Zahnreinigung
Finanzielle Therapiefreiheit für Professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung
Bereits ab zwei professionellen Zahnreinigungen pro Jahr kann sich ein entsprechender Tarif lohnen!
Bereits angeratene Zahnreinigungen sind abgesichert!
Darüber hinaus sind Sie für zukünftige Zahnbehandlungen bestmöglich abgesichert!
Bereits angeratene Zahnbehandlungen sind NICHT abgesichert!
Wir empfehlen für die Schwerpunktabsicherung Zahnreinigung und Zahnbehandlung
drei ausgewählte und geprüfte Tarife.
Unser Hinweis zum Leistungsumfang bei professionellen Zahnreinigungen
Grundsätzlich ist die Anzahl der Zahnreinigungen (PZR) im Tarif 1 Plus und Tarif 3 ohne Begrenzung zu 100% versichert.
Jedoch limitieren die Versicherer im Leistungsfall die Anzahl der PZR auf eine
zahnmedizinisch nachvollziehbare Anzahl.
Zum Beispiel sind zwei PZR pro Jahr üblich.
Drei bis vier PZR pro Jahr sind nachvollziehbar, wenn z.B. das Zahnfleisch und
der Zahnhalteapparat stabilisiert werden sollen.
Bei mehr als vier PZR pro Jahr
werden die Versicherer im Leistungsfall dazu gegebenfalls Rückfragen stellen.
Tarif 1 Plus
Heute noch versichern
-
100% Zahnreinigung
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100% Zahnbehandlung
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90% Zahnersatz (optional 75% oder 100%)
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Bleaching bis 150 EUR
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Beginn zum Monatsersten
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keine Wartezeiten
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Mit Gesundheitsfragen
Tarif 2
Kinder und junge Leute
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Zahnreinigung bis 310 EUR im Jahr
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100% Zahnbehandlung
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100% Inlays und Onlays
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Auch ab Alter 21* Jahre möglich
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Beginn zum nächsten Monatsersten
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keine Wartezeiten
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keine Gesundheitsfragen
*Beitrag 14,70 EUR ab 21 Jahre
Tarif 3
Premiumpaket Zahnbehandlung
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100% Zahnreinigung
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100% Zahnbehandlung
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Bestmögliche Kostenübernahme
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keine nominalen Obergrenzen
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Beginn zum nächsten Monatsersten
-
keine Wartezeiten
-
keine Gesundheitsfragen
Tarifvergleich
Tarif 1
Plus
Tarif 2
Tarif 3
Bereits angeratene Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, ausser professionelle Zahnreinigung und Bleaching, sind NICHT abgesichert!
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Grundsätzlich ohne Begrenzung auf eine Anzahl der Sitzungen, jedoch limitiert auf eine Anzahl im Zahnmedizinisch sinnvollen Rahmen.
100%
100%
In den ersten 48 Monaten
bis 310 EUR
pro Jahr
100%
Weitere Prophylaxeleistungen
wie z. B. Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen
100%
100%
In den ersten 48 Monaten
bis 310,00 EUR
pro Jahr
100%
Versicherungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Zum Monatsersten des laufenden Monats
Zum nächsten Monatsersten
Zum nächsten Monatsersten
Leistungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Ab Beginn der Versicherung
jedoch nicht vor Antragsstellung
Ab Beginn der Versicherung
Ab Beginn der Versicherung
Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
Vor Antragstellung angeratene PZR versichert
Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen versichert
Ausnahme: Bleaching ist versichert,
auch wenn angeraten
Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert
Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen
Bis Faktor 3,5 GOZ
Bis Faktor 3,5 GOZ
Bis Faktor 5,0 GOZ
Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen
Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen
Bleaching beim Zahnarzt
nominal limitiert
nominal limitiert
Leistung erst
ab Vollendung 18. Lebensjahr
Ammp8 Test
Dentcoat Behandlung
Zahnersatz
(z.B. Kronen, Brücken, Implantate)
90 % inkl. Vorleistung GKV
Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn
1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
1.500 EUR im 1. und 2. Kalenderjahr
2.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr
ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt.
Erstattung für alle
Leistungen vom
1. bis 4. Vers.Jahr auf
max. 500 EUR
pro Vers.Jahr begrenzt
differenziert nach Leistungen
ab 49. Monat unbegrenzt
KEINE
Mindestvertragslaufzeit
Zwei Kalenderjahre – danach mtl. kündbar
1 Monat – danach mtl. kündbar
1 Monat – danach mtl. kündbar
Fragen zur Tarifauswahl
Versicherungen, die bei Antragsstellung Gesundheitsfragen stellen.
Angeratene Zahnbehandlungen sind nicht versichert, außer die professionelle Zahnreinigung (PZR) und Bleaching!
Angeraten bedeutet, dass Ihre Zahnarztpraxis Sie bereits über bevorstehende Behandlungen beraten oder informiert hat, und es dazu schon Einträge in Ihrer Patientenakte gibt, oder Röntgenaufnahmen erstellt sind, die auf eine Behandlungsnotwendigkeit hinweisen. Es genügt schon, dass es Eintragungen gibt, dass z.B. ein Zahn „unter Beobachtung“ steht. ALLE diese Behandlungen sind über eine „normale“ Zahnzusatzversicherung NICHT versichert.
Eine Überprüfung Ihrer Angaben findet zwar vorerst nicht statt. Tritt jedoch der Leistungsfall ein, darf die Zahnzusatzversicherung auf Wunsch Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten können dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung verweigert. Im schlimmsten Fall kann Ihr Versicherer Ihnen die Zahnzusatzversicherung kündigen.
Dies ist z.B. bei dem Zahnreinigungstarif Tarif 1 Plus der Fall.
Versicherungen, die bei Antragsstellung KEINE Gesundheitsfragen stellen.
