Tarif 4
Leistung bis Faktor 5,0 der GOZ
100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung
Der Tarif 4 sichert die jährlichen Zahnreinigungen unbegrenzt ab.
Moderner zukunftsorientierter Versicherungsschutz
Der Tarif zeichnet sich vor allen Dingen durch die finanzielle Begleitung von Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) aus.
Es handelt sich um einen Rundumschutz für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigungen.
Bei den professionellen Zahnreinigungen gibt es keine Begrenzung auf die Anzahl der Reinigungen pro Jahr.
|
Alter
|
Beitrag*
|
|---|---|
|
0 - 20 Jahre
|
15,50 €
|
|
21 - 30 Jahre
|
19,38 €
|
|
31 - 35 Jahre
|
24,65 €
|
|
36 - 40 Jahre
|
27,48 €
|
|
41 - 45 Jahre
|
31,37 €
|
|
46 - 50 Jahre
|
35,52 €
|
|
51 - 55 Jahre
|
40,06 €
|
|
56 - 60 Jahre
|
44,30 €
|
|
ab 61 Jahre
|
46,78 €
|
*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 4,00 € pro fehlenden Zahn hinzu.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten
Die Flex Option für mehr Leistung
Für die maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung
Tarif 4 - Flex Optionen
Die Option mit bis zu 100% Leistungserstattung
Wenn Sie eine 90% oder 100% Absicherung für Zahnersatz und Schienentherapien wünschen
Beim Tarif 4 können Sie unter mehreren Optionen wählen.
Die Flex Optionen beinhalten alle die gleichen Leistungen für Zahnbehandlungen, unterscheiden sich jedoch prozentual im Bereich Zahnersatz und Schienentherapien
Beitragsvergleich Flex Optionen
|
Alter
|
Beitrag*
Tarif 4 Z80 |
Beitrag*
Tarif 4 Z90 |
Beitrag*
Tarif 4 Z100 |
|---|---|---|---|
|
0 - 20 Jahre
|
15,50 €
|
15,92 €
|
16,76 €
|
|
21 - 30 Jahre
|
19,38 €
|
21,07 €
|
28,10 €
|
|
31 - 35 Jahre
|
24,65 €
|
29,94 €
|
43,62 €
|
|
36 - 40 Jahre
|
27,48 €
|
34,32 €
|
51,78 €
|
|
41 - 45 Jahre
|
31,37 €
|
40,23 €
|
62,78 €
|
|
46 - 50 Jahre
|
35,52 €
|
46,90 €
|
75,97 €
|
|
51 - 55 Jahre
|
40,06 €
|
54,23 €
|
90,64 €
|
|
56 - 60 Jahre
|
44,33 €
|
61,16 €
|
104,55 €
|
|
ab 61 Jahre
|
46,78 €
|
65,40 €
|
113,96 €
|
*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei den Flex Optionen von Tarif 4 mit 90 % wird PRO fehlendem Zahn ein Mehrbeitrag in Höhe von mtl. 6,00 EUR erhoben, bei dem Tarif mit 100 % wird PRO fehlendem Zahn ein Mehrbeitrag in Höhe von mtl. 10,00 EUR erhoben.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Anmerkung zu den Tarifbezeichnungen:
Die Flex Optionen auf unserer Homepage sind mit Kürzeln für die Tarifbezeichnung versehen. Die dargestellten Leistungen beinhalten bei allen Optionen zusätzlich zu den Tarifen Z80, Z90 und Z 100 den Tarifbaustein PLS
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten
Leistungsbeispiele
Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.
