Tarif 1
Heute noch versichern
100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung
Sie haben die Möglichkeit Ihre HEUTE stattfindende professionelle Zahnreinigung zu versichern!
Ohne Wartezeit mit sofortigem Leistungsanspruch!
Sie möchten für Ihre Zahngesundheit kostengünstig vorsorgen?
Mit unserem Tarif 1 sichern Sie sich Leistungen für medizinisch verordnete professionelle Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen – für ein rundum sauberes und gesundes Zahngefühl.
Auch bei größeren Eingriffen sind Sie geschützt:
Zahnersatz wie Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate sind mit 75 % Kostenübernahme mitversichert. Und für ein strahlendes Lächeln übernimmt der Tarif zusätzlich für Bleaching bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Gut zu wissen:
Dank fairer Beiträge ist dieser Tarif für jedes Alter attraktiv – speziell für Vorsorge und eine Basisabsicherung für Zahnersatz.
Zur Antragsstellung werden wenige kurze Fragen gestellt.
Bei entsprechendem Zahnbefund und wenn keine abgefragten Behandlungen angeraten sind, können Sie sich Ihren Leistungsanspruch noch heute sichern.
Beitragstabelle
|
Alter
|
Beitrag*
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|---|---|
|
0-20 Jahre
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8,43 €
|
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21-30 Jahre
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12,94 €
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31-40 Jahre
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17,39 €
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41-50 Jahre
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21,55 €
|
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51-60 Jahre
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27,10 €
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ab 61 Jahre
|
30,64 €
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*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen zu 100% und für Zahnersatz bis zu 75% erstattet bekommen wollen.
Zahnreinigungen sind ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 21 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.
Beim Tarif 1 besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit.
Im Onlineabschluss-Formular ist in der Regel ist der nächste Monatserste vorgewählt. Sie können beim Abschluss den laufenden Monatsersten als Versicherungsbeginn wählen, für den Leistunganspruch zählt aber immer das Antragsdatum.
Auf diese Weise sind Sie “ab HEUTE” versichert.
Professionelle Zahnreinigung (PZR) sind ohne Begrenzung auf die Sitzungszahl abgesichert.
Zahnbehandlungen werden zu 100% bis zum Faktor 3,5 der GOZ erstattet.
Schmerzlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung sowie Vollnarkose sind in Bezug auf die versicherten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen enthalten.
Kosmetische Leistungen für Bleaching sind bis maximal 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren abgesichert
Zahnbehandlungen werden bis zum Faktor 3,5 der GOZ zu 100% erstattet. Zahnersatz ist mit 75% Leistung abgesichert.
Kosmetische Leistungen für Bleaching bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Das Höchsteintrittsalter ist 64 Jahre.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.
Tarif 1 Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
100% ohne Anzahlbegrenzung
Hochwertige Kompositfüllungen
100%
Wurzelbehandlungen
100%
Parodontitisbehandlungen
100%
Schienenbehandlungen
100%
Bleaching
Bis zu 150 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren
Kieferorthopädie ab Alter 21
75% nur Unfall- und Krankheitsbedingt
Zahnersatzleistungen
bis 75%
Flex Optionen für Zahnersatz
auch mit 90% oder 100% möglich
Gesundheitsfragen
2 einfache Fragen
Keine Wartezeiten
Sofortiger Leistungsanspruch ab Antragsdatum
Taggenauer Antrag
Versicherungbeginn rückwirkend zum Monatsersten möglich
Wichtige Details zum Tarif 1
Der Tarif beinhaltet Leistung für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen,
Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.
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Behandlung
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Leistung
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|---|---|
|
PZR und Prophylaxe
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Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
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Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
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Knirscherschienen / Aufbissschienen
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Wurzelbehandlungen
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|
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Parodontititsbehandlungen
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Kieferorthopädie bei Unfall*
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Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
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Zahn-Bleaching*
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Zahnersatzleistungen
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Erstattung für Implantate
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Knochenaufbau
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Keramikverblendschalen/Veneers
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Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ |
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Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:
Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr.
