Tarif 3
Unser Geheimtipp – auch bei bestehender Parodontitis
90% Kostenübernahme für alle versicherten Bereiche
Warum Geheimtipp?
Weil dieser Tarif Patienten mit Parodontitisdiagnose versichert und in den Antragsfragen nur den aktuellen Befund und den der letzten 24 Monate abfragt. Alle zuvor im Raum stehenden angeratenen Maßnahmen und der Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen können damit wieder abgesichert werden. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal.
Bis zum Alter 59 zeichnet sich der Tarif durch ein geniales Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Die Leistungen für die Zahnreinigungen belasten das Budget für die sonstigen Zahnbehandlungen nicht, sondern werden zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Schon ab dem vierten Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen.
Eine großartige Absicherungsmöglichkeit für eine spezielle Befundsituation, wenn die Antragsfragen entsprechend beantwortet werden können.
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Alter
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Beitrag*
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|---|---|
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0 - 19 Jahre
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17,16 €
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20 - 29 Jahre
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16,94 €
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30 - 39 Jahre
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22,77 €
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40 - 49 Jahre
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34,46 €
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50 - 59 Jahre
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45,89 €
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ab 60 Jahre
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66,91 €
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*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 9,00 € pro fehlenden Zahn hinzu.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Die Plus Option für mehr Leistung
Für die maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung
Tarif 3 - Plus
Die Option für 100% Leistungserstattung
Wenn Sie eine 100 % Absicherung wünschen
Der Tarif 3 Plus beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Tarif 3, begleitet mit einer Erstattung von 100 % bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), dem Faktor 3,5.
Je nach Alter und Bedarf eine Frage der Kalkulation, ob sich Tarif 3 oder Tarif 3 Plus besser rechnet.
Beitragsvergleich Plus Option
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Alter
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Beitrag
Tarif 3* |
Beitrag
Tarif 3 Plus* |
|---|---|---|
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0 - 19 Jahre
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17,16 €
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20,73 €
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20 - 29 Jahre
|
16,94 €
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21,55 €
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30 - 39 Jahre
|
22,77 €
|
30,05 €
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40 - 49 Jahre
|
34,46 €
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45,69 €
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50 - 59 Jahre
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45,89 €
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59,31 €
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ab 60 Jahre
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66,91 €
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84,14 €
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*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 10,90 € pro fehlenden Zahn hinzu.
Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Leistungsbeispiele
Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.
Hier sehen Sie anhand von Beispielrechnungen eine Übersicht der Vorteile der unterschiedlichen Tarifvarianten.
Professionelle
Zahnreinigung
Gesamtkosten:
150 €
GKV Zuschuss:
0 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 15 € | 0 € |
Dreiflächige
Kompositfüllung
Gesamtkosten:
138,19 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 13,82 € | 0€ |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung
Gesamtkosten:
450,59 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 45,06 € | 0 € |
Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen
Gesamtkosten:
722,23 €
GKV Zuschuss:
172,20 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 72,22 € | 0 € |
Dreiflächiges
Keramikinlay
Gesamtkosten:
1000 €
GKV Zuschuss:
55,65 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 95 € | 0 € |
Keramikkrone
(Verblendbereich)
Gesamtkosten:
1300 €
GKV Zuschuss:
399,98 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 130 € | 0 € |
Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn
Gesamtkosten:
2800 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 280 € | 0 € |
Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone
Gesamtkosten:
4500 €
GKV Zuschuss:
989,19 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €
| Verbleibender Eigenanteil | |
|---|---|
| Tarif 3 | Tarif 3 Plus |
| 450 € | 0 € |
Hinweis zu Beispielrechnungen
Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt. Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.
Die Leistungen im Überblick
Professionelle Zahnreinigungen
90% ohne Anzahlbegrenzung
Hochwertige Kompositfüllungen
90%
Wurzelbehandlungen
90%
Parodontitisbehandlungen
90%
Schienenbehandlungen
90%
Bleaching
90% bis insgesamt 180€ in 2 Kalenderjahren
Kieferorthopädie ab Alter 20
90% Unfall- und Krankheitsbedingt
Zahnersatzleistungen
bis 90%
Plus Option möglich
Leistungen bis 100%
Gesundheitsfragen
3 einfache Fragen
Keine Wartezeiten
Sofortiger Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn
zum nächsten Monatsersten
Wichtige Details zum Tarif 3
Der Tarif beinhaltet Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen, Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.