Hier sehen Sie anhand von Beispielrechnungen eine Übersicht der Vorteile der unterschiedlichen Tarifvarianten.
|
Alter
|
Tarif 4 Z80
|
Tarif 4 Z90
|
Tarif 4 Z100
|
|---|---|---|---|
|
0 - 20 Jahre
|
15,50 €
|
15,92 €
|
16,76 €
|
|
21 - 30 Jahre
|
19,38 €
|
21,07 €
|
28,10 €
|
|
31 - 35 Jahre
|
24,65 €
|
29,94 €
|
43,62 €
|
|
36 - 40 Jahre
|
27,48 €
|
34,32 €
|
51,78 €
|
|
41 - 45 Jahre
|
31,37 €
|
40,23 €
|
62,78 €
|
|
46 - 50 Jahre
|
35,52 €
|
46,90 €
|
75,97 €
|
|
51 - 55 Jahre
|
40,06 €
|
54,23 €
|
90,64 €
|
|
56 - 60 Jahre
|
44,33 €
|
61,16 €
|
104,55 €
|
|
ab 61 Jahre
|
46,78 €
|
65,40 €
|
113,96 €
|
Professionelle
Zahnreinigung
Gesamtkosten:
150 €
GKV Zuschuss:
0 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Dreiflächige
Kompositfüllung
Gesamtkosten:
138,19 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung
Gesamtkosten:
450,59 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen
Gesamtkosten:
722,23 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Dreiflächiges
Keramikinlay
Gesamtkosten:
1000 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Keramikkrone
(Verblendbereich)
Gesamtkosten:
1300 €
GKV Zuschuss:
399,98 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 180,12 € | 90,06 € | 0 € |
Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn
Gesamtkosten:
2800 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 375,35 € | 187,68 € | 0 € |
Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone
Gesamtkosten:
4500 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €
| Verbleibender Eigenanteil | ||
|---|---|---|
| Tarif 4 Z80 | Tarif 4 Z90 | Tarif 4 Z100 |
| 741,89 € | 370,95 € | 0 € |
Hinweis zu Beispielrechnungen
Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt. Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.
Die Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
100%
Hochwertige Kompositfüllungen
100%
Wurzelbehandlungen
100%
Parodontitisbehandlungen
100%
Schienenbehandlungen
80%
Bleaching
Bis zu 250 € – innerhalb von zwei Kalenderjahren*
Kieferorthopädie
ab Alter 19 nur unfallbedingt
Zahnersatzleistungen
80%
Bis Faktor 5,0 der GOZ
für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Mit Gesundheitsfragen
Keine Wartezeiten
Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten
*Bleaching: In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 100 EUR Erstattung
Wichtige Details zum Tarif 4
Dieser Tarif besteht aus zwei Tarifbausteinen
Der erste Tarifbaustein umfasst Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz und enthält zudem die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) im Jahr. Der ergänzende Tarifbaustein erweitert den Schutz um die unbegrenzte Anzahl an PZR pro Jahr sowie zusätzliche Leistungen wie schmerzlindernde Maßnahmen und Bleaching.
Die wichtigsten Leistungen in der Kurzübersicht
|
Behandlung
|
Leistung
|
|---|---|
|
PZR und Prophylaxe
|
|
|
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
|
|
|
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
|
|
|
Knirscherschienen / Aufbissschienen*
|
|
|
Wurzelbehandlungen
|
|
|
Parodontititsbehandlungen
|
|
|
Kieferorthopädie bei Unfall*
|
|
|
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
|
|
|
Zahn-Bleaching*
|
|
|
Zahnersatzleistungen
|
|
|
Erstattung für Implantate
|
|
|
Knochenaufbau
|
|
|
Keramikverblendschalen/Veneers
|
|
|
Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ |
|
*Schienentherapie
Die Schienentherapie läuft bei diesem Tarif unter dem Bereich Zahnersatz. Der Bereich Zahnersatz ist im Tarif 4 mit 80 % abgesichert, somit erstattet der Tarif auch nur 80 % für die Schienentherapie.
*Kieferorthopädie bei Unfall
Ab Alter 19 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
*Zahn-Bleaching
Maximal 100 Euro innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre. Ab dem dritten Kalenderjahr maximal 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:
Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Kalenderjahr.
