Tarif 3

Unser Geheimtipp – auch bei bestehender Parodontitis

90% Kostenübernahme für alle versicherten Bereiche

Warum Geheimtipp?

Weil dieser Tarif Patienten mit Parodontitisdiagnose versichert und in den Antragsfragen nur den aktuellen Befund und den der letzten 24 Monate abfragt. Alle zuvor im Raum stehenden angeratenen Maßnahmen und der Ersatz von bis zu drei fehlenden Zähnen können damit wieder abgesichert werden. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal.

Bis zum Alter 59 zeichnet sich der Tarif durch ein geniales Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Die Leistungen für die Zahnreinigungen belasten das Budget für die sonstigen Zahnbehandlungen nicht, sondern werden zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Schon ab dem vierten Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen.

Eine großartige Absicherungsmöglichkeit für eine spezielle Befundsituation, wenn die Antragsfragen entsprechend beantwortet werden können.

Alter
Beitrag*
0 - 19 Jahre
17,16 €
20 - 29 Jahre
16,94 €
30 - 39 Jahre
22,77 €
40 - 49 Jahre
34,46 €
50 - 59 Jahre
45,89 €
ab 60 Jahre
66,91 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 9,00 € pro fehlenden Zahn hinzu.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten

Die Plus Option für mehr Leistung

Für die maximale Absicherung der Bereiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung

Tarif 3 - Plus

Die Option für 100% Leistungserstattung

Wenn Sie eine 100 % Absicherung wünschen

Der Tarif 3 Plus beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Tarif 3, begleitet mit einer Erstattung von 100 % bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), dem Faktor 3,5.

Je nach Alter und Bedarf eine Frage der Kalkulation, ob sich Tarif 3 oder Tarif 3 Plus besser rechnet.

Beitragsvergleich Plus Option

Alter
Beitrag
Tarif 3*
Beitrag
Tarif 3 Plus*
0 - 19 Jahre
17,16 €
20,73 €
20 - 29 Jahre
16,94 €
21,55 €
30 - 39 Jahre
22,77 €
30,05 €
40 - 49 Jahre
34,46 €
45,69 €
50 - 59 Jahre
45,89 €
59,31 €
ab 60 Jahre
66,91 €
84,14 €

*Der monatliche Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Alter.
Bei fehlenden Zähnen kommt ein Mehrbeitrag von mtl. 10,90 € pro fehlenden Zahn hinzu.

Für bestehende Verträge kommt es beim Erreichen der jeweiligen Altersgruppe zu einer entsprechenden Anpassung des Grundbeitrages laut Tabelle.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten

Leistungsbeispiele

Die angebotenen Tarifvarianten bieten unterschiedliche Absicherungen in Bezug auf die Höhe der prozentualen Leistung.

Beispielrechnungen ansehen

Hier sehen Sie anhand von Beispielrechnungen eine Übersicht der Vorteile der unterschiedlichen Tarifvarianten. 

Professionelle
Zahnreinigung

Gesamtkosten:
150 €

GKV Zuschuss:
0 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
150 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
15 €0 €

Dreiflächige
Kompositfüllung

Gesamtkosten:
138,19 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
82,54 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
13,82 €0€

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 1 Sitzung

Gesamtkosten:
450,59 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
278,39 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
45,06 €0 €

Wurzelbehandlung
drei Wurzeln – 2 Sitzungen

Gesamtkosten:
722,23 €

GKV Zuschuss:
172,20 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
550,03 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
72,22 €0 €

Dreiflächiges
Keramikinlay

Gesamtkosten:
1000 €

GKV Zuschuss:
55,65 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
944,35 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
95 €0 €

Keramikkrone
(Verblendbereich)

Gesamtkosten:
1300 €

GKV Zuschuss:
399,98 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
900,62 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
130 €0 €

Keramikbrücke Front
1 fehlender Zahn

Gesamtkosten:
2800 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
1876,75 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
280 €0 €

Einzelimplantat Frontzahn
mit Keramikkrone

Gesamtkosten:
4500 €

GKV Zuschuss:
989,19 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung:
3709,47 €

Verbleibender Eigenanteil
Tarif 3Tarif 3 Plus
450 €0 €

Hinweis zu Beispielrechnungen

Wir haben aufgrund unserer Erfahrung Kostenbeispiele für Behandlungen aufgeführt. Die realen Kosten können je nach Einzelfall variieren.

