Tarif 1

Heute noch versichern

100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung

Sie haben die Möglichkeit Ihre HEUTE stattfindende professionelle Zahnreinigung zu versichern!
Ohne Wartezeit mit sofortigem Leistungsanspruch!

Sie möchten für Ihre Zahngesundheit kostengünstig vorsorgen?
Mit unserem Tarif 1 sichern Sie sich Leistungen für medizinisch verordnete professionelle Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen – für ein rundum sauberes und gesundes Zahngefühl.

Auch bei größeren Eingriffen sind Sie geschützt:
Zahnersatz wie Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate sind mit 75 % Kostenübernahme mitversichert. Und für ein strahlendes Lächeln übernimmt der Tarif zusätzlich für Bleaching bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren. 

Gut zu wissen:
Dank fairer Beiträge ist dieser Tarif für jedes Alter attraktiv – speziell für Vorsorge und eine Basisabsicherung für Zahnersatz.

Zur Antragsstellung werden wenige kurze Fragen gestellt.
Bei entsprechendem Zahnbefund und wenn keine abgefragten Behandlungen angeraten sind, können Sie sich Ihren Leistungsanspruch noch heute sichern.

Beitragstabelle

Alter
Beitrag*
0-20 Jahre
8,43 €
21-30 Jahre
12,94 €
31-40 Jahre
17,39 €
41-50 Jahre
21,55 €
51-60 Jahre
27,10 €
ab 61 Jahre
30,64 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.

Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Für wen lohnt sich der Tarif 1 als Zahnzusatzversicherung finanziell?

Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen zu 100% und für Zahnersatz bis zu 75% erstattet bekommen wollen.

Welche Zahnleistungen deckt Tarif 1 ab?

Zahnreinigungen sind ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 21 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.

Ab wann leistet Tarif 1 und gibt es Wartezeiten?

Beim Tarif 1 besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit.

Im Onlineabschluss-Formular ist in der Regel ist der nächste Monatserste vorgewählt. Sie können beim Abschluss den laufenden Monatsersten als Versicherungsbeginn wählen, für den Leistunganspruch zählt aber immer das Antragsdatum. 

Auf diese Weise sind Sie “ab HEUTE” versichert. 

Was zahlt Tarif 1 für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz

Professionelle Zahnreinigung (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.

Zahnbehandlungen werden zu 100% bis zum Faktor 3,5 der GOZ erstattet.

Schmerzlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung sowie Vollnarkose sind in Bezug auf die versicherten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen enthalten.

Kosmetische Leistungen für Bleaching sind bis maximal 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren abgesichert

Zahnbehandlungen werden bis zum Faktor 3,5 der GOZ zu 100% erstattet. Zahnersatz ist mit 75% Leistung abgesichert. 

Kosmetische Leistungen für Bleaching bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Wer kann Tarif 1 abschließen?

Das Höchsteintrittsalter ist 64 Jahre.

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.

Tarif 1 Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

100% ohne Anzahlbegrenzung 

Hochwertige Kompositfüllungen

100%

Wurzelbehandlungen

100%

Parodontitisbehandlungen

100%

Schienenbehandlungen

100%

Bleaching

Bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren

Kieferorthopädie ab Alter 21

 75% nur Unfall- und Krankheitsbedingt

Zahnersatzleistungen

bis 75%

Flex Optionen für Zahnersatz

auch mit 90% oder 100% möglich

Gesundheitsfragen

2 einfache Fragen

Keine Wartezeiten

Sofortiger Leistungsanspruch ab Antragsdatum

Taggenauer Antrag

Versicherungbeginn rückwirkend zum Monatsersten möglich

Wichtige Details zum Tarif 1

Der Tarif beinhaltet Leistung für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen,
Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.

Behandlung
Leistung
PZR und Prophylaxe
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Knirscherschienen / Aufbissschienen
Wurzelbehandlungen
Parodontititsbehandlungen
Kieferorthopädie bei Unfall*
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
Zahn-Bleaching*
Zahnersatzleistungen
Erstattung für Implantate
Knochenaufbau
Keramikverblendschalen/Veneers
Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ

Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:

Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr.

*Kieferorthopädie bei Unfall

Ab Alter 21 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf 75% begrenzt.

bis zum 21. Geburtstag:
75% der Aufwendungen, 50% beim Privatarzt bis maximal 2.000,00 Euro je Versicherungsfall.

ab dem 21. Geburtstag:
75 % nur aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung, sofern kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgisch behandelt wird

*Zahn-Bleaching

Maximal 100% bis insgesamt 150 Euro innerhalb 2 Kalenderjahren

Wie oft zahlt die Zahnzusatzversicherung eine professionelle Zahnreinigung?

Der Tarif zahlt ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen.

Wird die professionelle Zahnreinigung vollständig erstattet?

Ja, zu 100 % bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung im Rahmen der im Tarif zur Verfügung gestellten nominalen Obergrenzen.

Welche Zahnprophylaxe-Leistungen sind zusätzlich zur Zahnreinigung versichert?

Die Zahnprophylaxe-Leistungen die nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden können. Zum Beispiel Fissurenversiegelungen.

