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Tarif 2

Tarif 2 - vor allen für junge Leute bis 20 Jahre und für über 21 Jahre mit guten Zähnen

Ein Zahnbehandlungstarif mit auch bis zu 310 EUR Leistung für die PZR im Zeitraum von 12 Monaten, zzgl. Leistungen auch für hochwertige Keramikinlays und -Onlays (die in der Regel zwischen 800 und 1.000 EUR kosten) – allerdings mit in den ersten 48 Monaten nominal stark begrenzten Leistungen – erst ab dem 49. Monat ohne nominale Obergrenze.

Tarif 2 kann immer zum nächsten Monatsersten über den hier eingebundenen Onlinerechner abgesichert werden.
Wenn Sie einen früheren Beginn wünschen als dies über den Onlinerechner möglich ist, nutzen Sie bitte hierfür unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter 0711 / 46 99 99 – 0. Wir können den Tarif dann gemeinsam telefonisch online über unseren internen Zugang realisieren, oder Sie erhalten die Antragsunterlagen zur Unterschrift vorbereitet zugemailt. Eine Rückwärtsversicherung ist allerdings nicht möglich. Der Versicherungsbeginn kann immer nur zum 01. des Folgemonats vereinbart werden.

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Tarifdetails

 

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Ergo Krankenversicherung AG angeboten

Fragen und Antworten zu Tarif 2

1. Für wen lohnt sich der Tarif 2 finanziell?

Für alle Patienten, deren Eigenanteil für die professionelle Zahnreinigung, einen möglichen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigend, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten höher ist als 68,40 EUR für Patienten bis Alter 20 und 176,40 EUR für Patienten ab Alter 21. (Jahresbeitrag Patienten bis Alter 20 = 68,40 EUR, Jahresbeitrag Patienten ab Alter 21 176,40 EUR)

2. Gibt es ein finanzielles „Risiko“?

Wenn die Eigenkosten nur für die professionelle Zahnreinigung über 68,40 EUR bzw. 176,40 EUR innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten liegen, haben Patienten einen finanziellen Vorteil.

3. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag kann MONATLICH gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

4. Gibt es eine Begrenzung der Erstattung in Bezug auf Höhe und Anzahl der Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Ja, in den ersten 48 Monaten der Vertragslaufzeit.
Pro 12 Monate stehen für die Zahnreinigung maximal 310 EUR zur Verfügung.
Wenn diese ausgeschöpft sind, stehen weitere bis zu 250 EUR für Füllungstherapien und Leistungen für Schienentherapien zur Verfügung.
Weitere Voraussetzungen:
a.
Die Anzahl der Zahnreinigungen sind medizinisch nachvollziehbar. In der Regel werden Patienten ein, besser zwei Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Patienten mit Herausforderungen mit dem Zahnfleisch erhalten in der Regel drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr (Obergrenzen in den ersten 48 Monaten beachten) verordnet. Die Kosten auch dafür werden übernommen.
b.
Die Zahnarztpraxis rechnet die Ziffer für die Zahnreinigung bis zum maximal 3,5 fachen Faktor der Gebührenordnung ab. Dies ist bisher bei allen uns bekannten Rechnungen der Fall.

5. Sind sonstige Leistungen für die Zahnvorsorge, die Prophylaxe versichert?

Ja.
Zum Beispiel das Versiegeln von Zahnoberflächen zum Schutz der Zähne.
Auch diese Leistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung der Zahnärzte unbegrenzt versichert.

6. Gibt es eine generelle Limitierung beim Tarif?

Ja.

Die Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung übernommen.
Das ist der Faktor 3,5, den die Zahnarztpraxis mit einer medizinischen Begründung in Rechnung stellen kann. Generell müssen alle medizinischen Maßnahmen für die Kosten übernommen werden sollen medizinisch notwendig sein.
Einfaches Beispiel: Wenn die Zahnreinigung 12 x im Jahr durchgeführt werden müsste, ist dies medizinisch nicht nachvollziehbar.

7. Gibt es sonstige Begrenzungen was die Tarifleistungen angeht?

Ja.
Über die Zahnreinigungen hinaus sind weitere Zahnbehandlungsleistungen versichert.
Für bereits vor Antragsstellung angeratene (in der Patientenakte fixierte oder aus vorhandenen Röntgenaufnahmen ersichtliche Behandlungen) weitere versicherte Zahnbehandlungsleistungen besteht kein Versicherungsschutz.

Bei den weiteren versicherten Zahnbehandlungsleistungen handelt es sich um:

  • Hochwertige Kompositfüllungen, sowie Gold‐ und Keramik Inlays‐ und Onlays
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontitisbehandlungen
  • Schienenbehandlungen (Knirscher‐ und Aufbissschienen)

Wir verweisen bezüglich nominalen Obergrenzen und weiteren Details auf das Bedingungswerk.

8. Wer ist der Versicherungspartner und wer ist generell der Ansprechpartner?

Der Versicherungsschutz wird durch die ERGO Krankenversicherung AG als Versicherungsträger und Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

Vermittler und Betreuer der Vertrages ist die Verbraucherorientierte Prüfstelle (VPS) und der Verbraucherorientierte Versicherungs Service RB e.K. (VVS).
VVS steht den Versicherten zu allen Rückfragen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Dienstleistung von VPS und VVS ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

9. Ist Zahnersatz, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz mitversichert?

Nein.

Der Bereich Zahnersatz kann jedoch nach Beratung hinzuversichert werden.
Kommen Sie rechtzeitig und Bedarf auf uns zu. Zahnersatzmaßnahmen dürfen lt. Patientenakte und lt. Befunden vorhandener Röntgenaufnahmen vor Antragsstellung noch nicht angeraten sein.
Bitte fordern Sie bei Bedarf gerne unseren speziellen Prüfbogen an.

10. Sind Gold‐Keramik Inlays und Onlays mitversichert?

Ja.

Für einen Tarif der seinen Schwerpunkt im Bereich Zahnbehandlung hat, eine außergewöhnliche Leistung. Der finanzielle Aufwand für Inlays und Onlays liegt in der Regel zwischen 600 und 1.000 EUR. Die finanzielle Begleitung für diese Versorgung, ist für den monatlichen Beitrag ausgesprochen günstig. Die nominalen Obergrenzen entfallen allerdings erst nach 48 Monaten Vertragslaufzeit. Daher stehen die Leistungen für diesen Bereich ohne nominale Begrenzung erst ab dem 49 Monat zur Verfügung. Bis dahin kumuliert sich dieser Bereich pro 12 Monate Versicherungsdauer um jährlich 190 EUR.

Aus gesetzlichen Gründen bitten wir Sie den Erhalt
der nachfolgenden Unterlagen zu bestätigen

TARIF 3

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