*Kieferorthopädie bei Unfall
Ab Alter 21 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf 75% begrenzt.
bis zum 21. Geburtstag:
75% der Aufwendungen, 50% beim Privatarzt bis maximal 2.000,00 Euro je Versicherungsfall.
ab dem 21. Geburtstag:
75 % nur aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung, sofern kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgisch behandelt wird
*Zahn-Bleaching
Maximal 100% bis insgesamt 150 Euro innerhalb 2 Kalenderjahren
Der Tarif zahlt ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen.
Ja, zu 100 % bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung im Rahmen der im Tarif zur Verfügung gestellten nominalen Obergrenzen.
Die Zahnprophylaxe-Leistungen die nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden können. Zum Beispiel Fissurenversiegelungen.
Ja, wenn diese Diagnose und die Behandlungsnotwendigkeit bei Antragsstellung noch nicht vorhanden ist.
Nein , eine Antragsstellung ist bei bestehender Parodontose oder Parodontitis nicht möglich.
Ja, wenn die Schiene nicht aktiv getragen werden muss. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.
Ansonsten gilt: Ist eine Schienenbehandlung mit Aufbiss- oder Knirscherschiene aktuell vorhanden, angeraten oder beabsichtigt (z.B. bei konkretem Termin für diese Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans), ist der Tarif nicht abschließbar.
Ja, die Leistungen werden zu 100 % übernommen, z.B. für:
- hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Wurzelbehandlungen
- Parodontititsbehandlungen
- Knirscherschienen / Aufbissschienen
Ja, die Leistungen werden zu 75 % übernommen
Ja, die Leistungen werden zu 75 % übernommen, z.B. für:
- Teilkronen
- Implantate
- Veneers
- Kronen
- Brücken
- herausnehmbarer Zahnersatz
Ja, Schienen und Knirscherschienen ohne Altersbegrenzung.
Retainer im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 21.Geburtstag.
Leistungsstaffel für Tarif 1
Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen
- Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
- Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
- Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
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Zeitraum
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Bereich Prophylaxe
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Bereich Zahnbehandlung
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Bereich Zahnersatz
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|---|---|---|---|
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Leistung
1. Kalenderjahr |
100%
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100%
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75%
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bis 1000 €
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Leistung
1. und 2. Kalenderjahr |
100%
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100%
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75%
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bis 1500 €
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Leistung
1. bis 3. Kalenderjahr |
100%
|
100%
|
75%
|
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bis 2000 €
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Leistung
ab dem 4.Kalenderjahr |
100%
|
100%
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75%
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unbegrenzt
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Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
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150 €
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Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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50 €
|
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
|
100 €
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Erstattung durch den Tarif 1
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150 €
|
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Zu zahlender Eigenanteil:
|
0 €
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Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für die Füllungen:
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350 €
|
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Mögliche Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
|
120 €
|
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
|
230 €
|
|
Erstattung durch den Tarif 1
|
230 €
|
|
Zu zahlender Eigenanteil:
|
0 €
|
Ja, maximal 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Ja, bis zum 21. Geburtstag.
Ab dem 21. Geburtstag nur aufgrund von Unfall oder schwerer Erkrankung, sofern kombiniert kieferorthopädisch / kieferchirurgisch behandelt wird.
Nein, eine Antragsstellung ist dann auch nicht möglich.
Ausnahme:
Bei Antragsstellung dürfen nur professionelle Zahnreinigungen angeraten sein. Nur die angeratenen professionelle Zahnreinigungen sind mit abgesichert.
Ja, es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einem Risikozuschlag versicherbar.
Dieser wird prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei den angebotenen Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn.
Ja, jedoch ist der Ersatz fehlender Zähne trotz Zahlung des Risikobeitrages nur dann versichert, wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten war.