Die Leistungen im Überblick

Professionelle Zahnreinigungen

90% ohne Anzahlbegrenzung 

Hochwertige Kompositfüllungen

90%

Wurzelbehandlungen

90%

Parodontitisbehandlungen

90%

Schienenbehandlungen

90%

Bleaching

90% bis insgesamt 180€ in 2 Kalenderjahren

Kieferorthopädie ab Alter 20

90% Unfall- und Krankheitsbedingt

Zahnersatzleistungen

bis 90%

Plus Option möglich

Leistungen bis 100%

Gesundheitsfragen

3 einfache Fragen

Keine Wartezeiten

Sofortiger Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn

zum nächsten Monatsersten

Wichtige Details zum Tarif 3

Der Tarif beinhaltet Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (PZR), Zahnbehandlungen, Zahnersatz und unfallbedingte Kieferorthopädie.

Die wichtigsten Leistungen in der Kurzübersicht

Behandlung
Leistung
PZR und Prophylaxe
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Knirscherschienen / Aufbissschienen
Wurzelbehandlungen
Parodontititsbehandlungen
Kieferorthopädie bei Unfall*
Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen
Zahn-Bleaching*
Zahnersatzleistungen
Erstattung für Implantate
Knochenaufbau
Keramikverblendschalen/Veneers
Erstattung über den 3,5-fachen
Höchstsatz der GOZ

*Kieferorthopädie bei Unfall

Ab Alter 20 werden kieferorthopädische Leistungen nur bei unfallbedingten Schäden übernommen. Die Leistungen sind auf insgesamt 5.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

*Zahn-Bleaching

Maximal 90% bis insgesamt 180 Euro in 2 Kalenderjahren

Details für die PZR und Prophylaxe Leistungen:

Für die PZR und Prophylaxe erstattet der Tarif 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen pro Kalenderjahr.

Leistungsstaffel für Tarif 3

Aufbauzeit und Hinweise zu nominalen Obergrenzen

  • Bei diesem Tarif entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
  • Ab Beginn des vierten Kalenderjahres entfallen die nominalen Obergrenzen.
  • Für unfallbedingte Leistungen entfallen die nominalen Obergrenzen.

Die Leistungsstaffel in der Kurzübersicht

Zeitraum
Bereich Prophylaxe
Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz
Im ersten Kalenderjahr
90% Leistung
90% bis 1000 €
Im ersten und zweiten Kalenderjahr
90% Leistung
90% bis 3000 €
In den ersten drei Kalenderjahren
90% Leistung
90% bis 6000 €
Ab dem 4.Kalenderjahr
90% Leistung
90% unbegrenzt

Wenn Sie eine 100 % Absicherung wünschen dann wählen Sie die Plus Variante

Der Tarif 3 Plus beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Tarif 3, begleitet mit einer Erstattung von 100 % bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), dem Faktor 3,5.

Je nach Alter und Bedarf eine Frage der Kalkulation, ob sich Tarif 3 oder Tarif 3 Plus besser rechnet.

Der PZR Rechnungsablauf im Überblick

Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung muss
VOR Inanspruchnahme berücksichtigt werden.

Dies betrifft die erste Rechnung für die PZR die Sie im jeweiligen Kalenderjahr einreichen. Nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die 2 x pro Jahr für die PZR erstatten, müssen Sie diesen Vorgang auch 2 x im Kalenderjahr ausführen. Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen dazu eine Erstattungsmitteilung.