Leistungsstaffel für Tarif 4
Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen
- Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
- Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Die Leistungsstaffel in der Kurzübersicht
|
Zeitraum
|
Bereich Prophylaxe
|
Bereich Zahnbehandlung
|
Bereich Zahnersatz
|
|---|---|---|---|
|
Im ersten Kalenderjahr
|
unbegrenzt
|
100%
bis 1000 € |
80%
bis 1000 € |
|
Im ersten und zweiten Kalenderjahr
|
unbegrenzt
|
100%
bis 2000 € |
80%
bis 2000 € |
|
In den ersten drei Kalenderjahren
|
unbegrenzt
|
100%
bis 3000 € |
80%
bis 3000 € |
|
Ab dem 4.Kalenderjahr
|
unbegrenzt
|
100%
unbegrenzt |
80%
unbegrenzt |
Wenn Sie eine 90% oder 100 % Absicherung für den Bereich Zahnersatz und Schienentherapien wünschen dann wählen Sie eine der Flex Optionen
Die Flex Optionen beinhalten die gleichen Leistungen für Zahnbehandlungen. Auch die Leistungen für Zahnersatz und Schienentherapien sind inhaltlich identisch und erhöhen sich je nach gewählter Option prozentual.
Das Alter und der Bedarf sind entscheidend, ob sich Tarif 4 mit oder ohne Flex Option besser rechnet.
Der PZR Rechnungsablauf im Überblick
Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss
VOR Inanspruchnahme berücksichtigt werden.
Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.
Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.
Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.
-
1
Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen
-
2
Erstattungsmitteilung abwarten
-
3
Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der DKV einreichen
-
4
Erstattung erhalten
Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.
Erstattungsbeispiele
Zwei einfache Rechenbeispiele zur Veranschaulichung
|
Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung) |
|
|---|---|
|
Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
|
150 €
|
|
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
|
50 €
|
|
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
|
100 €
|
|
Erstattung durch den Tarif 4
|
100 €
|
|
Zu zahlender Eigenanteil:
|
0 €
|
|
Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung) |
|
|---|---|
|
Rechnungsbetrag für die Füllungen:
|
350 €
|
|
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
|
120 €
|
|
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
|
230 €
|
|
Erstattung durch den Tarif 4
|
230 €
|
|
Zu zahlender Eigenanteil:
|
0 €
|
Unser Fazit:
Einer der wenigen zukunftsorientierten Tarife, der sowohl im Bereich professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte begleiten.
Gleichzeitig sind die Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen versichert.
Wenn Sie die Annahmekriterien erfüllen, z.B. keine Zähne fehlen, kein herausnehmbarer Zahnersatz getragen wird, aktuell und in den letzten drei Jahren keine Behandlungen angeraten sind und wurden, auch keine Parodontitisdiagnose besteht, ist dieser Tarif eine klare Empfehlung um in Zukunft für hochwertige Versorgungen bestmöglich abgesichert zu sein.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner DKV Deutsche Krankenversicherung AG angeboten
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 4
Der Versicherungsbeginn kann bis zum 14. eines Monats rückwirkend zum gleichen Monat oder ab dem 15. eines Monats zum nächsten Monatsersten beantragt werden.
Hinweis:
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Sofort nach Versicherungsbeginn und dem Erhalt des Versicherungsscheines kann die versicherte Leistung in Anspruch genommen werden, z.B. für Zahnreinigung und für nach Versicherungsbeginn erstmalig angeratene sonstige Zahnbehandlungen.
Es handelt sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 21 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert.
Bemerkenswert ist die Absicherung von Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen.
Der Tarif begleitet bis Faktor 5,0 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Immer mehr Leistungen, vor allen Dingen im Bereich der Zahnbehandlung werden über den Faktor 3,5 abgerechnet. Es handelt sich damit um einen zukunftsorientierten und leistungsstarken Tarif.
Wir gehen in unserer Wissensdatenbank unter dem Stichwort „GOZ“ detailliert auf dieses Thema ein.
Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen bis zu 100 % und für Zahnersatz bis zu 80 % erstattet bekommen wollen.
Nein.
Die Anzahl der Zahnreinigungen sollte zahnmedizinisch nachvollziehbar sein. Ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr sind die Regel.
Patienten mit Zahnfleischproblemen erhalten erfahrungsgemäß drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Der finanzielle Aufwand dafür wird übernommen.