Wenn der Ersatz der Zähne vor Antragsstellung zahnärztlich angeraten ist, kann der Tarif nicht beantragt werden.
Der Tarif 1 Flex Variante mit 75% Leistung (MZ 75)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 1.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 2.000 EUR
Ausnahme:
75 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen.
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Bleaching wird mit 100 % der Aufwendungen bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.
Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
Der Tarif zahlt bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Alle Behandlungen, die vor Antragsstellung angeraten wurden.
Wenn Behandlungen angeraten sind, kann der Tarif nicht beantragt werden.
Unser Fazit zum Tarif 1:
Der Tarif ist in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle Altersgruppen aussergewöhnlich attraktiv.
Wenn Sie die speziellen Vorteile des Tarifes nutzen wollen, also keine Anzahlbegrenzung für Zahnreinigungen, 100 % für den Bereich Zahnbehandlung und eine solide Grundabsicherung mit 75 % für Zahnersatz wünschen, begleitet Sie dieser Tarif bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung.
Wenn keine Zähne fehlen, aktuell keine Behandlungen angeraten sind, keine Knirscherschiene getragen wird, keine Parodontitisdiagnose besteht, eine absolute Top Empfehlung.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten
Die Flex Option für mehr Leistung
Maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung
Wenn Sie die Leistungen sofort möglichst hoch absichern wollen, dann empfehlen wir eine der Flex Optionen auszuwählen.
Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung, jedoch sind die Leistungen für Zahnersatz je nach Auswahl entsprechend höher. Die nominalen Obergrenzen der Leistungsstaffel pro Jahr erhöhen sich bei den angebotenen Flex Optionen.
PDF-Datei mit allen Unterschieden der Flex Optionen betrachten
Tarif 1 - Flex Optionen
Die Optionen für bis zu 100% Leistungserstattung
Prozentuale Unterschiede der Flex Optionen
Wenn Sie eine 90% oder 100% Absicherung für Zahnersatz wünschen
Beim Tarif 1 können Sie unter mehreren Optionen wählen.
Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlung. Sie unterscheiden sich jedoch prozentual im Bereich Zahnersatz.
Beitragsvergleich der Flex Optionen
|
Alter
|
Beitrag*
Tarif 1 MZ 75 |
Beitrag*
Tarif 1 MZ 90 |
Beitrag*
Tarif 1 MZ 100 |
|---|---|---|---|
|
0-20 Jahre
|
8,43 €
|
13,15 €
|
17,47 €
|
|
21-30 Jahre
|
12,94 €
|
15,89 €
|
18,77 €
|
|
31-40 Jahre
|
17,39 €
|
23,58 €
|
29,88 €
|
|
41-50 Jahre
|
21,55 €
|
31,56 €
|
41,73 €
|
|
51-60 Jahre
|
27,10 €
|
41,89 €
|
56,93 €
|
|
ab 61 Jahre
|
30,64 €
|
48,04 €
|
65,63 €
|
*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von 25% des Grundbeitrages pro fehlendem Zahn hinzu. Das Höchsteintrittsalter in diesem Tarif ist 64 Jahre.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Wichtige Hinweise zu Tarif 1 Flex
Hinweis 1
Zu Befund und Gesundheitsfragen
Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.
Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.
Hinweis 2
Zu einer Besonderheit
Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.
Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.
Hinweis 3
Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn
Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.
Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.
Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Allianz Private Krankenversicherungs-AG angeboten
Leistungsbeispiele der Flex Optionen
Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.
Beispielrechnungen aus der Praxis
Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt.
Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.