Es gibt dann zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 (keine GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass keine Erstattung erfolgt. Senden Sie diese Information zusammen mit Ihrer Zahnreinigungsrechnung zum Versicherer. Sie erhalten dann 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der Tarifleistungen auf Ihr Konto überwiesen.

Möglichkeit 2 (GKV-Erstattung):
Sie erhalten die Information, dass Sie eine Erstattung überwiesen bekommen, z.B. 40 EUR für die PZR. Diese 40 EUR werden dann vom Gesamterstattungsbetrag für die PZR abgezogen. Die Differenz zur vollen Rechnungshöhe wird von Ihrem Tarif zu 100 % im Rahmen der tariflichen Leistungen übernommen.

Sie erhalten somit in jedem Fall eine 100 % Erstattung im Rahmen der tariflichen Leistungen. Die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist also immer zuerst nachzuweisen und wird dann entsprechend berücksichtigt.

  • 1

    Rechnung für die Zahnreinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen

  • 2

    Erstattungsmitteilung abwarten

  • 3

    Originalrechnung und Erstattungsmitteilung bei der Versicherungskammer Bayern einreichen

  • 4

    Erstattung erhalten

Diese Regelung stellt für Sie auf der einen Seite ein Aufwand dar, auf der anderen Seite ist es ein wirksames Instrument zur Beitragsstabilisierung Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Unabhängig davon ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für die professionelle Zahnreinigung übernimmt oder nicht, muss diese zuerst dort eingereicht werden. Bei den sonstigen versicherten Leistungen (nicht PZR), rechnet in der Regel die Zahnarztpraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auf der Rechnung ist dann die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen.

Erstattungsbeispiele

Zwei einfache Rechenbeispiele zur Veranschaulichung

Beispiel „Zahnreinigung"
(90% Erstattung)
Bleaching
Rechnungsbetrag für eine Zahnreinigung:
150 €
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
50 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
100 €
Erstattung durch den Tarif 3
90 €
Zu zahlender Eigenanteil:
10 €
Beispiel „Füllung"
(90% Erstattung)
Rechnungsbetrag für die Füllungen:
350 €
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
120 €
Rechnungsbetrag ohne Zusatzversicherung:
230 €
Erstattung durch den Tarif 3
207 €
Zu zahlender Eigenanteil:
23 €

Unser Fazit:

Der Tarif ist eine großartige Lösung für alle, die einen preisgünstigen Rundumschutz mit einem umfassenden Paket für Zahnreinigungen wünschen. Beantragbar für Patienten, die aktuell und in den letzten 24 Monaten außer der Zahnreinigung, Prophylaxe und Parodontitisbehandlungen keine Maßnahmen angeraten haben

Obwohl Gesundheitsfragen gestellt werden, kann mit Ausschluss der Kostenübernahme von Parodontitis versichert werden.

Einzigartig: Diagnosen, angeratene Behandlungen, vorliegende Heil- und Kostenpläne, die vor diesen 24 Monaten relevant waren und aktuell nicht mehr im Raum stehen, spielen keine Rolle. Damit werden viele Patienten wieder für zukünftige Leistungen versicherbar.

Dieser Tarif wird von unserem Versicherungspartner VKB Versicherungskammer Bayern angeboten

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Tarif 3

1. Wann beginnt der Vertrag und gibt es Wartezeiten?

Der Versicherungsbeginn kann bis zum 14. eines Monats rückwirkend zum gleichen Monat oder ab dem 15. eines Monats zum nächsten Monatsersten beantragt werden.

Hinweis:
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Sofort nach Versicherungsbeginn und dem Erhalt des Versicherungsscheines kann die versicherte Leistung in Anspruch genommen werden, z.B. für Zahnreinigung und für nach Versicherungsbeginn erstmalig angeratene sonstige Zahnbehandlungen.

2. In welchem Bereich liegt der Schwerpunkt der Leistungen?

Es handelt sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für den kompletten Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich. Kieferorthopädie ist ab Alter 19 nur für unfallbedingte Maßnahmen versichert. Bemerkenswert ist die Absicherung von Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen.

