungen.

Die Beiträge bei Tarifen mit Altersrückstellungen sind jedoch wesentlich höher. Dies hängt mit der Kalkulation der Tarife zusammen.

Da jedoch auch diese Tarife erfahrungsgemäß im Beitrag steigen, empfehlen wir bei Zahnzusatzversicherungen Tarife ohne Altersrückstellung.

Fragen und Antworten zu Tarif 1 Plus

1. Für wen lohnt sich der Tarif 1 Plus finanziell?

Grundsätzlich für alle Patienten die mindestens 2 mal pro Jahr die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz bis zu 90% erstattet bekommen wollen.

Für alle Patienten, deren Eigenanteil für die professionelle Zahnreinigung, einen möglichen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigend, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten höher ist als 190,68 EUR, dem Jahresbeitrag für Patienten zwischen Alter 21 und 30 von Tarif 1 Plus (15,89 EUR mtl. x 12 = 190,68 EUR)

2. Gibt es Begrenzung der Erstattung für die professionelle Zahnreinigung?

Nein grundsätzlich nicht, jedoch bestehen folgende Voraussetzungen:

Die Anzahl der Zahnreinigungen muss medizinisch nachvollziehbar sein. In der Regel werden Patienten ein, besser zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet.

Patienten mit Herausforderungen mit dem Zahnfleisch erhalten in der Regel drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet.

Der finanzielle Aufwand dafür wird übernommen.

3. Welche Leistungen sind enthalten?

Besonders hervorzuheben sind die professionelle Zahnreinigung (PZR) ohne jährliche Obergrenze. Dazu werden auch alternative Angst- und Schmerzausschaltung wie Hypnose oder Lachgas erstattet.

Ebenfalls enthalten sind kosmetische Leistungen für Bleaching. Dazu werden die Leistungen für Zahnbehandlung bis zum Faktor 3,5 der GOZ  zu 100% erstattet.

Das sind z.B.:
– Versiegelungen
– Hochwertige Kompositfüllungen (Umgangssprachlich Kunststofffüllungen)
– Wurzelbehandlungen
– Parodontitisbehandlungen
– Schmerzlindernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Wurzel- und Parodontitisbehandlungen

4. Sind über die Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen auch Zahnersatzmaßnahmen abgesichert?

Ja.
Der einzige der hier dargestellten „Zahnreinigungstarife“ der auch Zahnersatz mit absichert.
Unter Zahnersatz fallen z.B. folgende Bereiche: Teilkronen, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz, Veneers, Inlays und Onlays.

Im Tarif 1 Plus sind die Leistungen für Zahnersatz auf 90 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
Eine höhere prozentuale Absicherung ist möglich, und kann im Onlineabschlussrechner gewählt werden. Es stehen wahlweise 80%, 90% oder 100 % Leistung für Zahnersatzleistungen inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Wahl. Der Beitrag erhöht sich damit und weicht von den dargestellten Beiträgen für Tarif 1 Plus ab.

Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.

5. Welche nominale Obergrenzen hat der Tarif 1 Plus

Unsere Empfehlung (Tarif 1 Plus)

Bei MeinZahnschutz (MZ)90

Es stehen in den ersten drei Kalenderjahren folgende nominale Leistungen zur Verfügung:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen auch innerhalb der ersten drei Kalenderjahre.

Hier alle weiteren nominalen Obergrenzen der FLEX Optionen

Bei MeinZahnschutz (MZ)75

Es stehen in den ersten drei Kalenderjahren folgende nominale Leistungen zur Verfügung:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 2.000 EUR

ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen auch innerhalb der ersten drei Kalenderjahre.

Bei MeinZahnschutz (MZ)100

Es stehen in den ersten drei Kalenderjahren folgende nominale Leistungen zur Verfügung:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 4.000 EUR

ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen auch innerhalb der ersten drei Kalenderjahre.

6. Gibt es sonstige Limitierungen?

Ja.

Limitierung was den Faktor der Gebührenordnung angeht.
Die Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung übernommen. Das ist der Faktor 3,5, den die Zahnarztpraxis mit einer medizinischen Begründung in Rechnung stellen kann.
Den Anteil in den Rechnungen der über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, bleibt bei diesem Tarif bei Ihnen.

Die nominale Obergrenzen beziehen sich auf ALLE versicherten Leistungen. Auch die Zahnreinigungs- und Prophylaxeleistungen.

Es stehen in den ersten drei Kalenderjahren im von uns empfohlenen Tarif 1 Plus  folgende nominale Leistungen zur Verfügung:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen auch innerhalb der ersten drei Kalenderjahre.

