Tarif Spezial 24
Kosten für Zahnersatz senken leicht gemacht!
Unsere spezielle Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine kosteneffiziente Möglichkeit,
den Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen zu realisieren.
Nutzen Sie diese einmalige Chance und sichern Sie sich
umfassenden Schutz und finanzielle Entlastung.
Gleichzeitig verteilen Sie den finanziellen Aufwand auf 2 bis 4 Kalenderjahre und sparen dabei bares Geld.
100% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
100% Zahnprophylaxe
Keine Wartezeiten
Sofortige Leistung
Einfache und schnelle Antragsstellung
Tarifübersicht
Tarif
Spezial 24
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100%
Weitere Prophylaxeleistungen
wie z. B. Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen
100%
Versicherungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Zum Monatsersten
Leistungsbeginn
WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!
Ab Beginn der Versicherung
jedoch nicht vor Antragsstellung
Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
Vor Antragstellung angeratene PZR versichert
Vor Antragstellung angeratener Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen versichert
Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen versichert
Zahnersatz
(z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Veneers)
Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert
Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen
Bis Faktor 3,5 GOZ
Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen
Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen
Bleaching beim Zahnarzt
100%
maximal 200 Euro in zwei Kalenderjahren
Ammp8 Test
Dentcoat Behandlung
Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn
1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
3.000 EUR im 1. und 2. Kalenderjahr
6.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr
ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Kalenderjahre
Wichtige Hinweise zum Tarif Spezial 24
Wir empfehlen diesen Tarif für Kunden die mittel- bis langfristig Zahnlücken schließen wollen
und in den letzten 24 Monaten keine konkrete Anratung seitens der Zahnarztpraxis erhalten haben.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser von uns hier angebotene Tarif den Lückenschluss (Implantat oder Brücke meistens bevorzugt) vollständig übernimmt im Rahmen der Jahresobergrenzen.
Sonstige vor Antragsstellung angeratene Behandlungen, ausser der professionellen Zahnreinigung (PZR), sind nicht versichert.
Wir empfehlen diesen Tarif für folgende Patientengruppen:
- Mutpatienten die in den letzten 24 Monaten keine Zahnarztpraxis aufgesucht haben und maximal 3 fehlende Zähne haben
- Patienten die bis zu 3 fehlende Zähne haben und diese ersetzen wollen
- Patienten die aktuell und in den letzten 24 Monaten keine Zahnbehehandlung und Zahnersatzmassnahmen angeraten bekommen haben
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Versicherungskammer Bayern angeboten
Die Leistungen im Überblick
Ersatz von bis zu 3 fehlenden Zähnen mitversichert
100% Zahnersatz
100% Professionelle Zahnreinigung
Hochwertige Kompositfüllungen
Parodontitisbehandlungen
Schienenbehandlungen
Zahnbleaching bis 200 EUR
pro 2 Kalenderjahre
Kieferorthopädie bis Alter 18
Gesundheitsfragen
Sofortiger Versicherungsschutz
Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten
Grundsätzliche Voraussetzungen und Hinweise vor Antragsstellung
- Es fehlen maximal drei Zähne die nicht ersetzt sind.
- Sie sind Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder der freien Heilfürsorge.
Beitragstabelle Tarif Spezial 24
Altersgruppe | 0 Zähne fehlen | 1 Zahn fehlt | 2 Zähne fehlen | 3 Zähne fehlen |
---|---|---|---|---|
0 - 19 Jahre | 20,73 € | 31,63 € | 42,53 € | 53,43 € |
20 - 29 Jahre | 21,55 € | 32,45 € | 43,35 € | 54,25 € |
30 - 39 Jahre | 30,05 € | 40,95 € | 51,85 € | 62,75 € |
40 - 49 Jahre | 45,69 € | 56,59 € | 67,49 € | 78,39 € |
50 - 59 Jahre | 59,31 € | 70,21 € | 81,11 € | 92,01 € |
60+ Jahre | 84,14 € | 95,04 € | 105,94 € | 116,84 € |
Zuschlag pro fehlendem Zahn = 10,90 EUR
Wichtiger Hinweis
Dieser Tarif kann nur abgeschlossen werden, wenn in den letzten 24 Monaten keine Maßnahmen für die Zahnbehandlung angeraten waren.
Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % erstattet.
Unter Berücksichtigung der während der Vertragslaufzeit entrichteten Beitragssumme für den Tarif Spezial 24, senken Sie damit Ihren finanziellen Eigenanteil erheblich!
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Fragen und Antworten zum Tarif Spezial 24
Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie im Lückenschluss-Tarif sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet.
- Im ersten Kalenderjahr stehen zur Verfügung maximal 1000 Euro
- In den ersten beiden Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 3.000 Euro
- In den ersten drei Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 6.000 Euro
- Ab dem vierten Kalenderjahr keine Begrenzung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr. Diese verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn Sie den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen.
Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. des Folgejahres. Als 1. Versicherungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12.
Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:
- Professionelle Zahnreinigung
- Erstellung Mundhygiene-Status
- Kontrolle des Übungserfolges
- Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ Kariesbehandlung
- Zahnsteinentfernung
Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), werden zu 100 % erstattet.
Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.
Nein! Der Ersatz der Zähne darf nicht angeraten sein bei Vertragabschluss.
Bei angeratenem Ersatz können Sie unseren Tarif Lückenschluss wählen.
Der Beitrag erhöht sich beim Erreichen der nächsten Altersgruppe entprechend der Beitragstabelle.
Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Paradontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht. Zahnprophylaxe ist versichert.
Das GKV-Bonusheft ist nicht erforderlich, es gibt keine Leistungskürzung wegen fehlender Prophylaxe und ab 4. Kalenderjahr hat der Tarif keine Erstattungsobergrenze.