Tarif Lückenschluss
Kosten für Zahnersatz senken leicht gemacht!
Unsere spezielle Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine kosteneffiziente Möglichkeit,
den bereits angeratenen Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen zu realisieren.
Nutzen Sie diese einmalige Chance und sichern Sie sich
umfassenden Schutz und finanzielle Entlastung.
Gleichzeitig verteilen Sie den finanziellen Aufwand auf 2 bis 5 Kalenderjahre und sparen dabei bares Geld.
100% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
Zahnprophylaxe
bis 200 EUR
pro Kalenderjahr
Keine Wartezeiten
Sofortige Leistung
Einfache und schnelle Antragsstellung
Tarifübersicht
Tarif
Lückenschluss
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100%
maximal 200 Euro je Kalenderjahr im Rahmen der Zahnprophylaxe
Weitere Prophylaxeleistungen
wie z. B. Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen
100%
maximal 200 Euro je Kalenderjahr im Rahmen der Zahnprophylaxe
Versicherungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Zum Monatsersten
Leistungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Ab Beginn der Versicherung
jedoch nicht vor Antragsstellung
Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
Vor Antragstellung angeratene PZR versichert
Vor Antragstellung angeratener Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen versichert
Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen versichert
Zahnersatz
(z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Veneers)
Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert
Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen
Bis Faktor 3,5 GOZ
Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen
Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen
100%
maximal 200 Euro je Kalenderjahr
Bleaching beim Zahnarzt
Ammp8 Test
Dentcoat Behandlung
Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn
1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
2.000 EUR im 1. und 2. Kalenderjahr
3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr
4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr
ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr
Wichtige Hinweise zum Tarif Lückenschluss
Wir empfehlen diesen Tarif für Kunden die mittel- bis langfristig Zahnlücken schließen wollen
und bereits einen Heil- und Kostenplan oder eine konkrete Anratung seitens der Zahnarztpraxis erhalten haben.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser von uns hier angebotene Tarif den Lückenschluss (Implantat oder Brücke meistens bevorzugt) vollständig übernimmt im Rahmen der Jahresobergrenzen.
Sonstige vor Antragsstellung angeratene Behandlungen, ausser der professionellen Zahnreinigung (PZR), sind nicht versichert.
Noch eine Besonderheit bei diesem Tarif:
Das Versicherungsjahr ist immer vom 01.07. – 30.06. eines Jahres zu berücksichtigen.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner SDK angeboten
Die Leistungen im Überblick
Angeratener Ersatz bis zu 3 fehlenden Zähnen mitversichert
100% Zahnersatz
100% Professionelle Zahnreinigung bis 200 EUR pro Jahr
Hochwertige Kompositfüllungen
Parodontitisbehandlungen
Schienenbehandlungen
100% Schmerzausschaltung bis 200 EUR pro Kalenderjahr
Kieferorthopädie bis Alter 18
Gesundheitsfragen
Sofortiger Versicherungsschutz
Versicherungsbeginn zum Monatsersten
Grundsätzliche Voraussetzungen und Hinweise vor Antragsstellung
- Es fehlen maximal drei Zähne die nicht ersetzt sind.
- Sie sind Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder der freien Heilfürsorge.
Beitragstabelle Tarif Lückenschluss
Altersgruppe | 0 Zähne fehlen | 1 Zahn fehlt | 2 Zähne fehlen | 3 Zähne fehlen |
---|---|---|---|---|
0-20 | 22,64 € | 27,17 € | 31,70 € | 36,22 € |
21 - 30 | 14,57 € | 17,48 € | 20,40 € | 23,31 € |
31 - 40 | 29,28 € | 35,14 € | 40,99 € | 46,85 € |
41 - 50 | 39,90 € | 47,88 € | 55,86 € | 63,84 € |
51 - 60 | 52,02 € | 62,42 € | 72,83 € | 83,23€ |
61 - 70 | 67,06 € | 80,47 € | 93,88 € | 107,30 € |
71 - 102 | 75,70 € | 90,84 € | 105,98 € | 121,12 € |
Zuschlag pro fehlendem Zahn = 20% vom Grundbeitrag
Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % erstattet.
Unter Berücksichtigung der während der Vertragslaufzeit entrichteten Beitragssumme für den Tarif Lückenschluss, senken Sie damit Ihren finanziellen Eigenanteil erheblich!
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Fragen und Antworten zum Tarif Lückenschluss
Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie im Lückenschluss-Tarif sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet.
- Im ersten Kalenderjahr stehen zur Verfügung maximal 1000 Euro
- In den ersten beiden Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 2.000 Euro
- In den ersten drei Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 3.000 Euro
- In den ersten vier Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 4.000 Euro
- Ab dem fünften Kalenderjahr keine Begrenzung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr. Diese verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn Sie den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen.
Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.
Als 1. Versicherungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.
Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:
- Professionelle Zahnreinigung
- Erstellung Mundhygiene-Status
- Kontrolle des Übungserfolges
- Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ Kariesbehandlung
- Zahnsteinentfernung
Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), werden zu 100 % maximal 200 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.
Ja, bis zu drei fehlende Zähne. Auch dann wenn dafür ein Heil- und Kostenplan bereits vorliegt.
Der Beitrag erhöht sich beim Erreichen der nächsten Altersgruppe entprechend der Beitragstabelle.
Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Paradontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht. Der Leistungsausschluss gilt nicht für fehlende Zähne, für die ein Beitragszuschlag erhoben wird und für die professionelle Zahnreinigung (PZR).