Nein, das ist nicht möglich.
100 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen bei allen Optionen.
80% der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV für Zahnersatz und Schienentherapien.
Je nach Auswahl der gewünschten Flex Option beim Tarif 4 werden dann 90% oder 100 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV für Zahnersatz und Schienentherapien übernommen.
Der Tarif 4 sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten ab.
Unter Zahnersatz sind z.B. folgende Maßnahmen zu verstehen:
- Inlays und Onlays
- Implantate und Brücken
- Teilkronen, Kronen, Implantate Brücken mit Verblendungen z. B. aus Kunststoff oder Keramik an jeder Zahnstelle
- prothetische Leistungen
- Veneers
- CEREC Behandlungen
Es bleiben in diesem Tarif also mindestens 20 % der Gesamtkosten bei Ihnen.
Mit den Flex Tarifen können Sie den Bereich Zahnersatz mit 90 bzw. 100 % inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Es stehen also wahlweise 80%, 90% oder 100 % Leistung inkl. Vorleistung der GKV zur Wahl.
Der Beitrag verändert sich entsprechend der gewählten prozentualen Leistung. Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.
Ja.
Ab Alter 19 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 2.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 3.000 EUR
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.
Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich zur Verfügung, ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit für Prophylaxemaßnahmen.
Ja.
Die Limitierung bezüglich des Faktors der Gebührenordnung. Eingereichte Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, dem Faktor 5,0 übernommen.
Den Anteil der Rechnungen der über den Faktor 5,0 abgerechnet wird, muss von Ihnen übernommen werden. Eine detailliertere Beschreibung der Gebührenordnung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Für Kieferorthopädie bei Unfall:
Ab Alter 19 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Für Zahn-Bleaching:
Maximal 100 Euro innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre. Ab dem dritten Kalenderjahr maximal 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Nein.
Eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren und kann dann monatlich gekündigt werden. Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn zum 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.
Für die Antragsstellung des Tarifes müssen die Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Lesen Sie diese bitte genau durch und halten bei Unsicherheit nochmals mit Ihrer Zahnarztpraxis oder mit uns Rücksprache.
Eine Antragsstellung ist nur möglich, wenn:
- Nicht mehr als drei Zähne fehlen. (Pro fehlendem Zahn wird ein Mehrbeitrag erhoben)
- Kein herausnehmbarer Zahnersatz eingegliedert ist.
- Keine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten ist, auch nicht das Entfernen von z.B. Weisheitszähnen, auch nicht das Einbringen einer kleinen Füllung. Zudem darf nicht die Diagnose Kreidezähne / MIH vorliegen.
- Keine Parodontitis Diagnose vorliegt
Angeraten sein darf ausschließlich die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung und professionelle Zahnreinigungen.
Bitte beachten Sie die Frage nach der Diagnose Parodontitis genau. Wenn eine solche Diagnose vorliegt, muss die Frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist eine Antragsstellung nicht möglich.
Lassen Sie sich hier bitte nicht vom Abfragezeitraum der 3 Jahre beirren. Wenn z.B. vor vier Jahren eine Parodontitisbehandlung durchgeführt wurde, aktuell keine mehr angeraten ist, die Zahnfleischtaschen jedoch immer noch tief sind (PSI Code größer 2), liegt eine Parodontitisdiagnose vor.
Bei Unsicherheit halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis.
Ja, mit einem monatlichen Mehrbeitrag PRO fehlendem Zahn. Die Mehrbeiträge sind folgende:
- Bei Tarif 4 mit 80 % 4,00 EUR
- Bei der Flex Option mit 90 % 6,00 EUR
- Bei der Flex Option mit 100 % 10,00 EUR
Der Ersatz der fehlenden Zähne ist nur dann versichert, wenn der Ersatz vor Antragsstellung nicht angeraten war. Ansonsten ist der Tarif nicht realisierbar
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.
Der schnellste Weg zur Erstattung ist die Nutzung der App des Versicherers. Alternativ können Rechnungen per Mail, über das Kontaktformular des Versicherers, oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechungen für Sie erstellt.