Tarif Lückenschluss

Kosten für Zahnersatz senken leicht gemacht!

Unsere spezielle Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine kosteneffiziente Möglichkeit,
den bereits angeratenen Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen zu realisieren.

Nutzen Sie diese einmalige Chance und sichern Sie sich
umfassenden Schutz und finanzielle Entlastung.

Gleichzeitig verteilen Sie den finanziellen Aufwand auf 2 bis 5 Kalenderjahre und sparen dabei bares Geld.

100% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen

Zahnprophylaxe
bis 200 EUR
pro Kalenderjahr

Keine Wartezeiten
Sofortige Leistung

Einfache und schnelle Antragsstellung

Mehr Details zum Tarif

Tarifübersicht

Tarif
Lückenschluss

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

100%

maximal 200 Euro je Kalenderjahr im Rahmen der Zahnprophylaxe

Weitere Prophylaxeleistungen 

wie z. B. Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen

100%

maximal 200 Euro je Kalenderjahr im Rahmen der Zahnprophylaxe

Versicherungsbeginn

WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!

Zum Monatsersten

Leistungsbeginn

WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!

Ab Beginn der Versicherung
jedoch nicht vor Antragsstellung

Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten

Vor Antragstellung angeratene PZR versichert

Vor Antragstellung angeratener Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen versichert

Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen versichert

Zahnersatz

(z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Veneers)

Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert

Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen

Bis Faktor 3,5 GOZ

Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen

Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen

100%
maximal 200 Euro je Kalenderjahr

Bleaching beim Zahnarzt

Ammp8 Test

Dentcoat Behandlung

Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn

1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
2.000 EUR im 1. und 2. Kalenderjahr
3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr
4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr
ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt.

Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr

Wichtige Hinweise zum Tarif Lückenschluss

Wir empfehlen diesen Tarif für Kunden die mittel- bis langfristig Zahnlücken schließen wollen
und bereits einen Heil- und Kostenplan oder eine konkrete Anratung seitens der Zahnarztpraxis erhalten haben.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser von uns hier angebotene Tarif den Lückenschluss (Implantat oder Brücke meistens bevorzugt) vollständig übernimmt im Rahmen der Jahresobergrenzen.

Sonstige vor Antragsstellung angeratene Behandlungen, ausser der professionellen Zahnreinigung (PZR), sind nicht versichert.

Noch eine Besonderheit bei diesem Tarif:
Das Versicherungsjahr ist immer vom 01.07. – 30.06. eines Jahres zu berücksichtigen.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner SDK angeboten

Die Leistungen im Überblick

Angeratener Ersatz bis zu 3 fehlenden Zähnen mitversichert

100% Zahnersatz

100% Professionelle Zahnreinigung bis 200 EUR pro Jahr

Hochwertige Kompositfüllungen

Wurzelbehandlungen

Parodontitisbehandlungen

Schienenbehandlungen

100% Schmerzausschaltung bis 200 EUR pro Kalenderjahr

Kieferorthopädie bis Alter 18

Gesundheitsfragen

Sofortiger Versicherungsschutz

Versicherungsbeginn zum Monatsersten

Grundsätzliche Voraussetzungen und Hinweise vor Antragsstellung

Beitragstabelle Tarif Lückenschluss

Altersgruppe 0 Zähne fehlen 1 Zahn fehlt 2 Zähne fehlen 3 Zähne fehlen
0-20 22,64 € 27,17 € 31,70 € 36,22 €
21 - 30 14,57 € 17,48 € 20,40 € 23,31 €
31 - 40 29,28 € 35,14 € 40,99 € 46,85 €
41 - 50 39,90 € 47,88 € 55,86 € 63,84 €
51 - 60 52,02 € 62,42 € 72,83 € 83,23€
61 - 70 67,06 € 80,47 € 93,88 € 107,30 €
71 - 102 75,70 € 90,84 € 105,98 € 121,12 €

Zuschlag pro fehlendem Zahn = 20% vom Grundbeitrag

Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % erstattet.
Unter Berücksichtigung der während der Vertragslaufzeit entrichteten Beitragssumme für den Tarif Lückenschluss, senken Sie damit Ihren finanziellen Eigenanteil erheblich!

Fragen und Antworten zum Tarif Lückenschluss

Gibt es ein Begrenzung für die Erstattung?

Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie im Lückenschluss-Tarif sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet.

  • Im ersten Kalenderjahr stehen zur Verfügung maximal 1000 Euro
  • In den ersten beiden Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 2.000 Euro
  • In den ersten drei Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 3.000 Euro
  • In den ersten vier Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 4.000 Euro
  • Ab dem fünften Kalenderjahr keine Begrenzung
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr. Diese verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn Sie den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen.

Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.

Als 1. Versicherungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.

Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie wird sie erstattet?

Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Erstellung Mundhygiene-Status
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ Kariesbehandlung
  • Zahnsteinentfernung

Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), werden zu 100 % maximal 200 Euro pro Kalenderjahr erstattet.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?

Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Ist der bereits angeratene Ersatz der fehlenden Zähne mitversichert?

Ja, bis zu drei fehlende Zähne. Auch dann wenn dafür ein Heil- und Kostenplan bereits vorliegt.

Verändert sich der Beitrag während der Vertragslaufzeit?

Der Beitrag erhöht sich beim Erreichen der nächsten Altersgruppe entprechend der Beitragstabelle.

Welche Leistungen werden nicht übernommen?

Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Paradontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht. Der Leistungsausschluss gilt nicht für fehlende Zähne, für die ein Beitragszuschlag erhoben wird und für die professionelle Zahnreinigung (PZR).

Hinweise zum Online Abschluss

Beginn der Leistungen
Hinweis 1

Zu
Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn kann immer bis zum 14. des Monats auf den 1. des aktuellen Monats zurückdatiert werden. Ab dem 15. kann nur auf den nächsten 1. des Folgemonats abgeschlossen werden.

Der Tarif kann 6 Monate im voraus abgeschlossen werden.

Abschluss
Hinweis 2

Zu
Tarifauswahl

Beim Onlineabschluss können auch die günstigeren Tarife mit weniger Leistungen abgeschlossen werden. Bitte achten Sie beim Abschluss auf die Auswahl des richtigen Tarifes.

Bitte wählen Sie Zahn 100 aus.