3. Für wen lohnt sich der Tarif finanziell?

Grundsätzlich für alle Patienten die den finanziellen Aufwand für die professionelle Zahnreinigung mehr als 1 x pro Jahr selbst tragen und zudem Leistungen für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz bis zu 90 %, im Tarif 3 Plus zu 100% erstattet bekommen wollen.

Bemerkenswert ist es, dass ab Beginn des dritten Kalenderjahres bereits bis zu 6.000 EUR zur Verfügung stehen.

4. Gibt es eine Erstattungsbegrenzung für die professionelle Zahnreinigung?

Nein. Die Anzahl der Zahnreinigungen sollte zahnmedizinisch nachvollziehbar sein. Ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr sind die Regel.

Patienten mit Zahnfleischproblemen erhalten erfahrungsgemäß drei bis vier Zahnreinigungen pro Jahr verordnet. Der finanzielle Aufwand dafür wird übernommen.

Die Rechnungsabwicklung der ersten Einreichung der professionellen Zahnreinigung pro Jahr haben wir im ober Abschnitt auf dieser Seite beschrieben.

5. Kann der Tarif auch beantragt werden, wenn die Diagnose Parodontitis bereits besteht?

Ja. Dies ist eine Besonderheit.

Es gibt nur wenige Zahntarife bei denen dies möglich ist. Gerade bei Bestehen dieser Diagnosen, die in der Regel häufigere Zahnreinigungen erfordern, bietet der Tarif einen hohen finanziellen Vorteil.

6. Welche Leistungen sind enthalten?

Im Tarif 3 mit 90 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV

Im Tarif 3 Plus mit 100 % der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der GKV

  •  Zahnbehandlung
  • Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
  • Zahnreinigungen ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen
  • Zahnaufhellung (Bleaching)
    im Tarif 3 zu 90 % bis insgesamt 180 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
    im Tarif 3 Plus zu 100 % bis insgesamt 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Details zur genauen Ausführung entnehmen Sie bitte den Tarifunterlagen des Versicherers. Diese können Sie hier als PDF-Datei einsehen.

7. Leistet dieser Tarif auch für Zahnersatz wie z.B. Implantate oder Kronen?

Ja.
Der Tarif 3 sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 90 % der Gesamtkosten ab.

Es bleiben in diesem Tarif also mindestens 10 % der Gesamtkosten bei Ihnen.

Der Tarif 3 Plus sichert Zahnersatz inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit bis zu 100 % der Gesamtkosten ab.

Unter Zahnersatz sind z.B. folgende Maßnahmen zu verstehen:

  • Inlays und Onlays
  • Teilkronen, Kronen, Implantate Brücken mit Verblendungen z. B. aus Kunststoff oder Keramik an jeder Zahnstelle
  • prothetische Leistungen
  • Veneers
  • CEREC Behandlungen

Es stehen wahlweise 90% oder 100 % Leistung inkl. Vorleistung der (GKV) zur Wahl. Der Beitrag verändert sich entsprechend der gewählten prozentualen Leistung.

Betrachten Sie dazu die Information zu den Tarifoptionen.

8. Welche nominale Obergrenzen hat der Tarif?

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen insgesamt auf folgende Beträge limitiert:

1. Kalenderjahr 1.000 EUR
1. und 2. Kalenderjahr 3.000 EUR
1. bis 3. Kalenderjahr 6.000 EUR

Ab dem 4. Kalenderjahr entfallen die nominalen Obergrenzen. Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die nominalen Obergrenzen ab Vertragsbeginn.

Eine Besonderheit: Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung und die Prophylaxemaßnahmen sind nicht Bestandteil der Obergrenzen. Diese stehen zusätzlich ohne Begrenzung auf die Anzahl der Zahnreinigungen und ohne nominales Limit in Bezug auf die Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.