Die wichtigsten Leistungen in der Kurzübersicht
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Behandlung
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Leistung
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|---|---|
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PZR und Prophylaxe
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Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
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Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
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Knirscherschienen / Aufbissschienen
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Wurzelbehandlungen
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Parodontititsbehandlungen
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Kieferorthopädie bei Unfall*
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Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
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Zahn-Bleaching*
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Zahnersatzleistungen
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Erstattung für Implantate
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Knochenaufbau
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Keramikverblendschalen/Veneers
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Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ |
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*Kieferorthopädie bei Unfall
Ab Alter 20 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 5.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
*Zahn-Bleaching
Maximal 90% bis insgesamt 180 Euro in 2 Kalenderjahren
Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:
Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Kalenderjahr.
Leistungsstaffel für Tarif 3
Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen
- Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
- Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.
Die Leistungsstaffel in der Kurzübersicht
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Zeitraum
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Bereich Prophylaxe
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Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz
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|---|---|---|
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Im ersten Kalenderjahr
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90% Leistung
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90% bis 1000 €
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Im ersten und zweiten Kalenderjahr
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90% Leistung
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90% bis 3000 €
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In den ersten drei Kalenderjahren
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90% Leistung
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90% bis 6000 €
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Ab dem 4.Kalenderjahr
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90% Leistung
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90% unbegrenzt
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Wenn Sie eine 100 % Absicherung wünschen dann wählen Sie die Plus Variante
Der Tarif 3 Plus beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Tarif 3, begleitet mit einer Erstattung von 100 % bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), dem Faktor 3,5.
Je nach Alter und Bedarf eine Frage der Kalkulation, ob sich Tarif 3 oder Tarif 3 Plus besser rechnet.
Der PZR Rechnungsablauf im Überblick
Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss
VOR Inanspruchnahme berücksichtigt werden.
Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.
Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.
Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.
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1
Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen
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2
Erstattungsmitteilung abwarten
-
3
Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der Versicherungskammer Bayern einreichen
-
4
Erstattung erhalten
Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.
Erstattungsbeispiele
Zwei einfache Rechenbeispiele zur Veranschaulichung
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Beispiel „Zahnreinigung"
(90% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
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150 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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50 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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100 €
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Erstattung durch den Tarif 3
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90 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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10 €
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Beispiel „Füllung"
(90% Erstattung) |
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|---|---|
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Rechnungsbetrag für die Füllungen:
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350 €
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Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
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120 €
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Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
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230 €
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Erstattung durch den Tarif 3
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207 €
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Zu zahlender Eigenanteil:
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23 €
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Unser Fazit:
Der Tarif ist eine großartige Lösung für alle, die einen preisgünstigen Rundumschutz mit einem umfassenden Paket für Zahnreinigungen wünschen. Beantragbar für Patienten, die aktuell und in den letzten 24 Monaten außer der Zahnreinigung, Prophylaxe und Parodontitisbehandlungen keine Maßnahmen angeraten haben
Obwohl Gesundheitsfragen gestellt werden, kann mit Ausschluss der Kostenübernahme von Parodontitis versichert werden.
Einzigartig: Diagnosen, angeratene Behandlungen, vorliegende Heil- und Kostenpläne, die vor diesen 24 Monaten relevant waren und aktuell nicht mehr im Raum stehen, spielen keine Rolle. Damit werden viele Patienten wieder für zukünftige Leistungen versicherbar.
Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 3
Der Versicherungsbeginn kann bis zum 14. eines Monats rückwirkend zum gleichen Monat oder ab dem 15. eines Monats zum nächsten Monatsersten beantragt werden.
Hinweis:
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Sofort nach Versicherungsbeginn und dem Erhalt des Versicherungsscheines kann die versicherte Leistung in Anspruch genommen werden, z.B. für Zahnreinigung und für nach Versicherungsbeginn erstmalig angeratene sonstige Zahnbehandlungen.
Es handelt sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 19 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert. Bemerkenswert ist die Absicherung von Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen.
Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz bis zu 90 %, im Tarif 3 Plus zu 100% erstattet bekommen wollen.
Bemerkenswert ist es, dass ab Beginn des dritten Kalenderjahres bereits bis zu 6.000 EUR zur Verfügung stehen.
Nein. Die Anzahl der Zahnreinigungen sollte zahnmedizinisch nachvollziehbar sein. Ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr sind die Regel.
Patienten mit Zahnfleischproblemen erhalten erfahrungsgemäß drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Der finanzielle Aufwand dafür wird übernommen.
Die Rechnungsabwicklung der ersten Einreichung der professionellen Zahnreinigung pro Jahr haben wir im ober Abschnitt auf dieser Seite beschrieben.
Ja. Dies ist eine Besonderheit.
Es gibt nur wenige Zahntarife bei denen dies möglich ist. Gerade bei Bestehen dieser Diagnosen, die in der Regel häufigere Zahnreinigungen erfordern, bietet der Tarif einen hohen finanziellen Vorteil.
