Tarif 2
Speziell für Patienten ab Alter 20
100% Kostenübernahme für Ihre professionelle Zahnreinigung
Speziell abgestimmter Tarif für den Schwerpunkt Zahnreinigung
Wenn Sie einen Tarif wünschen, der die professionelle Zahnreinigung zu 100 % absichert egal wie oft Sie diese in Anspruch nehmen, haben Sie schon ab zwei Zahnreinigungen die Sie selbst finanzieren einen Vorteil.
Zusätzlich sind hochwertige Keramik Inlays, Onlays und Overlays versichert, die normalerweise dem Bereich Zahnersatz zugeordnet sind.
Keine Zuschläge bei fehlenden Zähnen, keine Erhöhung der Beiträge bei steigendem Lebensalter und keine Gesundheitsfragen.
Damit ist unabhängig vom Zahnbefund jeder versicherbar, auch wenn eine bestehende Parodontitisdiagnose vorliegt, die die professionelle Zahnreinigung in der Regel verstärkt notwendig macht.
Alle angeratenen Maßnahmen sind automatisch nicht versichert, mit Ausnahme von professionellen Zahnreinigungen. Dies gilt auch für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen.
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Alter
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Beitrag*
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0 - 19 Jahre
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19,90 €
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ab 20 Jahre
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16,90 €
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*Der monatliche Beitrag ist ab Alter 20 gleichbleibend.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner vigo Krankenversicherung VVaG angeboten
Die Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
100% ohne Anzahlbegrenzung
Hochwertige Kompositfüllungen
100%
Parodontitisbehandlungen
100%
Schienenbehandlungen
100%
Inlays, Onlays und Overlays
100%
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
bei diagnostizierter Angststörung
Kieferorthopädie ab Alter 21 nur Unfall- und Krankheitsbedingt
bis 2.000 EUR
Innovationsgarantie
Verbesserungen in der Zahnmedizin automatisch mitversichert
Keine Gesundheitsfragen
Sofortige Annahme
Keine Wartezeiten
Leistung ab Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn
zum nächsten Monatsersten
Wichtige Details zum Tarif 2
Der Tarif beinhaltet Leistung für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen sowie Inlays, Onlays und Overlays.
Die wichtigsten Leistungen in der Kurzübersicht
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Behandlung
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Leistung
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PZR und Prophylaxe
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Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
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Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
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Knirscherschienen / Aufbissschienen
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Wurzelbehandlungen
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Parodontititsbehandlungen
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Kieferorthopädie bei Unfall*
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Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
bei diagnostizierter Angststörung |
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Zahn-Bleaching
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Zahnersatzleistungen
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Erstattung für Implantate
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Knochenaufbau
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Keramikverblendschalen/Veneers
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Erstattung über den 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ
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Versicherungsjahr = Kalenderjahr
100% Leistung der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen
im Rahmen der oben aufgeführten Beträge
*Kieferorthopädie bei Unfall
Ab Alter 21 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 2.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen die summenmäßigen Begrenzungen für die versicherten Zahnbehandlungsleistungen der ersten drei Versicherungsjahre. Werden in einem solchen Fall Leistungen erbracht, werden diese nicht auf die summenmäßigen Begrenzungen angerechnet.
Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:
Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Kalenderjahr.
Leistungsstaffel für Tarif 2
Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen
- Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
- Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Die Leistungsstaffel in der Kurzübersicht
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Zeitraum
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Bereich Prophylaxe
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Bereich Zahnbehandlung
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1. Kalenderjahr
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unbegrenzt
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max. 250 €
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2. Kalenderjahr
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unbegrenzt
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max. 500 €
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3. Kalenderjahr
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unbegrenzt
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max. 750 €
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ab dem
4. Kalenderjahr |
unbegrenzt
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unbegrenzt
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100% Leistung inkl. Vorleistung der GKV bezogen auf die erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der oben aufgeführten Beträge
Der PZR Rechnungsablauf im Überblick
Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss
VOR Inanspruchnahme berücksichtigt werden.
Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.
Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.
Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.
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1
Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen
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2
Erstattungsmitteilung abwarten
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3
Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der VIGO einreichen
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4
Erstattung erhalten
Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.
Erstattungsbeispiele
Zwei einfache Rechenbeispiele zur Veranschaulichung
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Beispiel „Zahnreinigung"
(100% Erstattung) |
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Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
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150 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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50 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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100 €
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Erstattung durch den Tarif 2
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100 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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0 €
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Beispiel „Füllung"
(100% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für die Füllungen:
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350 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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120 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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230 €
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Erstattung durch den Tarif 2
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230 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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0 €
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Besonderheit zu Tarif 2
Der Versicherer bietet beim Abschluss von Tarif 2 auch noch weitere Optionen an.
Unser Fazit:
Der Tarif bietet eine solide Basis für alle, die es in Bezug auf professionelle Zahnreinigung einfach und unkompliziert wünschen. Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen können auch Parodontitispatienten die Zahnreinigungskosten versichern.
Wir empfehlen den Tarif daher auch für alle, die keine Gesundheitsfragen beantworten möchten. Es ist ein grundsolider Tarif, welcher die anfallenden Kosten der professionellen Zahnreinigung ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen erstattet.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner vigo Krankenversicherung VVaG angeboten
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 2
Der Versicherungsbeginn kann immer zum nächsten Monatsersten beantragt werden.