Professionelle
Zahnreinigung
Gesamtkosten:
150 €
GKV Zuschuss:
0 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Dreiflächige
Kompositfüllung
Gesamtkosten:
138,19 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung
Gesamtkosten:
450,59 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen
Gesamtkosten:
722,23 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Dreiflächiges
Keramikinlay
Gesamtkosten:
1000 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 236,09 € | 94,44 € | 0 € |
Keramikkrone
(Verblendbereich)
Gesamtkosten:
1300 €
GKV Zuschuss:
399,98 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 225,16 € | 90,06 € | 0 € |
Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn
Gesamtkosten:
2800 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 469,19 € | 187,68 € | 0 € |
Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone
Gesamtkosten:
4500 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 1 MZ 75 | Tarif 1 MZ 90 | Tarif 1 MZ 100 |
| 927,37 € | 370,95 € | 0 € |
Tarif 1 Flex Variante mit 90% Leistung (MZ 90)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR
Ausnahme:
90 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 2.500 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen
Tarif 1 Flex Variante mit 100% Leistung (MZ 100)
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge auf alle Bereiche limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.500 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 4.000 EUR
Ausnahme:
100 % Leistung für Kieferorthopädie,
max. 3.000 EUR Leistung pro Versicherungsfall im Rahmen der Obergrenzen.
Die nominalen Obergrenzen beziehen sich auf alle versicherten Leistungsbereiche.
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen bei allen angebotenen Tarifoptionen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.
Die Leistungen werden bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung (GOZ) übernommen.
Die prozentualen Leistungen stehen immer inkl. Vorleistung der gesetzlichen zur Verfügung. Diese müssen immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Wenn bei kassenzahnärztlichen Behandlungen keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, stockt der Tarif auf die vereinbarten prozentualen Tarifleistungen auf.
Diese sind im Onlinerechner detailliert aufgeführt und werden dort abgefragt.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Nein.
Dieser Tarif ist mit weiteren evetuell schon vorhandenen Zahnzusatztarifen nicht kombinierbar.
Eine weitere parallele Versicherung würde in der Regel eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.
Ja, beim Erreichen der nächsthöheren Altersstufe. Siehe Beitragstabelle auf der Homepage.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann danach monatlich gekündigt werden.
Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.
Für die Antragsstellung des Tarifes müssen zwei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Tarif 1 wir mit und ohne die sogenannten „Alterungsrückstellungen“ beim Online-Abschluss angeboten.
Wir empfehlen:
Wählen Sie beim Abschluss von Tarif 1 die Variante ohne Alterungsrückstellung. In unserer Wissensdatenbank gehen wir genauer auf das Thema ein.
Der schnellste Weg zur Erstattung oder Einreichung von Dokumenten ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen über das Kontaktformular des Versicherers oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine eigene Unterseite speziell zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.
Nein, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung laufen die Zahlungsströme immer über Ihr Konto. Sie erhalten die versicherte Tarifleistung auf Ihr Konto überwiesen und entrichten gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem eingeschalteten Abrechnungsinstitut den kompletten Rechnungsbetrag.
Wichtige Hinweise zu Tarif 1
Hinweis 1
Zu Befund und Gesundheitsfragen
Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.
Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), sowie die Abfrage eventuell fehlender Zähne.
Hinweis 2
Zu einer Besonderheit
Patienten die eine Knirscherschiene tragen oder bei denen die Eingliederung einer solchen empfohlen ist, können den Tarif 1 nicht beantragen.
Patienten, welche die Schiene nicht aktiv tragen sind versicherbar. Das ist dann der Fall, wenn die Schiene seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde und keine weitere mehr angeraten ist.
Hinweis 3
Zu fehlenden Zähnen und Versicherungsbeginn
Die Annahme des Antrages ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages versicherbar. Der Mehrbeitrag beträgt pro fehlenden Zahn 25% auf den Grundbeitrag.
Der Ersatz fehlender Zähne ist trotz Mehrbeitrag nur dann versichert, wenn diese Maßnahme vor Antragsstellung zahnärztlich nicht angeraten ist.
Wenn Sie sich den Leistungsanspruch für die heute stattfindende Behandlung sichern wollen, wählen Sie als Versicherungsbeginn den 01. des aktuellen Monats aus.