Tarif 2
Tarif 2 - Speziell für Patienten ab Alter 20
Ein Zahnbehandlungstarif mit unbegrenzter Leistung für die professionelle Zahnreinigung
Speziell abgestimmter Tarif für den Schwerpunkt Zahnreinigung
Wenn Sie einen einfachen Tarif möchten, der die professionelle Zahnreinigung unbegrenzt absichert egal wie oft Sie diese in Anspruch nehmen, haben Sie bei diesem Tarif einen finanziellen Vorteil.
Wenn Sie 20 Jahre und älter sind, zusätzlich Keramik Inlays und Onlays versichert haben wollen, ist dieser Tarif auch für Sie von Vorteil.
Keine Zuschläge bei fehlenden Zähnen, keine Beitragsstaffel mit steigendem Alter und keine Gesundheitsfragen.
Alter
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Beitrag*
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0 - 19 Jahre
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19,90 €
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ab 20 Jahre
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16,90 €
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*Der monatliche Beitrag ist gleichbleibend ab Alter 20.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner vigo Krankenversicherung VVaG angeboten
Die Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
100% ohne Anzahlbegrenzung
Hochwertige Kompositfüllungen
100%
Parodontitisbehandlungen
100%
Schienenbehandlungen
100%
Inlays, Onlays und Overlays
100%
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
bei diagnostizierter Angststörung
Kieferorthopädie ab Alter 21 nur Unfall- und Krankheitsbedingt
bis 2.000 EUR
Innovationsgarantie
Verbesserungen in der Zahnmedizin automatisch mitversichert
Keine Gesundheitsfragen
Sofortige Annahme
Keine Wartezeiten
Leistung ab Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn
zum nächsten Monatsersten
Wichtige Details und Hinweise zu Tarif 2
Die Leistungen in der Kurzübersicht
Behandlung
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Leistung
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PZR und Prophylaxe
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Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
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Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
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Knirscherschienen / Aufbissschienen
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Wurzelbehandlungen
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Parodontititsbehandlungen
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Kieferorthopädie bei Unfall*
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Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
bei diagnostizierter Angststörung |
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Zahn-Bleaching
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Zahnersatzleistungen
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Erstattung für Implantate
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Knochenaufbau
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Keramikblendschalen/Veneers
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Erstattung über den 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ
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*Kieferorthopädie durch Unfall
Ab Alter 21 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Sonstige Zahnbehandlungen durch Unfall
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen die summenmäßigen Begrenzungen für die versicherten Zahnbehandlungsleistungen der ersten drei Versicherungsjahre. Werden in einem solchen Fall Leistungen erbracht, werden diese nicht auf die summenmäßigen Begrenzungen angerechnet.
Leistungsstaffel
Zeitraum
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Bereich Prophylaxe
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Bereich Zahnbehandlung
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1.
Versicherungsjahr (VJ) |
unbegrenzt
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1. VJ max. 250 EUR
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2.
Versicherungsjahr (VJ) |
unbegrenzt
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2. VJ max. 500 EUR
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3.
Versicherungsjahr (VJ) |
unbegrenzt
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3. VJ max. 750 EUR
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ab dem 4.
Versicherungsjahr (VJ) |
unbegrenzt
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unbegrenzt
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Versicherungsjahr = Kalenderjahr
100% Leistung der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen
im Rahmen der oben aufgeführten Beträge
Der PZR Rechnungsablauf im Überblick
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen
VOR Inanspruchnahme der Tarifleistungen genutzt werden.
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dann eine Erstattungsmitteilung.
Diese wird dann zusammen mit der Originalrechnung beim Versicherer eingereicht. Der private Versicherungstarif übernimmt die Differenzkosten zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen.
Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.
Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist immer zuerst in Anspruch zu nehmen.
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1
Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen
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2
Erstattungsmitteilung abwarten
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3
Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der VIGO einreichen
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4
Erstattung erhalten
Erstattungsbeispiele
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Leistungen übernimmt, dann zahlt der Tarif die Differenz.