7. Kann dieser Tarif mit anderen eventuell bereits bestehenden Zahnzusatzversicherungstarifen kombiniert werden?

Nein, dies ist nicht möglich. Dieser Tarif leistet vollumfassend, eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

8. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und läuft dann automatisch Monat für Monat weiter. Nach 2 Kalenderjahren kann der Vertrag MONATLICH gekündigt werden. Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

9. Was ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beachten?

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung beim Tarif 1 Plus erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

10. Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Was bedeutet „aktives Tragen“ der Knirscherschiene? Wann ist die Gesundheitsfrage mit nein zu beantworten?

Die Gesundheitsfrage, ob die Sie aktuell wegen des Tragens einer Schiene in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sind, diese angeraten oder beabsichtigt ist, ist mit „Nein“ zu beantworten, sobald Sie diese Knirscherschiene nicht mehr aktiv tragen.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt zu einer Knirscherschiene, ist der Tarif 1 Plus nicht abschließbar.

In einem solchen Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Spezialfälle!

11. Kann Tarif 1 Plus trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Bei fehlenden Zähnen empfehlen wir unsere Lückenschluss Tarife!

12. Was sind Retainer und welche Regelungen gelten bei Retainern?

Viele unserer Kundinnen und Kunden tragen nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung noch einen sogenannten Retainer. Dieser Draht an der Innenseite der Zähne sorgt dafür, dass die Zahnstellung sich auch nach dem Entfernen einer festen Zahnspange nicht wieder verändert.

Für den Abschluss des Tarifes 1 Plus bedeutet das:
Mit dem Einsatz des Retainers gilt die kieferorthopädische Behandlung als beendet. Somit muss dieser nicht als laufende Behandlung angegeben werden. Kunden mit einem gesetzten Retainer können den Vertrag ohne Erschwernisse abschließen. Für Patienten, bei denen ein nötiger Retainer noch nicht abschließend eingesetzt ist, gilt die Behandlung als angeraten bzw. laufend und für einen Abschluss muss der Einsatz des Retainers abgewartet werden.

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus

Einschätzung
Hinweis 1

Zu
Gesundheitsfragen

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung beim Tarif 1 Plus erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen
Hinweis 2

Zu
Knirscherschienen

Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Was bedeutet „aktives Tragen“ der Knirscherschiene? Wann ist die Gesundheitsfrage mit nein zu beantworten?

Die Gesundheitsfrage, ob die Sie aktuell wegen des Tragens einer Schiene in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sind, diese angeraten oder beabsichtigt ist, ist mit „Nein“ zu beantworten, sobald Sie diese Knirscherschiene nicht mehr aktiv tragen.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt zu einer Knirscherschiene, ist der Tarif 1 Plus nicht abschließbar.

In einem solchen Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Spezialfälle!

Zahnlücken
Hinweis 3

Zu
fehlenden Zähnen

Kann Tarif 1 Plus trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Bei fehlenden Zähnen empfehlen wir unsere Lückenschluss Tarife!

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Plus

Einschätzung
Hinweis 1

Zu
Gesundheitsfragen

Für die Antragsstellung des Tarife müssen Gesundheitsfragen, das heißt Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Diese sogenannte Risikoprüfung beim Tarif 1 Plus erfolgt durch zwei Fragen, eine nach laufenden, angeratenen oder geplanten Behandlungen und eine nach fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen.

Schienen
Hinweis 2

Zu
Knirscherschienen

Sind Kunden versicherbar, die eine Knirscherschiene nicht aktiv tragen?

Ja. Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen, müssen diese bei den Gesundheitsfragen nicht angeben und sind versicherbar.

Was bedeutet „aktives Tragen“ der Knirscherschiene? Wann ist die Gesundheitsfrage mit nein zu beantworten?

Die Gesundheitsfrage, ob die Sie aktuell wegen des Tragens einer Schiene in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sind, diese angeraten oder beabsichtigt ist, ist mit „Nein“ zu beantworten, sobald Sie diese Knirscherschiene nicht mehr aktiv tragen.

Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt zu einer Knirscherschiene, ist der Tarif 1 Plus nicht abschließbar.

In einem solchen Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Spezialfälle!

Zahnlücken
Hinweis 3

Zu
fehlenden Zähnen

Kann Tarif 1 Plus trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Risikobeitrag nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Bei fehlenden Zähnen empfehlen wir unsere Lückenschluss Tarife!