Hier ist die angeratene Zahnbehandlungen automatisch nicht versichert. Auch ist die Behandlung und der Ersatz von bereits bei Antragsstellung fehlenden Zähnen NICHT versichert.
Nur bei den von uns dargestellten Spezialtarifen können ggf. angeratene Behandlungen finanziell mit abgesichert werden.
Wenn Sie angeratene Zahnbehandlungen im oben beschriebenen Sinne haben, und NICHT Tarif 2 oder 3 wählen, kommen Sie bitte mit dem Kontaktformular auf uns zu. Wir begleiten Sie dann individuell.
Die Zahnarztpraxis berät, empfiehlt eine Behandlung (z.B. Zahnersatzbehandlung, Wurzelbehandlung, Parodontitisbehandlung) und macht diesbezüglich Eintragungen in der Patientenakte oder erstellt Röntgenbilder die erkennbar Behandlungsnotwendigkeiten in sich tragen.
Ab wann sind diese bei Tarif 1 Plus, Tarif 2 und 3 abgesichert?
Bei Tarif 1 Plus ab Zeitpunkt der Antragsannahme durch den Versicherer, auch wenn der tatsächliche Versicherungsbeginn noch in der Zukunft liegt.
Bei Tarif 2 und 3 ab dem tatsächlichen Versicherungsbeginn, unabhängig vom Datum der Antragsstellung und Antragsannahme durch den Versicherer.
Voraussetzung für die Kostenübernahme von Behandlungen ist immer die zahnmedizinische Notwendigkeit. So werden z.B. Leistungen die nur einen kosmetischen Hintergrund haben nicht übernommen.
Bestimmte Behandlungen die zwar erfolgreich sind, werden aus Sicht der Versicherer „wissenschaftlich“ nicht anerkannt.
Der Tarif 3 bietet derzeit die umfangreichsten und bestmöglichen Leistungen an.
Tarif 1 Plus kann Tag genau vor einer Behandlung beantragt werden, also noch HEUTE. Der Versicherungsbeginn wird dann auf den jeweiligen Monatsersten rückdatiert. Bereits realisierte und angeratene Behandlungen können nicht mehr abgesichert werden.
Tarif 2 und Tarif 3 können immer zum nächsten Monatsersten über den Onlineabschluss abgesichert werden. Wenn Sie einen früheren Versicherungsbeginn wünschen, nutzen Sie unser Kontaktformular, dann begleiten wir Sie individuell. Bereits realisierte und angeratene Behandlungen können nicht mehr abgesichert werden.
Sie erhalten von Seiten der Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut der Zahnarztpraxis die Rechnung. Diese reichen Sie, auch wenn noch nicht bezahlt, an den Versicherer per Post, Mail oder über eine App ein.
Die Kontaktdaten stellen wir Ihnen nach Antragsstellung zur Verfügung. Der Versicherer überweist die Tarifleistungen auf IHR Konto, dem Konto, von welchem auch der Beitrag eingezogen wird.
Sie überweisen dann im Rahmen des Zahlungsziels den Rechnungsbetrag auf das Konto Ihrer Zahnarztpraxis oder dem Abrechnungsinstitut. Die Geldflüsse laufen also immer über IHR Konto.
Leistungen für ZahnErsatz-Behandlungen, z.B. Veneers, Teilkronen, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz sind bei diesen drei Tarifen nur in Tarif 1 Plus versichert.
Wenn Sie z.B. Tarif 2 oder 3 wählen oder gewählt haben und zusätzlich eine Absicherung für den Bereich Zahnersatz wünschen, beraten wir Sie dazu gerne.
Für eine seriöse Beratung benötigen wir Ihren aktuellen Zahnbefund, Ihren möglichen Bedarf und gezielte Informationen zu möglichen Behandlungen und Empfehlungen auch aus bisherigen
Dazu nutzen Sie am besten unseren speziellen Prüfbogen .
Hier können Sie Ihre Daten eintragen, auf Ihre Zahnarztpraxis zugehen und die zahnmedizinischen Antworten und Befunde eintragen lassen und uns übersenden. Wir kommen dann umgehend auf Sie zu.
Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter Telefon 0711 / 46 99 99 – 0
VVS ist als Versicherungsmakler auf die Beratung im Bereich Zahnzusatz-versicherung spezialisiert. VPS ist die Prüfstelle, vorgeschaltet zu VVS.
Diese prüft, ob eine finanzielle Begleitung für die Patienten aus deren Sicht sinnvoll und empfehlenswert ist.
VVS und VPS stellt keine eigenen Versicherungsprodukte zur Verfügung, sondern vermittelt Versicherungstarife an die Kunden. VVS und VPS berät, vermittelt und begleitet die Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit und nimmt dabei die Interessen der Kunden wahr.
Bei der Empfehlung der Tarife, wird von Seiten VVS und VPS auf die jeweiligen Vor- und Nachteile hingewiesen. Die Leistungen werden transparent dargestellt und im Sinne der Kunden, ein bedarfsgerechter und tragfähiger Versicherungsschutz empfohlen.
Der Beitrag für die von VVS und VPS vermittelten Versicherungstarife sind für die Kunden identisch mit den Beiträgen die sie auch bei den Versicherern direkt erhalten. Der Vorteil der Kunden ist jedoch die vorgeschaltete neutrale Beratung und auch Begleitung im Sinne der Kundeninteressen.
Zudem wird gerade bei der Vermittlung von Zahnersatzversicherungen durch den Einsatz unseres speziellen Prüfbögens, der vor Antragsstellung den mögliche Leistungsfall simuliert, dafür gesorgt, dass die Kunden sicher und tragfähig versichert sind und durch eine richtige Antragsstellung der Versicherungsschutz gewährleistet ist.