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Beitragsanpassung bei der Versicherungskammer Bayern - und unsere Empfehlung zur Optimierung Ihres Versicherungsschutzes
Das Wichtigste vorab!
Mit Ihrem Tarif Zahn Privat Premium der Versicherungskammer Bayern genießen Sie weiterhin einen ausgezeichneten Versicherungsschutz. Sie haben sich aus guten Gründen für diesen Tarif entschieden – sei es zur finanziellen Absicherung bei Zahnersatz oder aufgrund besonderer Vorteile, die Ihnen dieser Tarif bietet.
Information zu Ihrem Tarif
Tarif | Beschreibung |
---|---|
ZahnPRIVAT Premium (alte Tarifwelt VKB) |
Ihr aktueller Tarif, der umfassende Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen absichert. |
Beitragsanpassung in Zahlen
Wir haben Ihnen eine personalisierte Mail zukommen lassen, wie sich Ihr individueller Beitrag verändert. Falls Sie keine E-Mail mit Details von uns erhalten haben, werden Sie den Nachtrag zum Vertrag von der VKB per Post erhalten.
Die letzte Anpassung in diesem Tarif erfolgte vor drei Jahren, zum 01.05.2022.
Die Tarifwelt der VKB
alte Tarife (bisherige Tarifwelt) | neue Tarife (neue Tarifwelt) |
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ZahnPRIVAT Premium (90%) |
ZahnPRIVAT 100 |
ZahnPRIVAT Optimal (70%) |
ZahnPRIVAT 90 |
ZahnPRIVAT Kompakt 50% |
ZahnPRIVAT 75 |
Ihre Möglichkeiten
Wir zeigen Ihnen hier die möglichen Szenarien auf.
1. Sie befinden sich aktuell in einer laufenden Behandlung oder haben eine empfohlene Behandlung in Aussicht
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihren Vertrag unverändert bestehen, um Ihre finanziellen Vorteile zu sichern. Dieser bietet optimalen Schutz für Ihre aktuelle Situation.
2. Ihre Behandlung ist bis zum 30.04.2025 abgeschlossen und es sind keine weiteren Behandlungen geplant.
Auch laut Ihrer Zahnarztpraxis sind keine weiteren zahnärztlichen Maßnahmen erforderlich.
Bitte lassen Sie sich dies von Ihrer Zahnarztpraxis bestätigen.
In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
✅ Option 1: Sie führen den Vertrag unverändert fort
Die Beitragserhöhung geht für Sie in Ordnung. Dann empfehlen bei einer geringfügigen Erhöhung den Tarif beizubehalten. Sie genießen Ihre Versicherungsleistungen unverändert weiter.
✅ Option 2: Sie reduzieren Leistungen und Beitrag in der alten Tarifwelt der Versicherungskammer Bayern
Sie reduzieren Leistungen und Beitrag durch eine Vertragsänderung innerhalb der bisherigen Tarifwelt der Versicherungskammer Bayern – ohne Gesundheitsprüfung.
Eine Übersicht der alternativen Leistungen finden Sie hier:
✅ Option 3: Sie wechseln mit Gesundheitsprüfung in die neue Tarifwelt der Versicherungskammer Bayern
Nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung wechseln Sie in die neue Tarifwelt der Versicherungskammer Bayern und profitieren:
- Mit 90 % oder 100 % Kostenerstattung (aktuell 90 %)
- Professionellen Zahnreinigungen ohne Begrenzung der Sitzungen
- Anrechnung Ihrer bisherigen Versicherungszeiten, sodass keine neuen Leistungsbegrenzungen entstehen
✅ Option 4: Sie nutzen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht
Sie möchten Ihren Tarif nicht weiterführen und nutzen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht bis spätestens 30.04.2025. (Siehe unten Szenario 3)
Sie kündigen den Vertrag zum 01.05.2025 außerordentlich
Falls Sie sich für eine Kündigung entscheiden, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
🔹Möglichkeit 1: Sie möchten eine Anschlussversicherung abschließen?
Senden Sie uns bitte vor der Kündigung Ihren aktuellen Zahnbefund per Prüfbogen zu.
So können wir eine passende Folgeversicherung für Sie finden. Diese sollte idealerweise vor der Kündigung bestätigt sein.
🔹Möglichkeit 2: Sie verzichten auf eine neue Zahnzusatzversicherung?
Wir empfehlen Ihnen zumindest eine Basisabsicherung für 15,80 EUR/Monat, die die professionellen Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen bestmöglich finanziell begleiten.
Dadurch lassen sich hohe Folgekosten und das Risiko, von in der Zukunft liegenden umfangreichen Zahnbehandlungen, erheblich reduzieren.
Die Antragsstellung ist ganz einfach ohne Gesundheitsprüfung über unseren Onlineabschluss möglich.
Was Sie jetzt tun sollten:
Möchten Sie kündigen?
Werden Sie bitte selbst tätig und beachten Sie die Frist von zwei Monaten nach Zugang des Beitragsanpassungsschreibens – spätestens bis zum 30.04.2025.
Sie haben weitere Fragen?
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Ein wichtiger Hinweis zur Beitragszahlung
So lassen Sie sich Ihren Versicherungsbeitrag komplett bezahlen und sind umsonst versichert.