Hier zwei Rechenbeispiele:
Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung) |
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Rechnungsbetrag für eine professionelle Zahnreinigung:
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130 €
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– Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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50 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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80 €
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– Erstattung durch den Tarif 2
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80 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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0 €
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Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung) |
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Rechnungsbetrag für die Füllungen:
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350 €
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– Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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120 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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230 €
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– Erstattung durch den Tarif 2
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230 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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0 €
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Der von uns angebotene Tarif 2 wird vom Versicherer in der offiziellen Pressemitteilung* vom 17.12.2024 wie folgt beworben:
Der neue vigo 4YOU-Zusatzschutz für Zahnvorsorge ist modular aufgebaut, online abschließbar und der Tarif bietet besondere Highlights
“Das Rundum-Sorglos-Paket mit einer Flatrate für professionelle Zahnreinigungen und umfassendem Schutz für hochwertige Zahnerhaltungsmaßnahmen inklusive Kunststofffüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, angst- und schmerzlindernden Maßnahmen, Schienen sowie Kieferorthopädie. Integriert ist zudem eine Innovationsgarantie, damit Kunden von zahnmedizinischen Fortschritten direkt profitieren können.”
*Quelle offizielle VIGO Webseite
Zusätzliche Leistungen bei Abschluss möglich
Der Versicherer bietet bei Abschluss vom Tarif 2 auch noch weitere Optionen an. Beim Abschluss achten Sie bitte darauf nur den Tarif Zahnvorsorge Premium auszuwählen. Wenn Sie weitere Leistungen benötigen empfehlen wir eine konkrete Beratung mit Analyse ihres Zahnbefundes.
Unser Fazit:
Der Tarif bietet eine solide Basis für alle, die es in Bezug auf professionelle Zahnreinigung einfach und unkompliziert wünschen. Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen können auch Parodontitispatienten die Zahnreinigungskosten versichern. Wir empfehlen den Tarif daher auch für alle, die keine Gesundheitsfragen beantworten möchten. Es ist ein grundsolider Tarif, welcher die anfallenden Kosten der professionellen Zahnreinigung ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen erstattet.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 2
Der Versicherungsbeginn kann immer zum nächsten Monatsersten beantragt werden.
Hinweis:
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Sofort nach Versicherungsbeginn und dem Erhalt des Versicherungsscheines kann die versicherte Leistung in Anspruch genommen werden, z.B. für Zahnreinigung und für nach Versicherungsbeginn erstmalig angeratene sonstige Zahnbehandlungen.
Im Bereich der professionellen Zahnreinigung und der zahnerhaltenden Maßnahmen.
Der monatliche Beitrag für einen Erwachsenen beträgt 16,90 EUR – pro Jahr 202,80 EUR.
Wenn die professionelle Zahnreinigung zwei Mal im Jahr verordnet wird und der finanzielle Aufwand selbst übernommen wird, lohnt sich der Tarif schon.
Wenn mehr als zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet sind ergibt sich schon ein erheblicher finanzieller Vorteil. Der finanzielle Aufwand für eine professionelle Zahnreinigung liegt in der Regel bei rund 100 EUR und mehr.
Zusätzlich sind die zahnerhaltenden Maßnahmen abgesichert.
Es gibt keine Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen. Die Aufwendungen werden, wenn dies zahnmedizinisch nachvollziehbar ist, zu 100 % übernommen, dies bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung.
Ja. Dies ist eine Besonderheit. Es gibt nur wenige Zahntarife bei denen dies möglich ist. Gerade bei Bestehen dieser Diagnosen, die in der Regel häufigere Zahnreinigungen erfordern, trägt der finanziell einen hohen Vorteil für Sie in sich.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Komposit(Kunststoff)füllungen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik (Inlays, Onlays und Overlays).