9. Gibt es sonstige Limitierungen?

Ja.
Die Limitierung bezüglich des Faktors der Gebührenordnung.

Eingereichte Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, dem Faktor 3,5, übernommen. Den Anteil der Rechnungen der über den Faktor 3,5 abgerechnet wird, muss von Ihnen übernommen werden.

Eine detailliertere Beschreibung der Gebührenordnung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

10. Kann dieser Tarif mit anderen eventuell bereits bestehenden Zahnzusatzversicherungstarifen kombiniert werden?

Nein.
Eine weitere parallele Versicherung würde i.d.R. eine Überversicherung bedeuten und gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.

11. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren und kann dann monatlich gekündigt werden.

Das erste Kalenderjahr ist ein Rumpfjahr. Bei Beginn z.B. zu einem 01.12. kann der Vertrag erstmalig zum 31.12. des Folgejahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht unabhängig davon ab Wirksamwerden der Beitragserhöhung das außerordentliches Kündigungsrecht.

12. Was ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beachten?

Es muss nur der aktuelle Zeitpunkt und der Zeitraum der letzten 24 Monate zum Zeitpunkt der Antragsstellung berücksichtigt werden. Angeratene Behandlungen vor diesem Zeitraum, die aktuell und in den letzten 24 Monaten nicht mehr laut Patientenakte besprochen wurden, müssen nicht mehr angegeben werden.

Auch wenn Sie die letzten 24 Monate keine Zahnarztpraxis mehr besucht haben, reicht es aus, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dann gilt es vor allen Dingen die Frage nach den fehlenden Zähnen und der Parodontitis richtig zu beantworten.

Für die Antragsstellung des Tarifes müssen ab Alter 20 drei Fragen zum Zahnbefund wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Lesen Sie diese bitte genau durch und halten bei Unsicherheit nochmals mit Ihrer Zahnarztpraxis oder mit uns Rücksprache.

Eine Antragsstellung ist nur möglich, wenn:

a.
Nicht mehr als drei Zähne fehlen (Pro fehlendem Zahn wird ein Mehrbeitrag erhoben.)

b.
KEINE Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten ist, auch nicht das Entfernen von z.B. Weisheitszähnen, auch nicht das Einbringen einer kleinen Füllung.

Zudem darf nicht die Diagnose Kreidezähne / MIH vorliegen.
Angeraten sein darf ausschließlich die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung, professionelle Zahnreinigungen oder Parodontitisbehandlungen.

c.
Die Frage nach der Diagnose Parodontitis muss beantwortet werden. Wenn eine solche Diagnose vorliegt, muss die Frage mit „ja“ beantwortet werden. Leistungen für die reine Parodontitisbehandlung sind dann nicht versichert. Folgen einer vorliegenden Parodontitis, z.B. der mögliche Verlust und anschließende Ersatz von Zähnen ist mitversichert.

Lassen Sie sich hier bitte nicht vom Abfragezeitraum der 24 Monate beirren. Wenn z.B. vor drei Jahren eine Parodontitisbehandlung durchgeführt wurde, aktuell keine mehr angeraten ist, die Zahnfleischtaschen jedoch immer noch tief sind (PSI Code von mehr als 2), liegt eine Parodontitisdiagnose vor. Bei Unsicherheit halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder gehen Sie auf Nummer sicher und beantworten die Frage mit „ja“.

13. Kann der Tarif trotz fehlender Zähne beantragt werden?

Es sind bis zu drei fehlende Zähne mit einen Risikobeitrag versicherbar.

Bei Tarif 3 wird dafür PRO Zahn, PRO Monat ein Mehrbeitrag in Höhe von 9,00 EUR erhoben.

Bei Tarif 3-Plus wird dafür PRO Zahn, PRO Monat ein Mehrbeitrag in Höhe von 10,90 EUR erhoben.