Im Tarif 3 mit 90 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV
Im Tarif 3 Plus mit 100 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV
- Zahnbehandlung
- Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
- Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen
- Zahnaufhellung (Bleaching)
im Tarif 3 zu 90 % bis insgesamt 180 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
im Tarif 3 Plus zu 100 % bis insgesamt 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Details zur genauen Ausführung entnehmen Sie bitte den Tarifunterlagen des Versicherers. Diese können Sie hier als PDF-Datei einsehen.
Ja.
Der Tarif 3 sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 90 % der Gesamtkosten ab.
Es bleiben in diesem Tarif also mindestens 10 % der Gesamtkosten bei Ihnen.
Der Tarif 3 Plus sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 100 % der Gesamtkosten ab.
Unter Zahnersatz sind z.B. folgende Maßnahmen zu verstehen:
- Inlays und Onlays
- Teilkronen, Kronen, Implantate Brücken mit Verblendungen z. B. aus Kunststoff oder Keramik an jeder Zahnstelle
- prothetische Leistungen
- Veneers
- CEREC Behandlungen
Es stehen wahlweise 90% oder 100 % Leistung inkl. Vorleistung der (GKV) zur Wahl. Der Beitrag verändert sich entsprechend der gewählten prozentualen Leistung.
Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.
In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:
1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 3.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 6.000 EUR
Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.
Eine Besonderheit: Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit in Bezug auf die Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.
Ja.
Die Limitierung bezüglich des Faktors der Gebührenordnung.
Eingereichte Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, dem Faktor 3,5, übernommen. Den Anteil der Rechnungen der über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, muss von Ihnen übernommen werden.
Eine detailliertere Beschreibung der Gebührenordnung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Nein.
Eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann dann monatlich gekündigt werden.
Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zu einem 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.
Es muss nur der aktuelle Zeitpunkt und der Zeitraum der letzten 24 Monate zum Zeitpunkt der Antragsstellung berücksichtigt werden. Angeratene Behandlungen vor diesem Zeitraum, die aktuell und in den letzten 24 Monaten nicht mehr laut Patientenakte besprochen wurden, müssen nicht mehr angegeben werden.
Auch wenn Sie die letzten 24 Monate keine Zahnarztpraxis mehr besucht haben, reicht es aus, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dann gilt es vor allen Dingen die Frage nach den fehlenden Zähnen und der Parodontitis richtig zu beantworten.
Für die Antragsstellung des Tarifes müssen ab Alter 20 drei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Lesen Sie diese bitte genau durch und halten bei Unsicherheit nochmals mit Ihrer Zahnarztpraxis oder mit uns Rücksprache.
Eine Antragsstellung ist nur möglich, wenn:
a.
Nicht mehr als drei Zähne fehlen (Pro fehlendem Zahn wird ein Mehrbeitrag erhoben.)
b.
KEINE Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten ist, auch nicht das Entfernen von z.B. Weisheitszähnen, auch nicht das Einbringen einer kleinen Füllung.
Zudem darf nicht die Diagnose Kreidezähne / MIH vorliegen.
Angeraten sein darf ausschließlich die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung, professionelle Zahnreinigungen oder Parodontitisbehandlungen.
c.
Die Frage nach der Diagnose Parodontitis muss beantwortet werden. Wenn eine solche Diagnose vorliegt, muss die Frage mit „ja“ beantwortet werden. Leistungen für die reine Parodontitisbehandlung sind dann nicht versichert. Folgen einer vorliegenden Parodontitis, z.B. der mögliche Verlust und anschließende Ersatz von Zähnen ist mitversichert.
Lassen Sie sich hier bitte nicht vom Abfragezeitraum der 24 Monate beirren. Wenn z.B. vor drei Jahren eine Parodontitisbehandlung durchgeführt wurde, aktuell keine mehr angeraten ist, die Zahnfleischtaschen jedoch immer noch tief sind (PSI Code von mehr als 2), liegt eine Parodontitisdiagnose vor. Bei Unsicherheit halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder gehen Sie auf Nummer sicher und beantworten die Frage mit „ja“.
Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.
Bei Tarif 3 wird dafür PRO Zahn, PRO Monat ein Mehrbeitrag in Höhe von 9,00 EUR erhoben.
Bei Tarif 3-Plus wird dafür PRO Zahn, PRO Monat ein Mehrbeitrag in Höhe von 10,90 EUR erhoben.
Der Ersatz der fehlenden Zähne ist dann versichert, und auch nur dann ist die Antragsstellung möglich, wenn ein mögliches Anraten zum Ersatz der Zähne bei Antragstellung länger als 24 Monate in der Vergangenheit liegt.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.
Der schnellste Weg zur Erstattung ist die Nutzung der App des Versicherers.
Alternativ können Rechnungen per Mail, über das Kontaktformular des Versicherers, oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechnungen für Sie erstellt. Dort erklären wir den Ablauf nochmal genau.