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Aufbissbehelfe und Schienen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Parodontose- und Wurzelbehandlungen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für bis zu insgesamt 2.000 € während der Vertragslaufzeit für Kieferorthopädiemaßnahmen, jedoch nur, wenn die versicherte Person bei Beginn der Maßnahme das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für schmerz- und angstlindernde Maßnahmen, jedoch nur sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist.
Ja.
- 1. Kalenderjahr = 250,00 EUR
- 2. Kalenderjahr = 500,00 EUR
- 3. Kalenderjahr = 750,00 EUR
- Ab dem 4. Kalenderjahr keine nominale Begrenzung mehr.
Bitte beachten:
Das Budget ist nur für das jeweils laufende Kalenderjahr verfügbar. Es kann bei Bedarf voll ausgeschöpft, jedoch nicht aufgespart und ins Folgejahr übertragen werden!
Dieses Budget gilt AUSDRÜCKLICH NICHT für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe. Hierfür gibt es keine nominale Beschränkung.
Ja.
In diesem Zahnerhalttarif werden auch die Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen übernommen, wenn die versicherte Person bei Beginn der Behandlung das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
In der gesamten Vertragslaufzeit stehen dafür maximal 2.000 EUR zur Verfügung.
Diese Leistung ist während der ersten 3 Kalenderjahre limitiert (maximal 250 / 500 / 750 Euro im 1. / 2. / 3. Versicherungsjahr (Kalenderjahr).
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratene, geplante oder medizinisch notwendige Behandlungen sind nicht abgesichert.
Dies gilt nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart oder Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Nein.
Ein Baustein für Zahnersatz kann jedoch zusätzlich für noch nicht angeratene in der Zukunft liegenden Behandlungen abgesichert werden. Kommen Sie dazu gerne auf uns zu.
Nein, Bleaching ist nicht versichert.
Ja.
Der Tarif leistet „nur“ bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte, bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung. Leistungen die von der Zahnarztpraxis darüber abgerechnet werden, werden nicht übernommen und verbleiben bei Ihnen.
Zahnärzte berechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese sieht einen Basiswert für jede Behandlung vor, der mit einem sogenannten Faktor multipliziert wird. Dieser Tarif übernimmt Leistungen bis Faktor 3,5 der GOZ.
Für 0-20 Jahre beträgt der Beitrag monatlich 19,90 EUR im Monat.
Mit Vollendung des 20. Lebensjahres beträgt der Beitrag monatlich 16,90 EUR im Monat, da dann der Bereich Kieferorthopädie aus den Leistungen entfällt.
Eine weitere Erhöhung der Beiträge ab Alter 20 aufgrund eines erhöhten Alters ist nicht vereinbart.
Nein. Dieser Tarif bietet keine Rabatte an.
Wenn der Tarif zum 01.01. eines Jahres beginnt, beträgt die Laufzeit genau 12 Monate.
Beginnt die Versicherung zu einem anderen Monatsersten, beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre, wobei das Versicherungsjahr immer zum 31. Dezember des Jahres endet, in welchem der Tarif begonnen wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahresende – kann also immer nur zum 31.12. auch der Folgejahre gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann dann mit Wirksamkeit der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben.
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können diesen Tarif nicht beantragen.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Nein. Der Geldfluss läuft immer über das Konto des Versicherungsnehmers.
Nach Erhalt der Rechnung von Seiten der Zahnarztpraxis oder des Abrechnungsinstitutes reichen Sie die Rechnung beim Versicherer ein. Dazu stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Versicherer überweist die Tarifleistung auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsnehmer begleicht im Rahmen des zeitlichen Zahlungsziels den Rechnungsbetrag gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut.
Eine Direktabrechnung zwischen der privaten Versicherung und der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.
Der schnellste Weg zur Erstattung ist eine E-Mail mit der Rechnung an den Versicherer. Alternativ können Rechnungen auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechungen für Sie erstellt.