Der Ersatz der fehlenden Zähne ist dann versichert, und auch nur dann ist die Antragsstellung möglich, wenn ein mögliches Anraten zum Ersatz der Zähne bei Antragstellung länger als 24 Monate in der Vergangenheit liegt.

14. Wer kann diesen Tarif beantragen?

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

Hinweis:
Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und/oder bereits eine aktive Zahnzusatzversicherung haben können keinen Antrag stellen.

15. Über welchen Weg können Heil- und Kostenpläne sowie Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?

Der schnellste Weg zur Erstattung ist die Nutzung der App des Versicherers.

Alternativ können Rechnungen per Mail, über das Kontaktformular des Versicherers, oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Wir haben eine Unterseite speziell zur Einreichung der Rechnungen für Sie erstellt. Dort erklären wir den Ablauf nochmal genau. 

Hier gehts zur Service-Unterseite

Wichtige Hinweise zu Tarif 3

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), die Abfrage nach einer Parodontitis, sowie möglicher fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu zwei Besonderheiten

Auch wenn in den letzten zwei Jahren eine Parodontitis zahnärztlich festgestellt, behandelt oder angeraten war, kann der Antrag gestellt werden. Nur die Leistungen für eine Parodonitisbehandlung ist ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsfrage dazu mit “JA” beantwortet werden muss.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist nur die Leistung für die Parodontitisbehandlung ausgeschlossen. Ein Antrag kann dennoch gestellt werden.

Das Einzigartige an diesem Tarif: Die Gesundheitsfragen betreffen nur einen Zeitraum von 24 Monaten vor Antragsstellung. Damit sind nur Behandlungen und Diagnosen die aktuell und in den letzten 24 Monaten im Raum standen relevant.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages möglich. Der Mehrbeitrag für den Tarif 3 beträgt pro fehlendem Zahn 9,00 EUR mtl.

Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.

Wichtige Hinweise zu Tarif 3 Plus

Befund

Hinweis 1

Zu Befund und Gesundheitsfragen

Bei der Antragsstellung des Tarifs müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie uns.

Die Gesundheitsfragen betreffen laufende, angeratene oder geplante Behandlungen (entscheidend sind Einträge in Ihrer Patientenakte und Befunde vorhandener Röntgenaufnahmen), die Abfrage nach einer Parodontitis, sowie möglicher fehlender Zähne.

Besonderheit

Hinweis 2

Zu zwei Besonderheiten

Auch wenn in den letzten zwei Jahren eine Parodontitis zahnärztlich festgestellt, behandelt oder angeraten war, kann der Antrag gestellt werden. Nur die Leistungen für eine Parodonitisbehandlung ist ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsfrage dazu mit “JA” beantwortet werden muss.

Entscheidend bei der Einstufung einer Parodontitis ist nicht nur die Frage, ob im Abfragezeitraum eine Behandlung stattfindet oder angeraten ist, sondern auch die Zahnfleischtaschentiefe. Wenn der PSI Code, der sich durch eine Zahnfleischtaschenmessung ergibt, über „2“ liegt, muss die Gesundheits frage mit „ja“ beantwortet werden. Damit ist nur die Leistung für die Parodontitisbehandlung ausgeschlossen. Ein Antrag kann dennoch gestellt werden.

Das Einzigartige an diesem Tarif: Die Gesundheitsfragen betreffen nur einen Zeitraum von 24 Monaten vor Antragsstellung. Damit sind nur Behandlungen und Diagnosen die aktuell und in den letzten 24 Monaten im Raum standen relevant.

Zahnlücken

Hinweis 3

Zu fehlenden Zähnen

Die Annahme des Antrages ist bis zu drei fehlenden Zähnen mit der Zahlung eines Mehrbeitrages möglich. Der Mehrbeitrag für den Tarif 3 Plus beträgt pro fehlendem Zahn 10,90 EUR mtl.

Wenn der Ersatz der Zähne im Abfragezeitraum des Antrages angeraten wurde, ist die Antragsstellung nicht möglich.