Hinweis:
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Sofort nach Versicherungsbeginn und dem Erhalt des Versicherungsscheines kann die versicherte Leistung in Anspruch genommen werden, z.B. für Zahnreinigung und für nach Versicherungsbeginn erstmalig angeratene sonstige Zahnbehandlungen.
Im Bereich der professionellen Zahnreinigung und der zahnerhaltenden Maßnahmen.
Der monatliche Beitrag für einen Erwachsenen beträgt 16,90 EUR – pro Jahr 202,80 EUR.
Wenn die professionelle Zahnreinigung zwei Mal im Jahr verordnet wird und der finanzielle Aufwand selbst übernommen wird, lohnt sich der Tarif schon.
Wenn mehr als zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet sind ergibt sich schon ein erheblicher finanzieller Vorteil. Der finanzielle Aufwand für eine professionelle Zahnreinigung liegt in der Regel bei rund 100 EUR und mehr.
Zusätzlich sind die zahnerhaltenden Maßnahmen abgesichert.
Es gibt keine Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen. Die Aufwendungen werden, wenn dies zahnmedizinisch nachvollziehbar ist, zu 100 % übernommen, dies bis Faktor 3,5 der Gebührenordnung.
Ja.
Dies ist eine Besonderheit. Es gibt nur wenige Zahntarife bei denen dies möglich ist. Gerade bei Bestehen dieser Diagnose, die in der Regel häufigere Zahnreinigungen erfordern, bietet der Tarif einen hohen finanziellen Vorteil.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Komposit(Kunststoff)füllungen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik (Inlays, Onlays und Overlays).
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Aufbissbehelfe und Schienen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Parodontose- und Wurzelbehandlungen.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für bis zu insgesamt 2.000 € während der Vertragslaufzeit für Kieferorthopädiemaßnahmen, jedoch nur, wenn die versicherte Person bei Beginn der Maßnahme das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für schmerz- und angstlindernde Maßnahmen, jedoch nur sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist.
Ja.
- 1. Kalenderjahr = 250,00 EUR
- 2. Kalenderjahr = 500,00 EUR
- 3. Kalenderjahr = 750,00 EUR
- Ab dem 4. Kalenderjahr keine nominale Begrenzung mehr.
Bitte beachten:
Das Budget ist nur für das jeweils laufende Kalenderjahr verfügbar. Es kann bei Bedarf voll ausgeschöpft, jedoch nicht aufgespart und ins Folgejahr übertragen werden!
Dieses Budget gilt AUSDRÜCKLICH NICHT für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe. Hierfür gibt es keine nominale Beschränkung.
Ja.
In diesem Zahnerhalttarif werden auch die Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen übernommen, wenn die versicherte Person bei Beginn der Behandlung das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
In der gesamten Vertragslaufzeit stehen dafür maximal 2.000 EUR zur Verfügung.
Diese Leistung ist während der ersten 3 Kalenderjahre limitiert (maximal 250 / 500 / 750 Euro im 1. / 2. / 3. Versicherungsjahr (Kalenderjahr).
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratene, geplante oder medizinisch notwendige Behandlungen sind nicht abgesichert.
Dies gilt nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart oder Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Nein.
Zahnersatz kann zusätzlich für noch nicht angeratene in der Zukunft liegende Behandlungen abgesichert werden. Kommen Sie dazu gerne auf uns zu.
Nein, Bleaching ist nicht versichert.
Der Tarif leistet bis zum Höchstsatz, Faktor 3,5 der Gebührenordnung der Zahnärzte. Leistungen, die von der Zahnarztpraxis darüber hinaus abgerechnet werden, verbleiben bei Ihnen.
Zahnärzte berechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese sieht einen Basiswert für jede Behandlung vor, der mit einem sogenannten Faktor multipliziert wird. Dieser Tarif übernimmt Leistungen bis Faktor 3,5 der GOZ.
Für 0-20 Jahre beträgt der Beitrag monatlich 19,90 EUR im Monat.
Mit Vollendung des 20. Lebensjahres beträgt der Beitrag monatlich 16,90 EUR im Monat, da dann der Bereich Kieferorthopädie aus den Leistungen entfällt.
Eine weitere Erhöhung der Beiträge ab Alter 20 aufgrund eines erhöhten Alters ist nicht vereinbart.
Nein. Dieser Tarif bietet keine Rabatte an.
Wenn der Tarif zum 01.01. eines Jahres beginnt, beträgt die Laufzeit genau 12 Monate.
Beginnt die Versicherung zum 01. eines anderen Monats, beträgt die Mindestlaufzeit zwei Kalenderjahre.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres – kann also immer nur zum 31.12. auch der Folgejahre gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahresende – kann also immer nur zum 31.12. gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben.
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können diesen Tarif nicht beantragen.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Nein. Der Geldfluss läuft immer über das Konto des Versicherungsnehmers.
Nach Erhalt der Rechnung von Seiten der Zahnarztpraxis oder des Abrechnungsinstitutes reichen Sie die Rechnung beim Versicherer ein. Dazu stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Versicherer überweist die Tarifleistung auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsnehmer begleicht im Rahmen des zeitlichen Zahlungsziels den Rechnungsbetrag gegenüber der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut.
Eine Direktabrechnung zwischen der privaten Versicherung und der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.
Der schnellste Weg zur Erstattung ist eine E-Mail mit der Rechnung an den Versicherer. Alternativ können Rechnungen auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechungen für Sie erstellt.