Tarif Spezial 24

Kosten für Zahnersatz senken leicht gemacht!

Unsere spezielle Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine kosteneffiziente Möglichkeit,
den Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen zu realisieren.

Nutzen Sie diese einmalige Chance und sichern Sie sich
umfassenden Schutz und finanzielle Entlastung.

Gleichzeitig verteilen Sie den finanziellen Aufwand auf 2 bis 4 Kalenderjahre und sparen dabei bares Geld.

100% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen

100% Zahnprophylaxe

Keine Wartezeiten
Sofortige Leistung

Einfache und schnelle Antragsstellung

Mehr Details zum Tarif

Tarifübersicht

Tarif
Spezial 24

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

100%

Weitere Prophylaxeleistungen 

wie z. B. Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen

100%

Versicherungsbeginn

WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!

Zum Monatsersten

Leistungsbeginn

WICHTIG:
Vertrag muss VOR der ersten Behandlung abgeschlossen sein!

Ab Beginn der Versicherung
jedoch nicht vor Antragsstellung

Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten

Vor Antragstellung angeratene PZR versichert

Vor Antragstellung angeratener Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen versichert

Vor Antragstellung angeratene weitere Leistungen versichert

Zahnersatz

(z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Veneers)

Keramikinlays und Keramikonlays mitversichert

Erstattung GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) für Zahnbehandlungen

Bis Faktor 3,5 GOZ

Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Aufbiss- und Knirscherschienen

Medizinisch notwendige Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose im Zusammenhang mit den versicherten Leistungen

Bleaching beim Zahnarzt

100%
maximal 200 Euro in zwei Kalenderjahren

Ammp8 Test

Dentcoat Behandlung

Jahresobergrenzen ab Versicherungsbeginn

1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
3.000 EUR im 1. und 2. Kalenderjahr
6.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr
ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt.

Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Kalenderjahre

Wichtige Hinweise zum Tarif Spezial 24

Wir empfehlen diesen Tarif für Kunden die mittel- bis langfristig Zahnlücken schließen wollen
und in den letzten 24 Monaten keine konkrete Anratung seitens der Zahnarztpraxis erhalten haben.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser von uns hier angebotene Tarif den Lückenschluss (Implantat oder Brücke meistens bevorzugt) vollständig übernimmt im Rahmen der Jahresobergrenzen.

Sonstige vor Antragsstellung angeratene Behandlungen, ausser der professionellen Zahnreinigung (PZR), sind nicht versichert.

Wir empfehlen diesen Tarif für folgende Patientengruppen:

  • Mutpatienten die in den letzten 24 Monaten keine Zahnarztpraxis aufgesucht haben und maximal 3 fehlende Zähne haben
  • Patienten die bis zu 3 fehlende Zähne haben und diese ersetzen wollen
  • Patienten die aktuell und in den letzten 24 Monaten keine Zahnbehehandlung und Zahnersatzmassnahmen angeraten bekommen haben
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner Versicherungskammer Bayern angeboten

Die Leistungen im Überblick

Ersatz von bis zu 3 fehlenden Zähnen mitversichert

100% Zahnersatz

100% Professionelle Zahnreinigung

Hochwertige Kompositfüllungen

Wurzelbehandlungen

Parodontitisbehandlungen

Schienenbehandlungen

Zahnbleaching bis 200 EUR
pro 2 Kalenderjahre

Kieferorthopädie bis Alter 18

Gesundheitsfragen

Sofortiger Versicherungsschutz

Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten

Grundsätzliche Voraussetzungen und Hinweise vor Antragsstellung

Beitragstabelle Tarif Spezial 24

Altersgruppe 0 Zähne fehlen 1 Zahn fehlt 2 Zähne fehlen 3 Zähne fehlen
0 - 19 Jahre 20,73 € 31,63 € 42,53 € 53,43 €
20 - 29 Jahre 21,55 € 32,45 € 43,35 € 54,25 €
30 - 39 Jahre 30,05 € 40,95 € 51,85 € 62,75 €
40 - 49 Jahre 45,69 € 56,59 € 67,49 € 78,39 €
50 - 59 Jahre 59,31 € 70,21 € 81,11 € 92,01 €
60+ Jahre 84,14 € 95,04 € 105,94 € 116,84 €

Zuschlag pro fehlendem Zahn = 10,90 EUR

Wichtiger Hinweis

Dieser Tarif kann nur abgeschlossen werden, wenn in den letzten 24 Monaten keine Maßnahmen für die Zahnbehandlung angeraten waren.

Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % erstattet.
Unter Berücksichtigung der während der Vertragslaufzeit entrichteten Beitragssumme für den Tarif Spezial 24, senken Sie damit Ihren finanziellen Eigenanteil erheblich!

Fragen und Antworten zum Tarif Spezial 24

Gibt es ein Begrenzung für die Erstattung?

Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie im Lückenschluss-Tarif sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet.

  • Im ersten Kalenderjahr stehen zur Verfügung maximal 1000 Euro
  • In den ersten beiden Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 3.000 Euro
  • In den ersten drei Kalenderjahren stehen zur Verfügung maximal 6.000 Euro
  • Ab dem vierten Kalenderjahr keine Begrenzung
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr. Diese verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn Sie den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen.

Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. des Folgejahres. Als 1. Versicherungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12.

Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie wird sie erstattet?

Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Erstellung Mundhygiene-Status
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ Kariesbehandlung
  • Zahnsteinentfernung

Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), werden zu 100 % erstattet.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?

Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Ist der bereits angeratene Ersatz der fehlenden Zähne mitversichert?

Nein! Der Ersatz der Zähne darf nicht angeraten sein bei Vertragabschluss.

Bei angeratenem Ersatz können Sie unseren Tarif Lückenschluss wählen.

Verändert sich der Beitrag während der Vertragslaufzeit?

Der Beitrag erhöht sich beim Erreichen der nächsten Altersgruppe entprechend der Beitragstabelle.

Welche Leistungen werden nicht übernommen?

Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Paradontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht. Zahnprophylaxe ist versichert.

Gibt es Besonderheiten bei diesem Tarif?

 

Das GKV-Bonusheft ist nicht erforderlich, es gibt keine Leistungskürzung wegen fehlender Prophylaxe und ab 4. Kalenderjahr hat der Tarif keine Erstattungsobergrenze.