Zahlt der Tarif bei Parodontose oder Parodontitis?

Ja, wenn diese Diagnose und die Behandlungsnotwendigkeit bei Antragsstellung noch nicht vorhanden ist.

Kann ich den Tarif trotz bestehender Parodontose oder Parodontitis abschließen?

Nein , eine Antragsstellung ist bei bestehender Parodontose oder Parodontitis nicht möglich. 

Kann ich den Tarif abschließen wenn ich eine Knirscherschiene trage?

Ja, wenn die Schiene nicht aktiv getragen werden muss. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.

Ansonsten gilt: Ist eine Schienenbehandlung mit Aufbiss- oder Knirscherschiene aktuell vorhanden, angeraten oder beabsichtigt (z.B. bei konkretem Termin für diese Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans), ist der Tarif nicht abschließbar.

Werden Zahnbehandlungen erstattet?

Ja, die Leistungen werden zu 100 % übernommen, z.B. für:

  •  hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontititsbehandlungen
  • Knirscherschienen / Aufbissschienen
Werden Inlays, Onlays und Overlays übernommen?

Ja, die Leistungen werden zu 75 % übernommen

Zahlt der Tarif für Zahnersatz wie Implantate, Kronen oder Brücken?

Ja, die Leistungen werden zu 75 % übernommen, z.B. für:

  • Teilkronen
  • Implantate
  • Veneers
  • Kronen
  • Brücken
  • herausnehmbarer Zahnersatz
Sind Schienen, Knirscherschienen oder Retainer versichert?

Ja, Schienen und Knirscherschienen ohne Altersbegrenzung.
Retainer im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 21.Geburtstag.

Leistungsstaffel für Tarif 1

Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen

  • Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
  • Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
  • Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
  • Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Zeitraum
Bereich Prophylaxe
Bereich Zahnbehandlung
Bereich Zahnersatz
Leistung
1. Kalenderjahr
100%
100%
75%
bis 1000 €
Leistung
1. und 2. Kalenderjahr
100%
100%
75%
bis 1500 €
Leistung
1. bis 3. Kalenderjahr
100%
100%
75%
bis 2000 €
Leistung
ab dem 4.Kalenderjahr
100%
100%
75%
unbegrenzt
Erstattungbeispiele anzeigen
Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung)
Bleaching
Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
150 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
50 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
100 €
Erstattung durch den Tarif 1
150 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €
Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung)
Rechnungsbetrag für die Füllungen:
350 €
Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
120 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
230 €
Erstattung durch den Tarif 1
230 €
Zu zahlender Eigenanteil:
0 €
Ist Bleaching oder Zahnaufhellung versichert?

Ja, maximal 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Ja, bis zum 21. Geburtstag.

Ab dem 21. Geburtstag nur aufgrund von Unfall oder schwerer Erkrankung, sofern kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgisch behandelt wird.

Werden angeratene, geplante oder begonnene Zahnbehandlungen übernommen?

Nein, eine Antragsstellung ist dann auch nicht möglich.

Ausnahme:
Bei Antragsstellung dürfen nur professionelle Zahnreinigungen angeraten sein. Nur die angeratenen professionelle Zahnreinigungen sind mit abgesichert.

Kann ich den Tarif 1 mit fehlenden Zähnen abschließen?

Ja, es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einem Risikozuschlag versicherbar.

Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn.

Ist der Ersatz fehlender Zähne mitversichert?

Ja, jedoch ist der Ersatz fehlender Zähne trotz Zahlung des Risikobeitrages nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.

Wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich angeraten ist, kann der Tarif nicht beantragt werden.

Welche Leistungsstaffel gilt in den ersten Jahren?

Der Tarif 1 Flex Variante mit 75% Leistung (MZ 75)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 2.000 EUR

Ausnahme:
75 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen.

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.

Bleaching wird mit 100 % der Aufwendungen bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.

Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.

Bis zu welchem GOZ-Faktor werden Zahnarztrechnungen erstattet?

Der Tarif zahlt bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Alle Behandlungen, die vor Antragsstellung angeraten wurden.
Wenn Behandlungen angeraten sind, kann der Tarif nicht beantragt werden.

Unser Fazit zum Tarif 1:

Der Tarif ist in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle Altersgruppen aussergewöhnlich attraktiv.

Wenn Sie die speziellen Vorteile des Tarifes nutzen wollen, also keine Anzahlbegrenzung für Zahnreinigungen, 100 % für den Bereich Zahnbehandlung und eine solide Grundabsicherung mit 75 % für Zahnersatz wünschen, begleitet Sie dieser Tarif bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung.

Wenn keine Zähne fehlen, aktuell keine Behandlungen angeraten sind, keine Knirscherschiene getragen wird, keine Parodontitisdiagnose besteht, eine absolute Top Empfehlung.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Die Flex Option für mehr Leistung

Maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung

Unser Tipp

Wenn Sie die Leistungen sofort möglichst hoch absichern wollen, dann empfehlen wir eine der Flex Optionen auszuwählen.

Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung, jedoch sind die Leistungen für Zahnersatz je nach Auswahl entsprechend höher. Die nominalen Obergrenzen der Leistungsstaffel pro Jahr erhöhen sich bei den angebotenen Flex Optionen.  

PDF-Datei mit allen Unterschieden der Flex Optionen betrachten

Tarif 1 - Flex Optionen

Die Optionen für bis zu 100% Leistungserstattung

Prozentuale Unterschiede der Flex Optionen

Wenn Sie eine 90% oder 100% Absicherung für Zahnersatz wünschen

Beim Tarif 1 können Sie unter mehreren Optionen wählen.

Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung. Sie unterscheiden sich jedoch prozentual im Bereich Zahnersatz.

Beitragsvergleich der Flex Optionen

Alter
Beitrag*
Tarif 1 MZ 75
Beitrag*
Tarif 1 MZ 90
Beitrag*
Tarif 1 MZ 100
0-20 Jahre
8,43 €
13,15 €
17,47 €
21-30 Jahre
12,94 €
15,89 €
18,77 €
31-40 Jahre
17,39 €
23,58 €
29,88 €
41-50 Jahre
21,55 €
31,56 €
41,73 €
51-60 Jahre
27,10 €
41,89 €
56,93 €
ab 61 Jahre
30,64 €
48,04 €
65,63 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.

Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Onlineabschluss Tarif 1 Flex Optionen

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Flex

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Leistungsbeispiele der Flex Optionen

Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.

Beispielrechnungen Flex Optionen

Beispielrechnungen aus der Praxis

Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt.
Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.

Professionelle
Zahnreinigung

Gesamtkosten:
150 €

GKV Zuschuss:
0 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Dreiflächige
Kompositfüllung

Gesamtkosten:
138,19 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung

Gesamtkosten:
450,59 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen

Gesamtkosten:
722,23 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 0 €0 €0 €

Dreiflächiges
Keramikinlay

Gesamtkosten:
1000 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 236,09 €94,44 €0 €

Keramikkrone
(Verblendbereich)

Gesamtkosten:
1300 €

GKV Zuschuss:
399,98 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 225,16 €90,06 €0 €

Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn

Gesamtkosten:
2800 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 469,19 €187,68 €0 €

Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone

Gesamtkosten:
4500 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 1 MZ 75Tarif 1 MZ 90Tarif 1 MZ 100
 927,37 €370,95 €0 €
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Flex-Optionen?

Tarif 1 Flex Variante mit 90% Leistung (MZ 90)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR

Ausnahme:
90 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.500 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen

Tarif 1 Flex Variante mit 100% Leistung (MZ 100)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 4.000 EUR

Ausnahme:
100 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 3.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen.

Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen bei allen angebotenen Tarifoptionen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.

Die Leistungen werden bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung (GOZ) übernommen.

Die prozentualen Leistungen stehen immer inkl. Vorleistung der gesetzlichen zur Verfügung. Diese müssen immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Wenn bei kassenzahnärztlichen Behandlungen keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, stockt der Tarif auf die vereinbarten prozentualen Tarifleistungen auf.

Welche Gesundheitsfragen muss ich beim Abschluss beantworten?

Diese sind im Onlinerechner detailliert aufgeführt und werden dort abgefragt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Kann dieser Tarif mit anderen Zahnzusatzversicherungen kombiniert werden?

Nein.
Dieser Tarif ist mit weiteren evetuell schon vorhandenen Zahnzusatztarifen nicht kombinierbar.

Eine weitere parallele Versicherung würde in der Regel eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

Ändert sich der Beitrag mit dem Alter oder während der Vertragslaufzeit?

Ja, beim Erreichen der nächsthöheren Altersstufe. Siehe Beitragstabelle auf der Homepage.

Welche Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gelten?

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann danach monatlich gekündigt werden.

Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.

Was ist beim Onlineabschluss noch zu beachten ?

Für die Antragsstellung des Tarifes müssen zwei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Tarif 1 wir mit und ohne die sogenannten „Alterungsrückstellungen“ beim Online-Abschluss angeboten.

Wir empfehlen:
Wählen Sie beim Abschluss von Tarif 1 die Variante ohne Alterungsrückstellung. In unserer Wissensdatenbank gehen wir genauer auf das Thema ein.

Wie reiche ich Zahnarztrechnungen oder Heil- und Kostenpläne ein?

Der schnellste Weg zur Erstattung oder Einreichung von Dokumenten ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden. 

Wir haben eine eigene Unterseite speziell zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.

HIER GEHTS ZUR SERVICE SEITE

Zahlt die Versicherung direkt an die Zahnarztpraxis?

Nein, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung laufen die Zahlungsströme immer über Ihr Konto. Sie erhalten die versicherte Tarifleistung auf Ihr Konto überwiesen und entrichten gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem eingeschalteten Abrechnungsinstitut den kompletten Rechnungsbetrag.

Onlineabschluss Tarif 1

Wichtige Hinweise zu Tarif 1

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten

Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Flex

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.

Wichtige Hinweise zu Tarif 1

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu einer Besonderheit

Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.

Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn

Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.

Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.

Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.