Bonusheft

Suchen Sie als Kassenpatient regelmäßig jedes Jahr Ihre Zahnarztpraxis auf, sparen Sie mit einem Bonusheft Geld. Ist das Nachweisheft lückenlos geführt, gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse einen Bonus.

Nach 5 Jahren gibt es eine Erhöhung des Festzuschusses für Behandlungen auf 70 Prozent. Bei einem Bonusheft, das seit 10 Jahren lückenlos geführt wird, erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 Prozent.

Selbst, wenn Sie das Bonusheft als solches nicht führen, rechnet Ihre Zahnarztpraxis über Ihre Versichertenkarte mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse Leistungen ab. Über diese Abrechnung erfolgt automatisch der Nachweis Ihrer Besuche in der Zahnarztpraxis – auch auf diese Weise sichern Sie sich die prozentual höheren Festzuschüsse.

Bei einigen privaten Zahnzusatzversicherungen erhöht sich die Leistung durch die lückenlose Führung des Bonusheftes. Beachten Sie, ob dies bei Ihrer gewählten Zahnzusatzversicherung auch der Fall ist.